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Straßenmarkierung

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Fahrbahnmarkierung
Fahrbahnmarkierungen im Kreuzungsbereich der B 1 und B 96 in Berlin.

Die Fahrbahnmarkierung (auch Straßenmarkierung oder (österr.) Bodenmarkierung) ist eine farbliche Kennzeichnung auf der Oberfläche von Verkehrsflächen. Sie gehört zur Straßenausstattung.

Aufgaben

Fahrbahnmarkierungen erfüllen eine Vielzahl von Aufgaben. Sie ermöglichen oder verbessern die Orientierung auf Verkehrsflächen und ermöglichen eine eindeutige und sichere Verkehrsführung. Die Farbgebung der Markierung steht im Kontrast zur Fahrbahnfarbe und sorgt damit für eine optische Führung des Verkehrsteilnehmers bei Tag und bei Nacht. Durch linienartige Markierungen werden Verkehrsflächen aufgeteilt und verschiedenen Verkehrsströmen oder Fahrtrichtungen zugeteilt. Des Weiteren tragen sie zur Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit Fuß- und Radverkehr bei. Neben der Führung des Verkehrs kann die Fahrbahnmarkierung den Verkehrsteilnehmer vor Gefahren warnen oder Hinweise für die Wegweisung liefern. Anlagen des ruhenden Verkehrs werden mit Fahrbahnmarkierungen eindeutig unterteilt .

Rechtslage

Deutschland

Anzuwendende Normen sind in Deutschland die StVO und die Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS). Man unterscheidet Zeichen für den fließenden und den ruhenden Verkehr. In Deutschland zählen die auf der Fahrbahn aufgebrachten Linien zu den Verkehrszeichen. Dagegen weisen auf den Boden aufgebrachte Verkehrszeichen (zumindest in Deutschland) nur auf ein entsprechendes Verkehrszeichen (Schild) hin. Ohne ein solches haben sie keine rechtliche Bedeutung.

Markierungselemente

Längsmarkierungen

  • Die Leitlinie ist eine unterbrochene Mittellinie, die die Fahrbahnmitte anzeigt. Sie darf bei Bedarf überfahren werden.
  • Die Fahrstreifenbegrenzung oder Sperrlinie ist eine durchgehende Mittellinie, die nicht überfahren werden darf. Meist wird sie an unübersichtlichen Straßenstücken aufgebracht.
  • Eine doppelte Fahrstreifenbegrenzung (umgangssprachlich Doppellinie) sind zwei parallele Linien, die nicht einmal von einem Fahrzeugteil überragt werden darf.
  • Eine einseitige Fahrstreifenbegrenzung (kombinierte Fahrstreifenbegrenzungs- und Leitlinie) darf von der Seite der Leitlinie überfahren werden, von der anderen Seite nicht.
  • Eine Warnlinie ist eine Art der Leitlinie, die zur Ankündigung von Hindernissen, Fahrbahnteilungen oder Fahrstreifenbegrenzung verwendet wird.




Sperrflächen

Sperrflächen werden durch ein sogenanntes Schrägstrichgatter auf der Fahrbahn dargestellt. In Deutschland sind die Schrägstriche um 27° zur Fahrbahnachse gedreht und haben eine Strichstärke von 0,25 m oder 0,5 m. Der Strichabstand beträgt 1,5 m oder 3,0 m. Die Randlinienbreite der Sperrfläche kann zwischen 0,12 m und 0,30 m liegen. Die deutsche StVO verbietet das Befahren der Sperrfläche für alle Fahrzeuge.


Haltverbote

Um Haltverbote zusätzlich zu verdeutlichen, werden auf der Fahrbahn sog. Grenzmarkierungen für Haltverbote (umgangssprachlich Zick-Zack-Linien) aufgebracht. Sie können die geltenden Haltverbote verdeutlichen oder verlängern (So kann z.B. das Haltverbot vor einer Einfahrt schon einige Meter vor der Einfahrt beginnen). Man unterscheidet gebrochene und durchgehende Zick-Zack-Linien. Die Strichstärke misst durchgehend 0,12 m und der Schrägstellungswinkel beträgt 45°. Unterbrochene Linen werden häufig bei Bushaltestellen verwendet. Die StVO verbietet das Parken auf diesen markierten Fahrbahnbereichen.

In Blauen Zonen (Z. 290) bestimmt die farbige Straßenmarkierung (rot und blau) oder das Nichtvorhandensein einer Markierung die Ge- und Verbote zum Halten bzw. Parken.


Quermarkierungen

Quermarkierungen kennzeichnen querende Fußgänger- oder Radfahrstreifen oder dienen als Halt- bzw. Wartelinien an Knotenpunkten. Auch zu den Quermarkierungen zählt der der Fußgängerüberweg. Die Haltlinie ist ein durchgehender Querstrich mit 0,5 m Strichbreite.

  • Haltlinien sind in der Regel dort anzubringen, wo der Verkehr anhalten muss:
    • Zeichen 206 StVO (Halt! Vorfahrt gewähren)
    • Zeichen 201 StVO (Andreaskreuz) an Bahnübergängen
    • vor Lichtsignalanlagen
  • Wartelinien begrenzen Bereiche auf der Fahrbahn, die als Aufstellfläche für Abbiegevorgänge vorgesehen sind. Die Strichblockung ist 0,5 m breit und 0,5 m lang. Der Blockungsabstand beträgt 0,25 m.
  • Fußgängerüberweg, auch Zebrastreifen genannt, besteht aus quer zur Fahrbahn angeordneten Markierungsstreifen mit der Länge von 3,0 m und der Breite von 0,5 m. Der Abstand der Streifen beträgt 0,5 m.
    Durch die auffällige Darstellung wird der Verkehrsteilnehmer auf die querenden Fußgänger zusätzlich aufmerksam gemacht.

Pfeile

Es werden Richtungspfeile und Vorankündigungspfeile unterschieden

  • Richtungspfeile sind auf Fahrstreifen an Knotenpunkten angebracht und ermöglichen frühzeitiges Orientieren der Verkehrsteilnehmer. Auf Pfeilmarkierungen ist das Parken untersagt. Die Pfeillänge beträgt auf Autobahnen 7,5 m und auf allen anderen Straßen 5,0 m.
  • Vorankündigungspfeile zeigen das Ende eines Fahrstreifens an oder kündigen eine Fahrbahnverengung an. Die Pfeillänge beträgt auf Autobahnen 7,5 m und auf allen anderen Straßen 5,0 m.

Sonderzeichen

Sonderzeichen werden auf die Fahrbahn aufgebracht, um den Verkehrsablauf und die Verkehrsführung zu verdeutlichen. Verwendet werden Zahlen, Verkehrszeichen, Piktogramme und Buchstaben. Je nach gefahrener Geschwindigkeit auf der Straße müssen die Sonderzeichen entsprechend in der Länge verzerrt werden. Es können auch zusätzlich zu Verkehrstafeln Informationen auf den Straßenbelag aufgebracht werden um eine erhöhte Aufmerksamkeit zu bewirken.

Form und Größe

Auf Autobahnen

Baustellenbereich A9 (Deutschland): Reguläre Leitlinien, Verengung der Fahrspuren durch Baustellen-Sperrlinien)

Leitlinie

Die Leitlinien auf Autobahnen dienen der Separation der einzelnen Fahrstreifen und dürfen fast immer überfahren werden. Bei den deutschen, österreichischen, ungarischen, griechischen, spanischen, kroatischen und Schweizer Autobahnen sind diese 6 Meter lang und die Abstände 12 Meter. Allerdings gibt es noch einige alte Markierungen, wobei bei diesen die Linie 9 Meter lang ist, genauso wie die Abstände dazwischen. In anderen Ländern sind diese Markierungen kürzer, z. B. sind in Frankreich, den Niederlanden und Belgien (wie auf allen anderen Außerortsstraßen auch) die Linien 3 Meter und die Abstände neun Meter lang.

In Italien sind die Leitlinien der Autobahn 4 Meter, die Abstände dazwischen 8 Meter lang.

Randlinie

Eine Autobahn hat 2 Randlinien:

  • Deutschland: Linker Rand je nach Bundesland Schmalstrich (0,15 m breit) oder Breitstrich (0,30 m breit)
  • Rechter Rand Breitstrich zur Abgrenzung des Haltestreifens

In Frankreich sind die Randlinien (rechter Rand) unterbrochen. Der Streifen hat eine Länge von 33 Metern, der Abstand beträgt 12 Meter. Dies dient der Abstandsmessung für die Verkehrsteilnehmer. Ein Streifen zeigt den Mindestabstand, zwei Streifen den Sicherheitsabstand an.

Abfahrtslinie

Die Abfahrtslinie grenzt den Verzögerungs- bzw. Beschleunigungsstreifen eines Knotenpunktes einer Autobahn von den Fahrstreifen ab. Sie ist durch dicke, 6 Meter lange Streifen mit einem Abstand von 6 Metern zueinander zu erkennen.

In Österreich sind die Abfahrtslinien (wie die Außenlinie) als Schmalstrich aufgebracht. Die Linien sind 3 Meter lang, ihr Abstand beträgt 1 Meter.

In Frankreich sind die Abfahrtslinien (Breitstrich) ebenfalls 3 Meter lang. Ihr Abstand zueinander beträgt auch 3 Meter.

Für den ruhenden Verkehr

kennzeichnen Stellen, auf denen eine spezielle Parkordnung einzuhalten ist. In Österreich können blaue Linien Kurzparkplätze oder Kurzparkzonen kennzeichnen. In Deutschland sind nur weiße Linien zulässig (Ausnahme Baustellen). Andersfarbig dienen sie nur der Information, ohne mit Geldbuße bedroht zu sein.

Ausnahmen gibt es z. B. in München in den Blauen Zonen, wo die verschiedenen Parkregelungen durch unterschiedliche Farben dargestellt werden.

Auf sonstigen Außerortsstraßen

Leitlinien

In Deutschland sind Leitlinien 4 Meter lang, die Abstände 8 Meter. Alte Markierungen (mittlerweile selten) haben eine Streifenlänge von 6 Metern auf 6 Meter Abstand. In Österreich sind die Leitlinien 6 Meter lang, die Abstände betragen 9 Meter. In Frankreich entsprechen die Längen der Leitlinien auf den Landstraßen denen der Autobahn.

Warnlinien

Warnlinien sind in Deutschland 4 Meter lang. Der Abstand beträgt 2 Meter, d. h. zwischen die Leitlinien wird eine weitere Leitlinie eingefügt. Warnlinien rufen den Verkehrsteilnehmer zur Vorsicht auf und befinden sich beispielsweise vor Kreuzungen und Einmündungen oder vor dem Beginn einer Fahrstreifenbegrenzung.

In Frankreich sind Warnlinien 3 Meter Lang. Der Abstand beträgt 1 Meter, d. h. zwischen die Leitlinien werden zwei weitere Leitlinien eingefügt.

In Österreich sind Warnlinien 6 Meter lang. Ihr Abstand beträgt 1 Meter, d. h. zwischen die Leitlinien wird eine weitere Leitlinie eingefügt.

Anforderungen

An eine Fahrbahnmarkierung werden unterschiedliche Anforderungen gestellt, um eine möglichst hohe Dauerhaftigkeit und Wirksamkeit zu gewährleisten. Eine Ausnahme bilden hier Markierungen, welche nur vorübergehend aufgebracht werden, wie etwa Baustellenmarkierungen. Dort muss sich die Markierung farblich besonders gut abheben sowie leicht und rückstandslos entfernen lassen.

Die wesentlichen Anforderungen an eine dauerhaft angelegte Fahrbahnmarkierungen sind:

Eigenschaften

Reflektierende Fahrbahnmarkierung.
Fahrbahnmarkierung mit welliger Oberflächenstruktur.

Markierungen sind in Europa überwiegend in weißer Farbe aufgebracht. In Österreich waren bis 1996 die Straßenmarkierungen für den fließenden Verkehr gelb und nur für den ruhenden Verkehr weiß. In Baustellenbereichen werden in Deutschland gelbe, in Österreich und der Schweiz rote Markierungen aufgebracht, um zu zeigen, dass die reguläre weiße Markierung ungültig ist.

Die Fahrbahnmarkierungen werden je nach Anwendungsfall aus unterschiedlichen Materialien angefertigt. Einfache Markierungen, welche nur selten überfahren werden, bestehen aus Kunststofffarben. So die Dauerhaftigkeit der Markierung erhöht werden, stehen Heißspritz- und Heißplastikmaterialien zur Verfügung. Auch das Aufbringen einer Kaltplastik ist möglich. Auf Pflasterflächen eignen sich so genannte Markierungsknöpfe aus Metall. Für vorübergehende Markierungsaufgaben können Markierungsfolien verwendet werden.

Zur besseren Tag- und Nachtsichbarkeit erhalten die Materialien reflektierende Pigmente, wie etwa Glasperlen. Es gibt aber auch erhöhte Markierungen mit Reflektoren oder Katzenaugen, die aufgeschraubt werden, sowie beleuchtete Elemente (Roadmarker).

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurden Markierungssysteme entwickelt, die den Fahrzeugführer warnen, wenn er von der Fahrbahn abkommt. Zu diesem Zweck erhalten die Markierungen eine unebene Oberfläche. Kommt es dann zum Kontakt zwischen Markierung und Radlauffläche, erhält der Fahrzeugführer ein akustisches Signal und spürt ein leichtes vibrieren am Lenkrad.

Normen

  • Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 02)
  • Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS-1 und RMS-2)