Diskussion:Wohnungseigentum (Deutschland)
Erscheinungsbild
Hier sollte noch erwähnt werden, das ab einer bestimmten Anzahl von Wohneinheiten in einem Objekt ein WEG-Verwalter bestellt werden muß. Bei kleineren Objekten gibt es aber die Möglichkeit der Selbstverwaltung. Ich weiß nur nicht wo da die Grenze ist. Wär also (zumindest für mich) interessant, wenn dies in diesem Artikel stünde.
Gruß
soebe 22:57, 5. Mär 2004 (CET)
habe bissel gelöscht, wegen doppelt gemoppelt. --Anton-Josef 11:23, 18. Jan 2005 (CET)