Hochhaus

Im deutschsprachigen Raum bezeichnet der Begriff "Hochhaus" ursprünglich alle Gebäude, die eine bestimmte, in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegte Gebäudehöhe überschreiten, auch wenn sie nicht die typische Gestalt (und die übergroße Höhe) eines Wolkenkratzers haben. Der Begriff Hochhaus ist eigentlich nicht bedeutungsgleich mit dem Begriff Wolkenkratzer.
Nach der in den meisten Landesbauordnungen verwendeten Definition ist ein Gebäude ein Hochhaus, wenn der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22m über der Geländeoberfläche liegt. Der Sinn dieser Definition liegt im Brandschutz. Die meisten Feuerwehrdrehleitern können Personen aus Räumen retten, deren Fußboden bis zu 23m über dem Gelände liegt. Für Gebäude, die diese Höhe überschreiten - also genau die Hochhäuser - müssen besondere Brandschutzvorkehrungen getroffen werden, wie zum Beispiel besonders abgetrennte Fluchttreppenhäuser.
Dem Begriff "Wolkenkratzer" (englisch: "skyscraper") erheblich näher kommt der Begriff "Turmhaus", der in den 1920er Jahren im deutschen Sprachraum gebräuchlich war.
Nach der obigen Definition war (nach derzeitigem Forschungsstand) das erste "Hochhaus" Deutschlands ein 1915 errichtetes, bis heute erhaltenes Fabrikgebäude der Carl Zeiss AG (heute: Jenoptik AG) in Jena.
Als erstes Bürohochhaus (was der landläufigen Vorstellung von "Hochhaus" und "Wolkenkratzer" schon näher kommt) gilt gemeinhin das "Industriehaus" in Düsseldorf am Wehrhahn, erbaut 1921 bis 1923 (Architekten: Tietmann und Haake, Düsseldorf).
Als erstes "Hochhaus" im heutigen Sinne (oder "Turmhaus") wird das "Wilhelm-Marx-Haus" angesehen, das 1922 bis 1924 ebenfalls in Düsseldorf errichtet wurde (Architekt: Wilhelm Kreis, Düsseldorf).
Der "Tagblatt-Turm" von 1927 in Stuttgart (61 m Höhe) gilt als das erste in Sichtbeton ausgeführte Hochhaus Deutschlands (Architekt: Ernst Otto Oßwald, Stuttgart).
Da die Definition "Hochhaus" sehr weitläufig ausgeführt wird, findet sich in zahlreichen Publikationen auch das 1928 fertiggestellte Anzeigerhochhaus in Hannover von Fritz Höger mit der Bezeichnung erstes Hochhaus Deutschlands.
Ein weiteres erstes Hochhaus ist das erste in Beton/Stahl-Skelettbau errichtete Hochaus in Dresden, welches 1929 (Architekt: Herrmann Paulick) fertiggestellt wurde.
Aufgrund der Form wird in Punkthochhäuser mit eher quadratischer Grundfläche und Scheibenhochhäuser mit langrechteckiger Grundfläche unterschieden.