Arbeitsschutzmanagementsystem
Arbeitsschutz Management System (AMS)
Ziel eines Arbeitsschutz Management Systems (AMS) ist die Senkung der Zahl der Unfälle und die Verbesserung der Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Vorgaben dazu sind in verschiedenen Standards und Leitfäden enthalten.
Standards für AMS
OHSAS 18001 (Occupational Health and Safety Assessment Series)lehnt sich sehr eng an die ISO 9001 und 14001 an. OHSAS 18001 wurde im Jahre 2007 zur Britischen Norm erhoben. Während er Polen ebenfalls den Rang einer Norm hat, wird dieser Status von der Internationalen Standard Organisation vor allem auf deutsches Betreiben hin (noch?) abgelehnt. Dennoch ist er der bekannteste Standard für ein AMS und in über 80 Ländern der Welt verbreitet. In Deutschland sind circa 1.000 Unternehmen danach zertifiziert – Tendenz steigend.
SCC bedeutet Sicherheit Certifikat Contraktoren. Kontraktoren sind technische Dienstleister für die Petro- oder Großchemie. Im Grunde ist es kein Managementsystem, sondern eher ein Fragenkatalog. Es wurde 1994 in den Niederlanden geschaffen. Eine Zertifizierung ist durch vom SCC-Sekretariat akkreditierten Zertifizierern möglich. Die Zertifizierung umfasst eine Dokumentenprüfung sowie ein Audit, das jährlich wiederholt werden muss. Für Zeitarbeiterfirmen gilt das SCP-Zertifikat.
ASCA wurde als Arbeitsschutz und Sicherheitstechnischer Check in Anlagen im Jahre 1993 vom Land Hessen für die eignen Aufsichtsbehörden geschaffen. Es enthält Dutzende Checklisten wie zum Beispiel für die Meisterebene oder für die Dokumente im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ziel ist das Aufdecken von Systemfehlern in der Arbeitsschutzorganisation von Anlagenbetreiber.
OHRIS (Occupational Health and Risk Management System)wurde von der Bayerischen Staatsregierung als Leitfaden für Großbetriebe geschaffen. Der Unternehmer soll sich nach OHRIS nicht länger als Adressat von Vorschriften verstehen, sondern freiwillig den Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessern. Die Schriftenreihe enthält zahlreiche Checklisten und Formblätter. Eine Zertifizierung ist nicht vorgesehen.
Weltweit gültig ist der im Jahre 2001 veröffentlichte Leitfaden für AMS von der Arbeitsorganisation der UN (ILO OSH - Guideline). Er ist Grundlage des deutschen Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme.
Die für Arbeitsschutz zuständigen Landesministerien haben zwei Empfehlungen für AMS herausgegeben: LASI LV 21 „Spezifikation zur freiwilligen Einführung, Anwendung und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS)“ sowie LASI LV 22 „Arbeitsschutzmanagementsysteme - Handlungsanleitung zur freiwilligen Einführung und Anwendung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“.
Last, but not least hat der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), der mittlerweile in der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) aufgegangen ist, die Broschüre „5 Bausteine für einen gut organisierten Betrieb“ erstellt. Dort werden auf 20 Seiten knapp die wichtigsten Forderungen an ein AMS kurz und bündig dargestellt.
Gründe für ein AMS
- Unfallursache Nummer 1 sind heutzutage Verhaltens- und Organisationsmängel. Diese sind am besten mit einem AMS zu bekämpfen.
- Aufsichtsbehörden kontrollieren Betriebe mit einem AMS weniger stark. Das ist für beide Seiten von Vorteil.
- Die Zahl der Unfälle wird mittelfristig stark reduziert. Dadurch kommt es zu weniger Ausfallzeiten, Störfällen und Störungen im Betriebsablauf..
- Die Motivation der Beschäftigten und die Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt werden verbessert.
- Der demographische Wandel kann besser gestaltet und begleitet werden.
- Die Rechtssicherheit des Unternehmers und der Führungskräfte wird erhöht.
Haftungsrisiken im Arbeitsschutz
Die wichtigsten Rechtsquellen für mögliche strafrechtlich relevante Verstöße im Arbeits- und Gesundheitsschutz sind:
- § 145 StGB Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemittel [1],
- § 230 StGB Fahrlässige Körperverletzung [2],
- § 222 StGB Fahrlässige Tötung [3],
- § 306f StGB Herbeiführung einer Brandgefahr [4],
- § 319 StGB Baugefährdung [5],
- § 823 BGB Schadensersatz (allgemein)[6] sowie [[7]],
- § 104 SGB VII Beschränkung der Haftung der Unternehmer [8],
- § 105 SGB VII Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen [9],
- § 106 SGB VII Beschränkung der Haftung anderer Personen [10],
- § 108 SGB VII Bindung der Gerichte [11],
- § 110 SGB VII Haftung gegenüber dem Sozialversicherungsträger [12].
Der Arbeitgeber hat nach § 3 Arbeitsschutzgesetz „für eine geeignete Organisation zu sorgen“. Verletzt er diese Pflichten auf grob fahrlässig, so entfallen die im Sozialgesetzbuch VII genannten Haftungsbeschränkungen. Darüber hinaus haftet er nach § 110 SGB VII gegenüber dem Sozialversicherungsträger [[13]].
AMS nach OHSAS 18001:2007
Grundlage der OHSAS 18001 sind die Normen ISO 9001 und ISO 14001.
4.1 Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutz Politik (A&G-Politik)
Ausgangspunkt des AMS ist die Festlegung des Unternehmers oder der obersten Leitung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen. Diese Erklärung sollte allen Beschäftigten zugänglich gemacht werden. Dies kann durch Aushänge oder auch durch Merkkärtchen erfolgen, die an alle verteilt werden. Die A&G-Politik muss nach OHSS 18001 auch die Verpflichtung enthalten, die geltenden rechtlichen Auflagen einzuhalten. Weiterhin muss die A&G-Politik der Öffentlichkeit zugänglich sein.
4.2 Planung
Die Gefährdungserkennung, Risikoeinschätzung und Festlegung der Lenkungsmaßnahmen (siehe zum Beispiel:Maßnahmenhierarchie) dazu stehen im Mittelpunkt der Planungsmaßnahmen im Rahmen des AMS. Gefährdungserkennung und Risikoeinschätzung sind sowohl für Routinetätigkeiten als auch für seltene Tätigkeiten durchzuführen. Es müssen Verfahrensanweisungen eingeführt werden, damit rechtliche Anforderungen an die Organisation regelmäßig erhoben, bewertet und umgesetzt werden. Zielsetzungen und Programme zur Verbesserung der Arbeits-und Gesundheitsschutzes müssen vorhanden und aktiv gepflegt werden. Von besonderer Bedeutung sind Schulungen für alle Hierarchieebenen.
4.3 Implementierung und Umsetzung
Verantwortlichkeiten (unter anderem Befähigte Person, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, Sicherheitsbeauftragter, Strahlenschutzbeauftragter) und Abläufe im Arbeitsschutz müssen beschrieben und dementsprechend gelebt werden. Wichtige Beispiele sind Beschaffung von Arbeitsmitteln und Persönlichen Schutzausrüstungen, der Umgang mit Fremdfirmen, Kommunikation und Beratung mit den Beschäftigten und ihren Vertretern sowie Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr (u.a. Erste Hilfe, Explosionsschutz). Hier ergibt sich eine breite Schnittmenge zum Risikomanagement.
4.4 Controlling
Nach der Einführung muss das AMS regelmäßig überprüft werden. Ähnlich wie im finanziellen Sinne ist nach OHSAS 18001 ein Controlling einzuführen, bei dem die wichtigsten Kennzahlen und sonstigen Daten erhoben und bewertet werden. Bei Abweichungen sind entsprechende Korrekturmaßnahmen durchzuführen. Wie beim QMS, UMS oder bei der internen Revision sind interne Audits durchzuführen. Bei zertifizierten Systemen kommen auch jährliche externe Audits hinzu.
4.5 Bewertung durch das oberste Management
Das oberste Führungsgremium muss das AMS in festgelegten Abständen auf fortdauernde Eignung hin bewerten. Ein derartiges Management-Review wird auch im QM – und UM-System durchgeführt.
AMS nach SCC / SCP
Typische nach SCC Sicherheits Certifikat Contraktoren zertifizierte Unternehmen sind Montagebetriebe, Elektroserviceunternehmen, Reinigungs- und Entsorgungsbetriebe, die auf dem Gelände von Petrochemie- oder sonstigen Großchemieunternehmen handwerkliche Arbeiten durchführen.
Nach SCP (Sicherheits Certifikat für Personaldienstleister) können Leiharbeitsfirmen zertifiziert werden, die für die selbe Zielgruppe Leiharbeitnehmer zur Verfügung stellen. Auch hier wird ein AMS verlangt.
Die Gemeinsamkeiten mit OHSAS 18001 sind sehr groß. Es gibt allerdings auch Unterschiede. Von Kontraktoren eingesetzte Subunternehmen müssen ebenfalls ein Zertifikat oder ein geprüftes AMS aufweisen. Die operativen Führungskräfte der Kontraktoren müssen eine Prüfung von einer akkreditierten Organisation erfolgreich bestehen. SCC und SCP machen strenge Vorgaben für die Unfallzahlen der Kontraktoren (1000 Mann-Quote). Wer die Grenzwerte überschreitet beziehungsweise bestimmte sonstige harte Kriterien nicht erfüllt, erhält kein SCC-Zertifikat.Darüber hinaus werden auch grundlegende Bestimmungen des Umweltschutzes von den Zertifiziern mit geprüft. Daher wird dieses Managementsystem auch SGU - Sicherheit Gesundheit Umweltschutz - [[14]] genannt.
SCC und SCP sind geschützte, akkreditierte Verfahren.
Quellen
- British Standard Institute [15]
- SCC-Sekretariat mit Listen von zertifizierten Unternehmen: [16]
- ASCA [17]
- OHRIS [18]
- ILO-OSH Guideline [19]
- Deutscher Leitfaden für ein AMS [20]
- Gemeinsame Eckpunkte zur Bewertung von AMS [21]
- LASI LV 21 [22]
- LASI LV 22 [23]
- § 3 Arbeitsschutzgesetz [24]
Weiterführende Informationen
- Schulungsorganisation für SCC und OHSAS : [25]sowie [26]
- Zertifizierungsorganisationen für OHSAS und SCC: [27]
- Bestellmöglichkeit für Deutschen Text der OHSAS 18001:2007: [28]
- Aufsatz: AMS nur ein Kostenfaktor? [29]
- BG-Verfahrensgrundsatz AMS [30]
- Weitere Zertifizierer für OHSAS 18001 und SCC [31] sowie [32]und [33]sowie [34]