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Diskussion:Wohnungseigentum (Deutschland)

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. Januar 2005 um 12:23 Uhr durch Anton-Josef (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Hier sollte noch erwähnt werden, das ab einer bestimmten Anzahl von Wohneinheiten in einem Objekt ein WEG-Verwalter bestellt werden muß. Bei kleineren Objekten gibt es aber die Möglichkeit der Selbstverwaltung. Ich weiß nur nicht wo da die Grenze ist. Wär also (zumindest für mich) interessant, wenn dies in diesem Artikel stünde.

Gruß

soebe 22:57, 5. Mär 2004 (CET)

habe bissel gelöscht, wegen doppelt gemoppelt. --Anton-Josef 11:23, 18. Jan 2005 (CET)