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Frage nach der Lizenz??? Haben die Städte und Gemeinden das Erlaubt? Wenn ja bitte auf der Beschreibungsseite nachtragen! --¡0-8-15! 20:55, 15. Jan 2005 (CET)
Das kommt eigentlich von hier [2]. Inwieweit die Nutzung bei www.aerospaceweb.org legal ist wäre die nächste Frage: [3]. --Xeper 13:35, 20. Jan 2005 (CET)
Datei:Erschießung polnischer Juden am offenen Grab.PNG hochgeladen von Benutzer:Postmann Michael, benutzt auf Diskussion:Holocaust. 1. Die Urheberschaft des originalen Fotos ist nicht geklärt. Auch anonyme Aufnahmen haben 70 Jahre Schutzfrist nach Entstehungsjahr bzw. Veröffentlichungsjahr. 2. Die Quelle "Ernst Gauss: Grundlagen zur Zeitgeschichte" ist fragwürdig. Germar Rudolf (Pseudonym Ernst Gauss u.v.m.) ist offensichtlich eine Gallionsfigur der Holocaust-Leugner, siehe [4] und [5] und Drucksache Bundestag. Der Autor ist anscheinend wegen Revisionismus verurteilt, gepfändet und auf der Flucht. -- Simplicius☺ 02:01, 18. Jan 2005 (CET)
Datei:Spital 02 KT.jpg - Wurde schon einmal hochgeladen und wegen fehlender Lizenz gelöscht. Uploader hat es nun erneut hochgeladen und wieder keine Lizenz hinzugeschrieben. --Leipnizkeks 22:01, 18. Jan 2005 (CET)
- Gehört zum gelöschten Artikel Sven Gerber, Lizenz unklar. --Zaxxon 21:33, 19. Jan 2005 (CET)
- Copyrighthinweis im Bild, nicht mit GNU/Public Domain vereinbar. --Leipnizkeks 22:28, 19. Jan 2005 (CET)
Habe nun einen (C) Hinweis eingebaut. --Knuddel1985 23:25, 19. Jan 2005 (CET)
Trotzdem „darfst“ du in Bilder der Wikipedia keine Copyrighthinweise einbauen. Wenn du ein Bild mit der GNU-Lizenz freigibst, bist du damit einverstanden, dass jeder das Bild frei benutzten und verändern kann (auch für kommerzielle Zwecke), unter der Bedingung, dass er die Quelle nennt. Mit einem Copyrighthinweis im Bild trifft da Feuer auf Eis. Gruß, --Leipnizkeks 23:35, 19. Jan 2005 (CET)
Ist das so? GFDL Auch habe ich diese Regel in keinem Bilder-FAQ hier in der WP gefunden. Eine Veröffentlichung unter GFDL, GPL etc. beinhaltet nicht ein Verzicht auf Copyright. Zur Vermeidung von Missverständniseen sollte im Bild vielleicht "(C) GFDL Name" stehen. --Xeper 14:33, 20. Jan 2005 (CET)
Nunja, hier handelt es sich eher um ein ungeschriebenes Gesetz, was aus der GFDL folgt. Der Hinweis (c) also Copyright, bedeutet, dass das Bild dem Copyright (Urheberrecht) unterliegt. Durch die GFDL wird aber auf das Urheberrecht verzichtet. Da liegt der Punkt, auf den ich hinauswollte. Wenn du in das Bild den Vermerk „Lizensiert unter der GFDL, Ersteller: Abcdefg Hijklmno“ einfügst, ist das kein Problem. Gruß, --Leipnizkeks 14:42, 20. Jan 2005 (CET)
To copyleft a program, we first state that it is copyrighted; then we add distribution terms, which are a legal instrument that gives everyone the rights to use, modify, and redistribute the program's code or any program derived from it but only if the distribution terms are unchanged. Thus, the code and the freedoms become legally inseparable. Proprietary software developers use copyright to take away the users' freedom; we use copyright to guarantee their freedom. That's why we reverse the name, changing "copyright" into "copyleft."
So wie ich das sehe, gibt es auch unter den GNU Lizenzen ein Copyright & mit dem Copyright wird die freie Distribution gesichert. --Xeper 15:35, 20. Jan 2005 (CET)
Das ist richtig, aber dieses "copyleft" wird nicht in Verbidung mit dem normalen Copyright benutzt, wenn ein Zeichen verwendet werden soll, wird ein umgedrehtes „c“ benutzt. --Leipnizkeks 16:16, 20. Jan 2005 (CET)
Um mal den Bogen zum Bild zu kriegen: Die GFDL benutzt das Urheberrecht in Verbindung mit den in der GFDL gewährten Rechten, um eine freie Verbreitung zu gewährleisten. Ein Copyrightvermerk im Bild mit dem Hinweis das das Bild unter der GFDL steht ist also mit Sicherheit kein Löschgrund. Das es problematisch ist, da der GFDL-Verweis nicht im Bild ist & somit die Lizenzgewährung vom Bild 'getrennt' werden kann ist eine andere Sache. --Xeper 19:07, 20. Jan 2005 (CET)
Benutzer Leibnizkeks ist zu widersprechen. Die GNU FDL sichert dem Urheber das Urheberrecht zu, wie auch dem Zitat von Sektion 2 hervorgeht: You may copy and distribute the Document in any medium, either
commercially or noncommercially, provided that this License, the
copyright notices, and the license notice saying this License applies
to the Document are reproduced in all copies, and that you add no other
conditions whatsoever to those of this License. Es gibt kein ungeschriebenes Gesetz betreffend die GNU FDL, sondern nur diese selbst. Da die GNU FDL für uns zentral ist, ist es fraglich, ob wir als Wikipedia-Norm festschreiben könnten, dass Bilder keine (C)-Notizen tragen dürfen. Wir akzeptieren ja auch CC-BY-Bilder. --Historiograf 22:26, 23. Jan 2005 (CET)
OK, ihr habt mich überstimmt :-) Trotzdem ist mir bei solchen Einträgen nicht wohl, da das sehr schnell mit dem "echten" Copyright verwechselt werden kann. Gruß, --Leipnizkeks 22:30, 23. Jan 2005 (CET)
Schön finde ich so einen Hinweis auch nicht (gibt's in meinen Bildern auch nicht), aber es läuft halt nicht der GFDL entgegen. --Xeper 23:22, 23. Jan 2005 (CET)
Nachtrag: Natürlich *ist* das "echtes" Copyright. Es besteht eher die Gefahr, das es mit Copyright & einer strengeren Lizensierung verwechselt wird, also dem "üblichen" Keine unerlaubte Vervielfältigung, Aufwührung etc.pp. --Xeper 08:11, 24. Jan 2005 (CET)
Datei:Schwarzenegger.jpg Copyrighthinweis beim Bild ist "aus dem französischen wiki"; dort ist das Foto aber 1) schwarz-weiß, 2) bzgl. copyrightstatus umstritten; und ich kann mir nicht vorstellen, das Schwarzenegger ein Bild von sich unter GNU zu lizensieren gestattet. (Mit dem ebenfalls im Artikel vorhandenen Bild mit seinem Sohn scheint es eine andere Bewandnis zu haben - Militär und so, kapiere ich nicht). --Rax dis 22:48, 19. Jan 2005 (CET)
Alle Bilder von Benutzer:Der Saubermacher, klaut Bilder aus dem Netz und nennt sie PD. Bisher gefundene Beispiele:
Bild:Ovid.jpg sollte gemeinfrei sei, da es aus dem Buch "Ovid's Metamorphosis Englished Mythologized and Represented in Figures" aus dem Jahr 1640 (siehe Titelseite: [9]) stammt. --Baikonur 15:45, 21. Jan 2005 (CET)
Das Bild an sich ist damit sicher gemeinfrei. Aber dies wurde zum einen nicht angegeben, und zum anderen muss auch die hier hochgeladene Abbildung des Bildes gemeinfrei sein - was ich wiederum bezweifle. Xantener§ 19:54, 22. Jan 2005 (CET)
Wenn das Bild an sich gemeinfrei ist, ist auch das hier hochgeladene Bild gemeinfrei und es war auch von Anfang an als solches deklariert. Schau dir mal Bildrechte#Zweidimensionale_Vorlagen an. Crux hat mittlerweile das Bild wieder mit der entsprechenden Vorlage versehen. Ich würde die Diskussion damit als erledigt betrachten. --Baikonur 20:07, 23. Jan 2005 (CET)
Alle Bilder von Operator, alle Bilder von Der Saubermacher und wie oben alle Bilder von Roughneck erwecken bei mir den Verdacht, dass es sich um URV handelt. Bei einigen ist es offensichtlich, bei anderen finde ich es auffällig wie weit diese Personen doch schon rumgekommen sind und bei den meisten fehlen grundsätzlich alle Angaben. DEshalb schlage ich vor diesen Benutzern eine Frist von 7 Tagen zu setzen, in der sie die Angaben ergänzen sollen, andernfalls sollten die Bilder gelöscht werden!!! -- 217.247.67.252 16:01, 20. Jan 2005 (CET)
Das ist ein ziemlich radikaler Weg den Du da vorschlägst und der große Teile der Wikipedia ihrer Bilder berauben würde. Du hast zwar recht, dass diese Bilder verdächtig sind, ich schlage jedoch vor ihren Lizenzstatus zu klären oder ggf., für Bilder bei denen er nicht geklärt werden kann, Bilder zu ersetzen. Dadurch könnte man schrittweise URV und mögliche URV entfernen, ohne die Wikipedia ihrer Bebilderung zu berauben. 217.247.68.97 17:32, 20. Jan 2005 (CET)
Für die Klärung des Lizenzstatus sind sieben Tage mehr als genug. Die genannten Benutzer laden im großen Stil geschützte Grafiken hoch, die Grafiken sind zum 27. Jänner zu löschen. Emu 22:36, 20. Jan 2005 (CET)
Zum einen stimmt ich Emu zu, die Löschanträge laufen 7 Tage, sollte kein Einspruch stattfinden ist eine Löschung legitim. Jedoch halte ich eine Anklage wie sie der anonyme Nutzer hier betreibt für falsch, denn zwei der drei genannten Nutzer stehen schon weiter oben (mit konkreten Beispielen der vermutlichen URVs und ihrer Quellen) aufgeführt. Eine erneute Nennung ohne zusätzliche Beispiele aufführen zu können ist daher eigentlich sinnlos, aber naja. Auch die pauschale Löschung aller Bilder der Autoren wäre kontraproduktiv. Vor allem einer der genannten User hat auch mengenweise nachweisbar unter PD oder GFDL stehende Bilder hochgeladen, die erhalten beleiben sollen. Es macht zwar etwas Arbeit, aber im Endeffekt wird nichts anderes übrig bleiben als jedes Bild einzeln zu überprüfen. Xantener§ 23:27, 20. Jan 2005 (CET)
Ausverkauf aus der Kategorie "Wappen". Bevor Missverständnisse entstehen: 1. Wappenrecht schützt nicht vor Lizenzangabe, 2. Zustimmung der Stadt muss sollte vorliegen, amtliche Werke sind nicht automatisch PD oder gar GFDL! 3. Einige der Bilder hier sind entweder garnicht in Benutzung, oder so mikroskopisch klein, dass sie kaum verwendet werden können, 4. Erledigte Wappen einfach ohne große Diskussion entfernen, 5. Habe nur bei nicht offensichtlichen Verstößen einen Löschantrag hinzugesetzt, um auf das aufmerksam zu machen, was nicht GFDL-konform ist. 6. ich habe leider keine Zeit bei allen Wappen LAs reinzusetzen, 7. Probleme mit der Liste oder Bilderrechten hier rein und nicht auf meine Diskussionsseite. Danke und Gruß, --Leipnizkeks 22:56, 20. Jan 2005 (CET)
Nur mal zum Protokoll: Leibnizkeks setzt hier seine individuelle Ansichten durch; wie der Wikipedia:Wappen-Diskussion zu entnehmen ist, gibt es keinen Konsens (und erst recht kein Meinungsbild), dass die Zustimmung der Stadt erforderlich ist. Vielmehr ist dort ausführlich nachzulesen, dass unsere illustrierende Verwendung das Wappenrecht der Städte nicht tangiert. Diese Auffassung hat auch Benutzer Blaite des öfteren zu Recht vertreten. --Historiograf 22:49, 23. Jan 2005 (CET)
Bild:Feldkirch Wappen.png ist zu löschen, da es nicht kommerziell verwendet werden kann. Die Gemeinde hat in ihrer Eigenschaft als Inhaberin der Nutzungsrechte am konkreten Bild eine solche Nutzung untersagt.
Eine neue Grafik soll erstellt werden, die unter eine allgemein akzeptierten Lizenz gestellt ist.
Im übrigen ist ein Wappen für die Wikipedia eine Grafik wie jede andere auch. Auch in kommerziellen Verwertungen von Wikipediainhalten kann die Grafik unter den Bedingungen der Lizenz verwendet werden. Vgl. Wikipedia:Wappen#Österreich
zu 1.: Nicht die Gemeinde hat eine gewerbliche Nutzung untersagt, sondern das Gemeindegesetz untersagt eine gewerbliche Nutzung ohne Bewilligung der Gemeinde. Die Erlaubnis zur Nutzung in der Wikipedia ist vorhanden. Das Gemeindegesetz ist ein Landesgesetz. Nach deiner Argumentation müssten dann alle Vorarlberger Gemeindewappen gelöscht werden. Da die Gesetzgebung in den anderen Bundesländern ähnlich ist, müssten ALLE österreichischen Gemeindewappen gelöscht werden. Ohne Bewilligung der Gemeinde erhält man in ganz Österreich kein Nutzungsrecht für Wappen.
zu 2.: Ich dachte eigentlich die GNU FDL ist eine allgemein akzeptierte Lizenz in der Wikipedia. Unter dieser Lizenz steht nämlich diese Grafik. Auch wenn du selbst eine Grafik erstellst und diese unter die GNU FDL stellst kommt §10 zum tragen: "nur mit Bewilligung der Gemeinde". Das Resultat wäre also dasselbe.
zu 3.: Nein. Ein Wappen ist nicht eine Grafik wie jede andere auch, da es eben im Gesetz besondere Berücksichtigung findet. Eine Urheberrechtslizenz kann sich nicht über das Gesetz hinwegsetzen. Die Meinung von ND auf dem von dir angegebenen Link ist verwirrend und für die Gemeinden nicht ganz zutreffend, da er über das Gesetz zur Nutzung über die burgenländischen Landessymbole schreibt. Gemeindewappen sind aber im jeweiligen Gemeindegesetz des Landes geregelt. Ich habe für Vorarlberg die jeweiligen zutreffenden Gesetzespassagen in diese Seite eingefügt (Wikipedia:Wappen#Österreich).
Zusätzlich habe ich noch fehlende Informationen zur Urheberschaft der Zeichnung ergänzt. Damit ist dieses Wappen IMHO eines der wenigen Wappen in der Wikipedia, die urheberrechtlich und gemeinderechtlich bedenklos in der Wikipedia verwendet werden können. Ich bin der festen Überzeugung, dass dieser Löschantrag damit Geschichte ist.--Umaluagr 09:30, 24. Jan 2005 (CET)
wie wäre es denn, statt eines Löschantrages für Wappen eine Mail an das jeweilige Amt zu schreiben? Im Fall von Eberswalde liegt die mündliche Zustimmung des Bürgermeisters vor, alles zu verwenden, was dem Ruf der Stadt nicht schadet (vor Zeugen) Ralf 19:08, 22. Jan 2005 (CET)
Wenn du eine Mail an die jeweiligen Gemeinden schicken willst - dann bitte, mich würd's sogar freuen die Wappen nicht allesamt der wiki vorzuenthalten. Ich bin allerdings nicht verpflichtet die halbfertige Arbeit schlampiger Autoren auszubessern, und ich habe darum auch nicht vor die (teils einfach von nwg.nl geklauten) Wappen nachträglich genehmigen zu lassen, das hätten die jeweiligen Uploader selbst tun sollen und sie wurden durchaus auch dazu aufgefordert - teils sogar schon vor fast 2 Jahren. Xantener§
post scriptum: Was hat eigentlich Eberswalde damit zu tun? Xantener§ 19:33, 22. Jan 2005 (CET)
...das Wappen vom Landkreis Barnim...Ralf 20:26, 22. Jan 2005 (CET)
Korrigier mich bitte wenn ich mich irre...aber ist Bürgermeister Reihnard Schulz da nicht der falsche Ansprechpartner und der eigentlich zu Befragende wäre Ladrat Bodo Ihrke? Xantener§ 20:38, 22. Jan 2005 (CET)
hast Recht, ich frag ihn am nächsten WE - sie kommen ja alle zum Fasching...ich sehe da kein Problem, er wird sicher zustimmen und ich werde seine Antwort hier reinschreiben :-) Ralf 22:44, 22. Jan 2005 (CET)
"...alles zu verwenden, was dem Ruf der Stadt nicht schadet (vor Zeugen)" <= es muss GNU FDL kompatibel sein! Was du da sagst reicht nicht! --Paddy 09:44, 23. Jan 2005 (CET)
hab ihn ja danach gefragt - freie Lizenz usw... für jedermann verwendbar - Ralf 10:29, 23. Jan 2005 (CET)
Und er meinte diese konkrete Interpretation der Wappenbeschreibung, das konkrete Bild also? Es wäre ja nicht das erste Mal, dass jemand ein Bild unter eine Lizenz stellt, ohne die Urheberrechte daran zu haben. Emu
Wie man hier sehen kann, wurde der Lizenzstatus nicht vom Einsteller des Bildes angegeben, sondern erst nach mehr als zwei Jahren von einem anderen Benutzer.
Ich würde „This image has been released into the public domain by the copyright holder, its copyright has expired, or it is ineligible for copyright. This applies worldwide.“ nicht mit „Dieses Bild wurde von seinem Urheber zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben und ist damit gemeinfrei („public domain“).“ übersetzen. Das erstere ist sehr wage formuliert. Es hört sich an wie „das Bild ist gemeinfrei, aber warum, wissen wir eigentlich nicht so richtig“. Das letztere spricht ausdrücklich von einem Urheber, ich kann aber weder auf der de- noch auf der en-Bildbeschreibungsseite eine Urhebernennung feststellen.
Bild:Mhawthorn ferrari246.jpg Eine URV ist eine URV, da kann man Neulinge soviel einschüchtern wie man will -guety 12:16, 23. Jan 2005 (CET)
Bild:Zoll1.gif Der Löschantrag kam heute von Crux (Begründung: ohne Lizenz). - Ich stimme dagegen: ich bin zwar kein Experte für das Lizenzrecht, aber nehme an, da es sich um ein seit Jahrzehnten in Gebrauch befindliches internationales Verkehrsschild handelt, dass sich nicht mehr ermitteln lässt, wessen Urheberrechte verletzt sein könnten. Ich kann nicht mit Sicherheit sagen, ob der ursprüngliche Bild-Poster es fotografiert, aus dem Internet geklaut oder selber graphisch erstellt hat, doch stelle ich die Frage, ob es einen Unterscheid macht. Erkennbar ist für mich nicht, um wessen Rechte es eigentlich geht: die des Bilddateierstellers oder um die des Graphikers bzw. seines Auftraggebers. Wie wäre es, wenn dieses Bild gelöscht würde, jemand anderes aber von einem echten Schild eine Aufnahme machen würde? Wäre dann die Lizenz des Fotografen nötig? (Habe das Bild vorbehaltlich der Entscheidung über den Löschantrag wieder reingestellt) Hypnosekröte 12:48, 23. Jan 2005 (CET)
Es fehlen Lizenz- und Herkunftsangaben. Diese Angaben müssen zu jedem Bild auf der zugehörigen Bildbeschreibungsseite gemacht werden. Das ist (im Moment) der primäre Grund für den Löschantrag. --Blaite 13:05, 23. Jan 2005 (CET)
Ich sehe in diesem Bild keine besondere schöpferische Tiefe - eine allgemeine Frage: jemand geht los und fotografiert (bspw. das Zoll-Bild): würde es ausreichen, wenn der Fotograf seine Herkunft und Lizenz für frei erklärt? Hypnosekröte 13:15, 23. Jan 2005 (CET)
Ja, würde IMHO ausreichen. Es geht wahrscheinlich auch weniger um den Urheber des eigentlichen Schildes als um den Urheber der hier dargestellten Abbildung des Schildes - respektive denjenigen, der es digitalisiert hat. Xantener§ 21:34, 23. Jan 2005 (CET)
Es ist absolut idiotisch und ein Kennzeichen des neuen Zelotismus hier, ein Bild, das nach meinem unmaßgeblichen Urteil nicht einmal die geringen Anforderungen nach § 72 UrhG erfüllt, zur Löschung vorzuschlagen statt es zutreffend mit gemeinfrei zu kennzeichnen. --Historiograf 23:06, 23. Jan 2005 (CET)
Ich bekenne mich schuldig. Immer feste drauf! Will sonst noch wer, oder sieht sich jemand in der Lage, den LA einfach stillschweigend rauszunehmen und den Baustein reinzustellen? --Cruxふ 23:24, 23. Jan 2005 (CET)
Bild:Gentoo vector wiki.png - Der Hinweis „mit Bitte um Benachrichtung bei Benutzung (Link an basvdijk@hotmail.com)“ nicht mit PD vereinbar. --Leipnizkeks 15:13, 23. Jan 2005 (CET)
Keine Panik! Im Augenblick scheint ja ein richtiges Löschfieber ausgebrochen zu sein. Wegen dem blöden Pinguin-Bild und der Karte geht keiner vor Gericht. Die Lizenzangabe auf der englischen Seite wurde sicher schlicht und einfach vergessen. Ich würde das mit der fehlenden Lizenzangabe in der englischen Wikipedia nicht so ernst sehen. --HAL-Guandu 12:05, 25. Jan 2005 (CET)
Es geht hierbei einfach nur darum, dass wir (de:wiki) im Gegensatz zur en:wiki eine freie Enzyklopädie machen wollen, die auf die Urheberrechte achtet. Und da sind Bilder ohne Lizenzangabe leider fehl am Platz. Für das Bild von den Snares-Inseln kann man sicherlich noch eine freie Alternative erstellen. Bezüglich des Bildes des Pinguins sehe ich da aber leider keine Chance. Gruß, --Leipnizkeks 14:13, 25. Jan 2005 (CET)
dieser Block hier geht auf meine Kappe. Leider besitzen alle keine Lizenz. Falls ihr die Lizenz kennt, fügt sie in die Bildbeschreibung ein und enfternt das Bild von der Liste hier (und das möglichst ohne Diskussion). danke -- Breezie 17:14, 23. Jan 2005 (CET)
Datei:Paragraph-175.jpg ist formaljuristisch in Ordnung, wird hier jedoch rechtsmissbräuchlich verwendet. Bo 05:42, 25. Jan 2005 (CET)
--> Löschdiskussion wegen des Umfangs und persönlicher "Reibereien" dorthin ausgelagert. --:Bdk: 06:43, 25. Jan 2005 (CET)
Datei:Jahnke Erwin.jpg gleicher Grund wie vorgenanntes Bild: Klarname, keine Schwärzung der Augen, zwangsweises Outing eines Homosexuellen der inzwischen durch das NL-Aufhebungsgesetz rehabilitiert ist und nicht mehr als Verbrecher gilt, dazu ohne Rechtsklarheit wie die Nachfahren dazu stehen und die absurde Behauptung es sei deffamierend, die Namen und Gesichter nicht hier zu nennen um ihnen somit ein Denkmal zu setzen (mit Beleidigugnen, ich betriebe somit Fortschreibung derjenigen Diskriminierung, die Schwule ins Gefängnis und schließlich ins KZ gebracht haben... Bo 12:01, 25. Jan 2005 (CET)
Contra Löschen: Erwin Janke ist ein Auschwitz-Häftling, dessen weiteres Schicksal unbekannt ist. Der Grund, warum er im KZ saß, ist für Bo immer noch so ungeheuerlich, dass er ihm dafür die Augen schwärzen möchte: er war homosexuell! Schreibt Bo demnächst das Museum von Auschwitz an und bittet es, das Bild nicht mehr länger auszustellen, weil es ja möglicherweise Nachfahren geben könnte (wenngleich das nicht sehr wahrscheinlich ist), denen die Homosexualität ihres in Auschwitz verschollenen Großvaters unangenehm sein könnte? --Lysis 13:54, 25. Jan 2005 (CET)
Interessant ist übrigens auch, dass Bo glaubt, die Leute in Auschwitz seien Verbrecher gewesen, und es handle sich hier um eine Art Polizeifoto! Nein, Bo, es ist kein Polizeifoto, das nach der "Rehabilitierung" von Erwin Janke hätte vernichtet werden müssen. Man kann einen Auschwitz-Häftling auch gar nicht rehabilitieren, weil er dort nicht aufgrund eines Strafbefehls war, sondern weil man ihn dorthin verschleppt hatte! Willkürlich. Ohne Staatsanwalt. Kein Urteil. Einfach so. Dass die Nachkommen der Mörder sein Schicksal jetzt aus dem Gedächtnis löschen wollen, weil sie glauben, mit seiner "Rehabilitierung" - wovon eigentlich? - hätten sie alles ungeschehen gemacht, ist mir nur allzu verständlich! --Lysis 13:54, 25. Jan 2005 (CET)
Datei:Einweisung.jpg aus dem gleichen Grund wie vorgenannte Bilder; die Namen der zu unrecht Verfolgten sind immer noch klar lesbar, illustrative Verwendung ist geschmacklos ohne das Einverständnis der Nachfahren dieser Opfer, rehabilitierte Verbrecher als schwul zu outen zu nennen ist zudem illegal (ausser sie sind prominent und bekennend). Bo 11:17, 25. Jan 2005 (CET)
Contra Löschen: Hans Retzlaff wurde im KZ Sachsenhausen ermordet, und "Bo" hat keine anderen Sorgen, als dass er posthum als homosexuell geoutet werden könnte. Darf ich sagen, dass ich bei einem solchen Verrutschen der Maßstäbe am liebsten kotzen möchte? Ihn dann auch noch als "Verbrecher" zu bezeichnen (wenngleich als "rehabilierten") ist dann nur noch geschmacklos. Das wird wohl seine größte Sorge gewesen sein: dass er 70 Jahre später vor den Nachkommen derer, die ihn ermordet haben, als Homosexueller dastehen könnte! --Lysis 13:45, 25. Jan 2005 (CET)
Auch hier wieder ganz interessant: Hans Retzlaff sah nie eine Gefängniszelle von innen, stand nie vor einem Richter und wurde nie einem Staatsanwalt vorgeführt. Die Gestapo kam eines Tages zu ihm nach Hause und nahm ihn einfach mit. Aber Bo bezeichnet ihn ernsthaft als "rehabilitieren Verbrecher". Das ist so, wie wenn ich zu den ermordeten Juden sage: "Hey, wir haben euch zu Unrecht vergast. Aber jetzt haben wir das endlich eingesehen und erklären euch hiermit zu rehabilitierten Verbrechern!" --Lysis 15:00, 25. Jan 2005 (CET)
Datei:Stern.png keine Lizenz angegeben, nach Rückfrage per E-Mail: Bild nicht gemeinfrei oder GNU FDL --JuergenL 09:08, 25. Jan 2005 (CET)
Datei:Stöwer.JPG voll draufgeblitzt: ein schrecklich schlechtes Foto! --Reinhard 11:34, 25. Jan 2005 (CET)
Wenn "ein schlechtes Foto" ein Löschgrund ist, müssten wahrscheinlich die Hälfte der Bilder in der Wikipedia entfernt werden. Problematischer ist sicher, dass das Foto ein Bild als Hauptmotiv enthält, welches möglicherweise nicht gemeinfrei ist oder im Einklang mit der GFDL steht. -- Gruß, aka• 14:06, 25. Jan 2005 (CET)
Datei:FunakoshiGichin20jung.jpg und Datei:AikidoO-sensei.jpg falsche/sehr fragliche Begründung für Public Domain Status: die Bilder sind angeblich über 70 bzw. 100 Jahre alt, was mit dem Alter der Abgebildeten Personen nicht übereinstimmt. Datei:SakugawaBild1.jpg URV: die Zeichnung stammt von [13], von einem noch lebenden Maler, der sie exklusiv für die genannte Website erstellt hat. --Tsui 14:15, 25. Jan 2005 (CET)