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Benutzer Diskussion:Sic!

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. Januar 2005 um 00:00 Uhr durch Rosenzweig (Diskussion | Beiträge) ([[Triumph des Willens]]). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Hallo Sic!,

willkommen bei Wikipedia. Ich habe deine Änderung bei Johann Friedrich Böttger, weil ich die vorhergehende Version präziser und aussagekräftiger finde. Ansonsten nut Mut! ;-) -- sk 21:12, 26. Apr 2004 (CEST)


Hi, Sic!

vieleicht hast du Lust den Artikel über Radeberg in eine Form zu bringen, die der Stadt würdig ist. Siehe dir einfach Kamenz oder Bautzen an (und kopiere) - irgendwie fehlt mir dazu die Lust. Wenn es dir genauso geht, macht nix, dann werd ich es halt irgendwann mal machen, oder es macht ein anderer -- bis dahin - Gruss --16:24, 10. Jun 2004 (CEST)

Hallo Sic!, wenn ich die Versionsgeschichte richtig deute, hast du in diesen Artikel eingefügt „Der Film wurde in Deutschland am 29.07.2000 von der BPjS in die Liste jugendgefährdender Schriften aufgenommen und ist demzufolge in Deutschland nur schwer erhältlich.“ Woher hast du diese Information? Meines Erachtens stimmt das nicht; ich habe sämtliche aktuellen Listen der BPjS und ihre Zeitschrift bis in die 80er zurück. Es lässt sich keine Indizierung am 29. 7. 2000 feststellen. Davon unberührt bleiben natürlich andere rechtliche Beschränkungen, z.B. aufgrund des § 86 des Strafgesetzbuches. Aber dennoch: wo hast du das mit der Indizierung her?

Gruß --Rosenzweig 20:39, 21. Jan 2005 (CET)

Hm, wie war das denn. Ich hatte den Eintrag eines Vorposters gelesen, daß der Film auf dem Index stünde, hab geschaut, wann die DVD-Neuauflage erschienen ist (weil ich irgendwo im Gedächtnis hatte, daß Indizierungsanträge bei alten Sachen meist mit Neuauflagen zusammenhängen, und dieser Film bis dahin nicht indiziert war), und hab in der Bibo bei uns die BPjS Publikationen dazu durchgeblättert. Daher stammt das Datum. Und das ist nicht zu finden? Hm. Dann muß ich mich entweder im Titel geirrt haben, oder hab was durcheinandergeworfen, sorry. §86? Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen? Hm. Also so würde ich den Film zwar nicht einordnen, aber wer weiß schon, was der nette Staatsanwalt von nebenan dazu sagt. --Sic! 21:59, 21. Jan 2005 (CET)
Hallo Sic!, ok, dann verbuchen wir das als Irrtum. Ich konnte auch bei Internetrecherchen keine Belege für eine Indizierung finden, nur Aussagen, dass der Film nicht indiziert sei. Da eh kein Film als solcher indiziert werden kann, sondern nur eine spezifische Ausgabe (Video, DVD etc.), hätte sich eine Indizierung auf eine ausländische Ausgabe beziehen müssen, denn ein in Deutschland erschienenes Video, DVD etc. gab und gibt es nicht. Indizierungen werden auch nur vorgenommen, wenn das betreffende Medium in nennenswerter Stückzahl hierzulande zu bekommen ist, was ich für die ausländischen Ausgaben bezweifle. Ich habe versucht zu eruieren, womit genau das zweifellos existierende prinzipielle Aufführungs- und Vertriebsverbot (siehe z.B. hier) des Filmes begründet wird, habe aber nichts Definitives gefunden. § 86 ist eine Vermutung meinerseits. Ich werde weitersuchen, damit man im Artikel eine fundierte Begründung für das Verbot angeben kann. --Rosenzweig 23:00, 21. Jan 2005 (CET)