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Gewerbesteuermessbescheid

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Der Gewerbesteuermessbescheid ist ein Grundlagenbescheid für die Gewerbesteuer, in dem das Finanzamt den sogenannten Gewerbesteuermessbetrag festsetzt.

Beispiel: Für den Gewinn, der den Freibetrag übersteigt (z.B. 100.000 ./. 24.500 = 75.500 Euro) wird der Messbetrag in Stufen von jeweils 12.000 Euro von 1 Prozent bis 5 Prozent erhöht (z.B. 75.500 ./. 12.000 = 63.500 x 1 % = 120 Euro; 63.500 ./. 12.000 = 51.500 x 2 % = 240 Euro; ... x 3 % = 360 Euro; ... x 4 % = 480 Euro; 27.500 x 5 % = 1.375 Euro).

Das Finanzamt setzt im Beispiel einen Gewerbesteuermessbetrag von 2.575 Euro fest. Dieser wird auch dem Steueramt der Gemeinde, in dem das Gewerbe betreiben wird, vom Finanzamt mitgeteilt. Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde berechnet, indem es den Gewerbesteuermessbetrag mit dem Hebesatz (z.B. 350 %)multipliziert. Im Beispiel ist bei dem Gewinn von 100.000 Euro eine Gewerbesteuer von 2.575 Euro x 350 Prozent = 9.102 Euro zu bezahlen.

Seit 2001 wird dem Steuerpflichtigen ein Erstattungsbetrag vom 1,8fachen des Gewerbesteuermessbetrags gewährt. Er bekommt im Beispiel also 2.575 Euro x 1,8 = 4.635 Euro in Form von Einkommesteuer vom Finanzamt zurück. Hinzu kommt, dass die gezahlte Gewerbesteuer ihrerseits wieder als Betriebsausgabe den Gewinn mindert.