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Diskussion:Anleihe

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Die Bezeichnung "verzinsliche Wertpapiere" ist unüblich. Die im Bank- und Börsenwesen gebräuchliche Bezeichnung ist "festverzinsliche Wertpapiere". Dabei knüpft der Begriff "festverzinslich" nicht an die unterschiedlichen Zinszahlungsmodalitäten von Obligationen, Zero-Bonds, CDs oder anderer Geldmarktpapiere an. Vielmehr ist in dem Sachverhalt der Schuldnerposition des Emittenten der gemeinsame Nenner aller festverzinslichen Wertpapiere zu sehen.

--Bert Heinz 15:15, 1. Dez 2003 (CET)


Ich habe mir vor Einstellung des Artikels auch Gedanken darüber gemacht. Aber ich habe mehrere Quellen, in denen diese Wertpapiere unter dieser Rubrik geführt werden und ich halte es auch für richtig. Du selber widersprichst dem ja nicht. (Oder ich verstehe dich falsch) Sie werden ja nun mal nicht FEST verzinst. Oder wie sollte das FEST sonst zu verstehen sein? Der gemeinsame Nenner der Schuldnerposition des Emittenten ist in dem Artikel schließlich zu Beginn genannt.
--Eckat 16:11, 1. Dez 2003 (CET)