Liste der Wappen in Deutschland
Diese Liste beinhaltet die Länder- und Bundeswappen sowohl der Bundesrepublik Deutschland, als auch die historischen Wappen der deutschen Länder. Die Navigationsleiste am Ende des Artikels führt zu den Listen der Wappen der einzelnen Bundesländer.
Die Listen mit den historischen deutschen Wappen sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig.
Wappen der Länder
-
Großes Landeswappen Baden-Württembergs
-
Großes Staatswappen des Freistaates Bayern
-
Großes Landeswappen der Freien Hansestadt Bremen
-
Großes Landeswappen der Freien und Hansestadt Hamburg
In den Ländern, welche ein großes Wappen mit Schildträgern führen, wird dieses nur von den Verfassungsorganen und obersten Landesbehörden (z. B. Landesregierung, Landtag, Landesverfassungsgericht o.ä.) verwendet.
Im Gegensatz zu den Wappen dürfen die Wappenzeichen nicht nur von staatlichen Einrichtungen, sondern auch von Firmen und Bürgern verwendet werden.
Historische Wappen
Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
-
Kaiserlicher Doppeladler
-
Deutscher Bund
Mitglieder des Bundes
-
Königreich
Hannover -
Kurfürstentum
Hessen -
Fürstentum
Liechtenstein -
Freie Stadt
Frankfurt
Länder des Kaisertums Österreich im Deutschen Bund
- Siehe auch: Liste der Wappen in Österreich
-
Großes Wappen Seiner Majestät des Kaisers
-
Mittleres Wappen S. M. des Kaisers
-
Kleines Reichswappen
-
Karte des Deutschen Reiches
Das Wappen des Deutschen Reiches zeigt den Adler immer ohne Schild, im Gegensatz zu den Wappen des Kaisers.
-
Großherzogtum
Baden -
Großherzogtum
Mecklenburg-Schwerin -
Großherzogtum
Mecklenburg-Strelitz -
Großherzogtum
Oldenburg -
Großherzogtum
Sachsen-Weimar-Eisenach
-
Herzogtum
Anhalt
-
Fürstentum
Lippe -
Fürstentum
Reuß ältere Linie -
Fürstentum
Reuß jüngere Linie -
Fürstentum
Schaumburg-Lippe -
Fürstentum
Schwarzburg-
Rudolstadt -
Fürstentum
Schwarzburg-
Sondershausen
Freie und Hansestädte
-
Reichsland
Elsass-Lothringen
Provinzen Preußens
-
Stadt
Berlin
-
Provinz
Hannover -
Provinz
Hessen-Nassau -
Provinz
Hohenzollernsche Lande -
Provinz
Ostpreußen -
Provinz
Pommern -
Provinz
Posen -
Provinz
Rheinland -
Provinz
Sachsen -
Provinz
Schlesien -
Provinz
Schleswig-Holstein -
Provinz
Westfalen -
Provinz
Westpreußen
-
Deutsches Reich
Reichsschild -
Karte des Deutschen Reiches (Weimarer Republik)
Länder
-
Freistaat
Anhalt -
Republik
Baden -
Braunschweig
-
Bremen
-
Hamburg
-
Volksstaat
Hessen -
Freistaat
Lippe -
Lübeck
-
Freistaat Mecklenburg-Schwerin
-
Mecklenburg-Strelitz
-
Freistaat
Oldenburg -
Freistaat
Preußen -
Sachsen
-
Freier Volksstaat
Württemberg
Preußische Provinzen
-
Provinz
Hannover -
Provinz
Schleswig-Holstein -
Provinz
Westfalen
-
Deutsches Reich
1935-1945
Länder (bis 1952)
-
Mark Brandenburg
1945–1952 -
Land
Sachsen -
Land
Thüringen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern (1945-1947) bzw. Mecklenburg (1947-1952) führte kein Wappen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde auf sowjetischen Befehl vom 1. März 1947 in Mecklenburg umbenannt. Erst 1948 hatte man sich wenigstens auf den mecklenburgischen Stierkopf als Siegel des Landes geeinigt, die bis dahin eingereichten Wappenentwürfe wurden verworfen. Erst nach der Wiedererrichtung eines Landes Mecklenburg-Vorpommern nach 1989 griff man die Diskussion wieder auf.
Die Länder der DDR waren nach dem 2. Weltkrieg gegründet worden, wurden aber 1952 in kleinere Bezirke umgewandelt, um eine weitgehende Unabhängigkeit der Länder im Sinne des „demokratischen Zentralismus“ zu verhindern.
Bezirke (1952–1990)
-
Berlin (Ost), Hauptstadt der DDR
Siehe auch
Blasonierungen
- ↑ Land Mecklenburg Vorpommern (Kleines Landeswappen): „Das kleine Landeswappen zeigt einen in der Mitte längs gespaltenen Schild. Im rechten Feld befindet sich der Mecklenburgische Stierkopf auf goldenem Grund und im linken Feld der rote pommersche Greif auf silbernem Grund. […]“ (Hoheitszeichengesetz §3 Abs. 3)
- ↑ Land Mecklenburg Vorpommern (Großes Landeswappen): „Das große Landeswappen zeigt einen gevierteilten Schild. Im rechten oberen Feld befindet sich der mecklenburgische Stierkopf auf goldenem Grund, im linken oberen Feld der rote pommersche Greif auf silbernem Grund, im rechten unteren Feld der rote brandenburgische Adler auf silbernem Grund und im linken unteren Feld der mecklenburgische Stierkopf auf goldenem Grund. […]“ (Hoheitszeichengesetz §3 Abs. 2)