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Republika Srpska

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Република Српска
Republika Srpska
Flagge der Republika Srpska in Bosnien und Herzegowina Wappen der Republika Srpska in Bosnien und Herzegowina
(Details) (Details)
Amtssprachen Serbisch, Bosnisch, Kroatisch
Regierungssitz Banja Luka
Präsident Dragan Čavić, SDS
Fläche 25.053 km²
Einwohnerzahl 1.391.000 (Stand: 1996)
Währung konvertible Mark
Zeitzone MEZ UTC+1
Karte


Die Republika Srpska (Република Српска, deutsch Serbische Republik) ist ein direkt vor dem Bürgerkrieg in Bosnien und Herzegowina geschaffener und im Dayton-Vertrag als eine von zwei Entitäten anerkannter Teil des Staates Bosnien und Herzegowina. Die andere Entität ist die Föderation Bosnien-Herzegowina. Der Regierungssitz der Republika Srpska/Република Српска (Serbische Republik) ist seit 1998 Banja Luka.

Bevölkerung und demographische Kriegsfolgen

Die Republika Srpska hat ca. 1,4 Millionen Einwohner. Die größte Volksgruppe sind mit rund 93% die Serben. Sie verwenden die kyrillische und die lateinische Schrift, die Bosniaken und Kroaten die lateinische Schrift.
Die Serben sind hauptsächlich orthodox. Minderheiten sind die überwiegend muslimische Bosniaken, die mehrheitlich katholischen Kroaten und die bosnischen Roma (zusammen etwa 7%).

Geographie

Die Republika Srpska umfasst seit dem Dayton-Friedensabkommen von 1995 ca. 49% des Territoriums Bosnien und Herzegowinas, das sind etwa 25.053 km².

Ihr Gebiet umfasst den Nordwesten sowie den Osten Bosnien und Herzegowinas. Zwischen den beiden Teilgebieten besteht keine territoriale Verbindung. Der wenige Kilometer breite Korridor bei Brčko, durch den sie in der Vergangenheit miteinander verbunden waren, gehört heute zum Distrikt Brčko, der unter internationaler Verwaltung steht und zu keiner der beiden Entitäten Bosnien und Herzegowinas gehört.

Städte

Die wichtigsten Städte in der Serbischen Republik sind:


im westlichen Landesteil:


im östlichen Landesteil:


im nördlichen Landesteil:

im südlichen Landesteil:

Politisches System

Die Republika Srpska hat ein Einkammerparlament, genannt Nationalversammlung mit 83 Abgeordneten und einen vom Volk direkt gewählten Präsidenten.

Im Ergebnis der Wahlen vom Oktober 2002 konnten die bisherigen Regierungsparteien SDS und PDP trotz Stimmverlusten erneut zusammen mit der SDA die Regierung bilden; Premierminister ist Dragan Mikerević (PDP). Nach den Verfassungsänderungen vom April 2002 gehören der Regierung der Republika Srpska erstmals Bosniaken und kroatische Bosnier an. Neuer Präsident wurde Dragan Čavić, (SDS); erstmals sind dem RS-Präsidenten ein kroatischer Bosnier (Ivan Tomljenović, SDP) und ein bosniakischer (Adil Osmanović, SDA) Vizepräsident zur Seite gestellt.

In die Zuständigkeit des Gesamtstaats fallen gemäß Verfassung die Außenpolitik und der Außenhandel, die Zoll und Währungspolitik, Migrationsfragen, internationale Strafverfolgung, Telekommunikation und Luftverkehrshoheit. Alle anderen Bereiche (einschließlich Verteidigung) werden auf der Ebene der Entitäten geregelt.

Wirtschaft

Datei:20km.jpg
Geld von Bosnien und Herzegowina (1998)

In der Republika Srpska dominierten 2002 das verarbeitende Gewerbe (44,2%), Energie, Gas, Dampf und Wasserversorgung (42,3%) sowie der Bergbau (13,5%). Im verarbeitenden Gewerbe dominierte die Lebensmittelproduktion, gefolgt von der petrochemischen Industrie und der Metallverarbeitung.

Die Arbeitslosenquote für die die Republika Srpska wird mit 38,6% beziffert (zum Vergleich: Föderation von Bosnien und Herzegowina 41,7%, Gesamtstaat mit 40,6%). Berücksichtigt man die florierende Schattenwirtschaft, so schätzen IWF und Weltbank die durchschnittliche reale Arbeitslosigkeit in der Republika Srpska auf ca. 16%.

Die Republika Srpska exportiert am meisten nach Serbien und Montenegro (49,1%), Italien (11,1%), Kroatien (8,9%) und Slowenien (6,0%). Serbien und Montenegro (25,6%), Slowenien (11,4%), Kroatien (10,9%) und Österreich (7,6%) sind die größten Importeure in die Republika Srpska.

Alle Zahlen: Auswärtiges Amt, 2004

Geschichte

Die Republika Srpska wurde am 27. März 1992 proklamiert. Mit dem Dayton-Friedensabkommen von 1995 wurde die Republika Srpska als eine von zwei Entitäten des Staates Bosnien und Herzegowina anerkannt.

Siehe auch: Geschichte Bosnien-Herzegowinas

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