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Elektronische Datenverarbeitung

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Die Elektronische Datenverarbeitung (kurz EDV oder DV genannt) ist der Sammelbegriff für alle Manipulationen an Daten durch elektronische Maschinen (Computer).

Mittlerweile findet die Datenverarbeitung zunehmend auch in lokalen und globalen Netzwerken statt, wobei die Telekommunikation dabei eine immer wichtigere Rolle spielt. Daher verwendet man heute zunehmend statt der deutschen Abkürzung EDV oder gar DV die international übliche Abkürzung IT für information technology bzw. "Informationstechnik".

Informationstechnik ist somit der Oberbegriff für die Datenverarbeitung (EDV oder DV) und die Telekommunikation.

Das EVA-Prinzip

Als Grundschema der Elektronischen Datenverarbeitung gilt das so genannte EVA-Prinzip (Eingabe - Verarbeitung - Ausgabe): Demnach verfügt jede Datenverarbeitungsanlage über Schnittstellen zur Eingabe (zum Beispiel mit einer Tastatur oder Maus) und Ausgabe (zum Beispiel am Bildschirm oder Drucker). Im Zentrum steht in der Regel eine Zentrale Verarbeitungseinheit (CPU). Dieses Prinzip findet seine Entsprechung auch in der Psychologie als S-O-R (Stimulus - Organismus - Reaktion), vgl. Behaviorismus.

Entgegen der allgemeinen Meinung gehört der Speicher nicht zur Verarbeitung, sondern er hat im EVA-Prinzip eine Art Sonderstellung, er "kapselt" sich ab. Das wird als EVA (S)-Prinzip ausgedrückt.

EDV in Betrieben und Institutionen

In den meisten größeren Betrieben ist die EDV-Abteilung für die Bereitstellung und Aufrechterhaltung (Administration/Systembetreuer) der notwendigen Computer-Infrastruktur zuständig (Hardware, Software, Netzwerk). Gleiches gilt für öffentliche Institutionen. In Schulen ist für diese Aufgabe häufig eine Lehrperson abbestellt, die hierfür eine Reduktion ihres Lehrdeputats um ein bis zwei Wochenstunden erhält.

Entsorgung von EDV-Anlagen

Neben der Neubeschaffung und Verwaltung der EDV-Anlage stellt die Entsorgung ein zunehmendes Problemfeld dar. Hier kommen unterschiedliche Konzepte zum Tragen:

  • Traditionell: Die Computer werden so lange genutzt wie möglich und dann verschrottet bzw. einem Recycling-Betrieb übergeben, der die Geräte kostenpflichtig entsorgt.
  • Leasing: Es werden Neugeräte angemietet, nach Ablauf einer bestimmten Frist werden diese ausgetauscht. Dies hat den Vorteil, dass keine hohen Summen bei der Anschaffung entstehen. Die Altrechner können häufig über ein wachsendes Vertriebsnetz für Gebrauchtcomputer weiter verkauft werden.
  • Neue Ansätze einer nachhaltigen Nutzung von Computerhardware suchen nach Möglichkeiten, den Lebenszyklus eines PCs zu erhöhen, um Kosten und Müllaufkommen zu reduzieren.

Die WEEE-Richtlinie (Waste of Electronic and Electric Equipment) der EU wurde in Deutschland in ein Gesetz umgesetzt, wonach alle ab 1.8.2005 hergestellten Elektronikgeräte ab diesem Datum vom Hersteller zu entsorgen sind. Dazu haben alle Hersteller Rückstellungen zu leisten. Die Sammlung der Geräte wird von den Gebietskörperschaften organisiert. Die gesammelten Geräte werden dann an einen von den Herstellern aufzubauenden Entsorgungsverbund übergeben und dort entweder weiterverwertet oder stofflich wiederverwertet.

Für Geräte, die vor dem 1.8.2005 hergestellt wurden, gelten die bisherigen Abfallregelungen (d.h. Private entsorgen über die Gebietskörperschaften, Gewerbliche haben selbst zu entsorgen).

Das enorme jährliche Aufkommen von gewerblichen Gebraucht-EDV-Geräten hat europaweit zum Entstehen von zahlreichen, weitzweigten und arbeitsteiligen Unternehmen geführt, die die anfallenden Geräte z.T. nach Aufbereitung entweder im Ursprungsland oder anderen europäischen Ländern wiedervermarktet. Große Mengen werden von Deutschland aus nach Osteuropa und nach Afrika exportiert, um dort weiterverwendet zu werden.


Siehe auch: Datentechnik, Informatik