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Strahlenschutz

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Unter Strahlenschutz versteht man den Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen ionisierender und nicht ionisierender Strahlung (aus natürlichen und künstlichen Strahlenquellen) und radioaktiver Substanzen.

Der Strahlenschutz ist insbesondere wichtig für Betreiber kerntechnischer Anlagen wie z.B. Kernkraftwerke und im Bereich der Medizin (siehe Radiologie).

Prinzipien

Grundsatz der Notwendigkeit und Rechtfertigung:

Es darf keine Strahlenanwendung ohne einen daraus resultierenden Nutzen geben.

Grundsatz der Überwachung individueller Dosisgrenzwerte:

Die Strahlendosis von Einzelpersonen darf die festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten.

Grundsatz der Optimierung:

Alle Strahlenexpositionen müssen so niedrig wie vernüftigerweise möglich gehalten werden. (ALARA Prinzip: (engl.) As Low As Reasonable Achievable)


Gesetzliche Grundlagen

EURATOM

Dieser europäische Vertrag regelt den Umgang mit radioaktiven Stoffen. Er ist internationale Grundlage für alle nationalen gesetzlichen Regelungen (siehe auch: EURATOM).

Atomgesetz (Atg)

Das Atomgesetz bildet in Deutschland die nationale rechtliche Grundlage für den Umgang mit radioaktiven Stoffen (insbesondere Kernbrennstoffe). Auf ihr bauen die Verordnungen auf.


Strahlenschutzgesetz (StSchG)

In Österreich gilt seit dem 1. Januar 2003 ein novelliertes Strahlenschutzgesetz, mit dem das EU-Recht umgesetzt wird und das alte von 1969 ablöst.

Darauf aufbauend gilt noch die Strahlenschutzverordnung von 1972, die aber auch noch angepasst werden muss. Zukünftig wird es in Österreich zwei getrennte Strahlenschutzverordnungen geben, eine allgemeine Strahlenschutzverordnung. Die endgültige Fassung der allgemeinen Strahlenschutzverordnung ist bis spätestens Sommer 2005 geplant.

Röntgenverordnung

Die Röntgenverordnung reguliert in Deutschland die Nutzung von Röntgenstrahlen. Sie verordnet den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen mit Hilfe von Strahlenschutzmaßnahmen, insbesondere bei der Durchführung medizinisch radiologischer Diagnostik.

Strahlenschutzverordnung

Die Strahlenschutzverordnung in Deutschland regelt den Umgang mit radioaktiven Stoffen in der Nuklearmedizin, der Kernenergie und den Einsatz höherenergetischer Strahlung, insbesondere in der Strahlentherapie. Aktuelle Fassung: August 2001 (pdf-Datei). In einer Strahlenschutzanweisung sind Mitarbeiter in Institutionen mit radioaktivem Umgang über die Inhalte und Auslegung der Strahlenschutzverordnung zu unterweisen. Anwender von Strahlenquellen müssen einen geeigneten Fachkundenachweis erbringen und diesen alle 5 Jahre wiederholen.

Literatur

  • Strahlenphysik, Strahlenbiologie, Strahlenschutz:
    • Hrsg. v. T. Schmidt. Handbuch diagnostische Radiologie. 2003. XIV, 319 S. m. 256 z. Tl. farb. Abb. 28 cm. Gebunden. 1241gr.
    • ISBN 3-540-41419-3, KNO-NR: 11 38 73 34 -SPRINGER, BERLIN- 199.00