Zum Inhalt springen

Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 19. Januar 2008 um 19:37 Uhr durch Syrcro (Diskussion | Beiträge) (Bearbeites Behördenschild der BStU: tippo). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro


Scans von Reproduktionen historischer Karten

Wie sieht es mit Scans von Abdrucken historischer Landkarten aus? Darf man die zur Erläuterung von Artikeln verwenden? Die Karten, um die es geht, sind älter als 100 Jahre.

a) Ich würde diese Büchern (ca. 20 Jahre alt) entnehmen, die diese alten Karten (oder Ausschnitte daraus) wiedergeben.

b) Was ist mit historischen Karten, die von Bibliotheken im Internet zur Verfügung gestellt werden? z.B. [[1]] oder [[2]] --Ukko 23:05, 12. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Siehe Wikipedia:Bildrechte#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen), danach geht das wohl. Mache ich auch gerne. Da deine zweiter Link die www.library.ucla.edu auf .edu endet, ist diese Quelle wirklich unproblematisch. --Kolossos 23:24, 12. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Die zweite von dir angegebene Quelle, der "Blue Atlas", war zu gut, als dass er nicht schon auf Commons hoch geladen wäre. Er steht unter http://commons.wikimedia.org/wiki/Blaeu , du kannst die Bilder also direkt einbinden. --Kolossos 23:41, 12. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Danke! --Ukko 12:49, 13. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Ein großer Teil der Blaeu-Karten auf Commons stammt aus genannter Bibliothek. Die Argumentation ".gov" oder .edu greift hier eigentlich nicht. Die Karten wurden ja nicht im Auftrag der US-Bundesregierung angefertigt. Sie sind aufgrund ihres Alters jedoch gemeinfrei, daran sollte auch die Reproduktionsfotografie nichts ändern. – Simplicius 01:39, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Vorbereitung eines Meinungsbildes

Wegen der bekannten Problematik schlage ich folgende Änderungen/Klarstellungen vor:

  1. Bilder mit der Lizenz GFDL 1.2only (im Gegensatz zur normalen GFDL, die auch zukünftige Versionen einschließt) sind in der deutschen Wikipedia nur noch zulässig, falls sie aufgrund der Regeln auf Commons dort nicht hochgeladen werden dürfen.
  2. Es sind nur noch die "offiziellen" Lizenzbausteine im Vorlagen-Namensraum zulässig. Benutzereigene Hinweisvorlagen für Bilder sind zulässig, die Lizenzbausteine müssen aber unabhängig von ihnen direkt auf der Bildbeschreibungsseite eingebunden werden.
  3. Der nachträgliche und unzulässige Rückbau von Freigaben wird explizit für unerwünscht erklärt und wird wie anderes unerwünschtes Verhalten sanktioniert (Hinweis und im Wiederholungsfall Sperre) und stets zurückgesetzt.

(nicht signierter Beitrag von Syrcro (Diskussion | Beiträge) )

Sprachlich etwas verbessert. --Kam Solusar 22:30, 14. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Diskussion

Zu 2. dürfte der geringste Diskussionsbedarf bestehen. Die Lizenzbausteine gehören direkt in die Bildbeschreibung und nicht rekursiv über mehrere Vorlagen im Benutzernamensraum eingebunden. Plötzlich wird dort die Lizenz geändert oder sogar ganz gelöscht (wie geschehen) und schon sind die Bilder nicht mehr transparent lizenziert.

Zu 1. und 3.: Von den beteiligten Nutzern wird die Meinung vertreten, dass die bisherige Version der GFDL bezüglich des Einschlusses zukünftiger Versionen in Deutschland rechtsunwirksam ist, siehe z. B. Benutzer_Diskussion:-jha-#1.2 Theater... (Punkt Nummer 3). Auch wenn das sicherlich nicht dazu berechtigt, weltweit die erteilten Lizenzen nun einzuschränken, so ist das doch ein klärenswerter Punkt. Kann es tatsächlich sein, dass dieser Punkt eventuell mit dem deutschen Urheberrecht bzw. BGB unvereinbar ist und so Nutzer, die sich später mal auf eine zukünftige Version der GFDL beziehen, hier in eine Falle tappen können? In diesem Fall wäre zumindest eine Klarstellung innerhalb des GFDL 1.2+ Lizenzbausteines empfehlenswert. Der Rückzug der CC-Lizenzen, z. B. von Benutzer:EvaK und Benutzer:Ralf Roletschek ist dagegen in der Tat nicht zu rechtfertigen und definitiv ein Regelverstoß.--Innenrevision 00:13, 14. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

ad 2) sehe ich auch so, sinnvollerweise sollte man gleich die Empfehlung aufnehmen, die Vorlagen per subst einzubinden. Es ist ja nicht so, dass an den "offiziellen" WP-Vorlagen noch nie gebastelt wurde...
ad 1) Ich meine da sollte eine ergebnisoffene Diskussion geführt werden. Ich bin persönlich auch gegen 1.2-only, aber die Lizenz ist grundsätzlich mit unseren Richtlinien/Grundprinzipien vereinbar meine ich. Schön wäre es auch, wenn bis zur Klärung Uploads unter der strittigen Lizenz zurückgestellt werden, aber das wird wohl ein frommer Wunsch bleiben. Ob die GFDL jetzt mit dem BGB vereinbar ist oder nicht kann m.E. dahingestellt bleiben. Die schon mehrfach gerichtlich überprüfte GPL enthält die gleiche Klausel bzgl. further revisions. Insofern halte ich das eher für ein Scheinproblem. Selbst wenn das im deutschen Recht wirklich Probleme bereiten sollte, dann haben wir ein _grundsätzliches_ Problem, da sehe ich keine Vorteile wenn man bei den Bildern eine Insellösung schafft.
ad 3) Dazu fällt mir außer "zum Kotzen" nichts produktives ein.-- Wiggum 00:21, 14. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Ohne auf das Restliche Bezug zu nehmen: Das Einbinden von Lizenzbausteinen per subst wäre ein gewaltiger Rückschritt in unserem Lizenzsystem und würde einiges an Problemen mit sich ziehen. Da können wir viel in die Tonne treten, wenn das jemand durchsetzten will. Also bitte lasst diesen Gedankengang doch außen vor. jodo 00:26, 14. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Welche Probleme siehst du denn konkret?-- Wiggum 00:29, 14. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich denke auch, dass das eine kritische Sache ist. So wäre ein einheitliches Erscheinungsbild der Bausteine wohl kaum zu halten. Ebenfalls lässt sich per Linkliste dann nicht mehr herausfinden, wer überhaupt welche Lizenzen verwendet. Ich denke es reicht aus, wenn die offiziellen Lizenzbausteine weiterhin über die Vorlageneinbindung auf der Bildbeschreibung eingebunden werden. Allerdings wirklich nur diese und nicht irgendwelche Lizenzbausteine im Benutzernamensraum, die heute diese und morgen jene Lizenz präsentieren und übermorgen vielleicht ganz gelöscht sind. Die offiziellen Lizenzbausteine werden inhaltlich dagegen kaum einer Veränderung unterliegen (bestenfalls optisch), üblicherweise sind sie schreibgeschützt und nebenbei achten dort ausreichend Leute darauf, dass kein Unfug gemacht wird - etwas was im Benutzernamensraum natürlich nicht gegeben ist.--Innenrevision 00:32, 14. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
(BK) Tools wie [3] und [4], die Möglichkeit Dateien ohne Lizenz schnell zu finden (und das sind meist auch Dateien mit weiteren urheberrechtlichen Problemen oder Fehlern), die Möglichkeit der Umlizensierung, wie damals bei {{Bild-PD}} --> {{Bild-frei}} etc, die Möglichkeit einzelne Kategorien nach urheberrechtlichen Problemen durchzuschaun (zB. {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} oder {{LogoSH}} werden mehrmals im Monat durchgeschaut), die Einheitlichkeit der Lizenzen (das eben nicht jemand eine Privatlizenz erstellt, die plötzlich ein nc beinhaltet, was bei der Anzahl von Bildern die reinkommen schnell untergeht) jodo 00:37, 14. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Es ist vollkommener Blödsinn, dass das BGB GFDL-1.2 und neuer verböte. Das Problem der GFDL nach Deutschem Recht ist der aktuelle Text, der ist nicht nur in einer Fremdsprache (gegenüber Verbrauchern halten das viele Juristen generell für unzulässig, sondern auch noch so unverständlich gerade in Bezug auf Bilder, dass selbst die inoffizielle Deutsche Übersetzung noch wegen des Transparenzgebotes (eigentlich Intransparenzverbotes) als AGB für die Tonne ist, was aber nicht, heißt, dass sich der Nachnutzer nicht darauf berufen könnte, sondern lediglich, dass der Vornutzer sich nicht darafu berufen kann. Und 242 bzgl der eigegen AGB ist ein so absurder Gedanke, wie die Todesstrafe für versuchten Selbstmord. sугсго.PEDIA 00:43, 14. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Genau sowas wie die Migration von Bild-PD auf Bild-frei sollte ja eben verhindert werden. Wir haben momentan den Zustand, dass wir eine spezifisch für das deutsche Recht angepasste Lizenz vorhalten, für die es in anderen Projekten keine Entsprechung gibt. Ratet mal, mit welcher Lizenz unsere Bild-frei-Dateien nach Commons geschoben werden. Genau - PD-self. lol. -- Wiggum 21:00, 14. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich verstehe rein sprachlich obigen Antrag nicht. Kann den jemand mal in Deutsch umschreiben? --Historiograf 14:58, 14. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Wäre auch schick gewesen, wenn den jemand unterschrieben hätte. -- Smial 16:58, 14. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
In der vorliegenden Form müßte selbst ein Befürworter eines solchen Meinungsbildes diese aus formalen Gründen ablehnen. Es ist einfach viel zu ungenau geschrieben. Das Meinungsbild sollte innerhalb der nächsten 24h formal verbessert werden, ansonsten würde ich sage, bleibt es beim Status von 2007 ohne Vorlage GFDL1.2only. (Ohne Unterschrift und mit sovielen Typos geht schonmal garnicht.) --Kolossos 20:40, 14. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Habs mal etwas verbessert. --Kam Solusar 22:30, 14. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Frage: was soll jetzt da das Meinungsbild werden? In meinen Augen sind Punkt 2 + 3 selbstverständlich, das brauchen wir nicht meinungsbilden zu lassen. Lizenzbausteine gehören direkt in die Bildbeschreibung - das ist auch hier der allgemeine Tenor - und Rücknahme von Lizenzen geht prinzipbedingt nicht und ist damit nicht diskutabel.

Ich denke ein wirkliches Meinungsbild bräuchte nur darüber geführt zu werden, ob wir GFDL-1.2-only-Bilder hier in Zukunft haben wollen oder nicht. Das ist durchaus eine berechtigte Fragestellung, denn immerhin verbaut der Ausschluss zukünftiger Versionen sämtliche Hoffnungen, dass diese Bilder eventuell einmal einfacher handhabbar werden als es momentan der Fall ist (z. B. braucht man Einladungen, Flyer, Besprechungsvorlagen oder Overheadprojektionen gar nicht versuchen mit Bildern aus der Wikipedia zu erstellen - allein der nötige Platz für Lizenzabdruck, Versionsgeschichte, ... frisst mehr Platz als das eigentliche Bild). Insbesondere wenn das Bearbeiten oder Neuzusammenstellen von Bildern irgendwann einmal stärker genutzt werden sollte, haben wir bezüglich der Bilder genau die gleichen Probleme wie im Textbereich. Das ist also nicht unbedingt ein erstrebenswertes Ziel.

Auf der anderen Seite wäre eine genaue Prüfung durch Leute mit juristischem Sachverstand bezüglich der Klausel mit zukünftigen Versionen wünschenswert. Es scheint mir nicht abwegig, dass es dort Probleme mit dem deutschen Recht geben kann, da der Urheber hier ggf. in einen zukünftigen Vertrag einwilligen soll, den er in keiner Weise kennt bzw. selbst beeinflussen kann. Selbst wenn deutsche Gerichte bisher die GPL anerkannt haben, in der ähnliche Klauseln enthalten sein können, so kann das einfach daran liegen, dass diese Passage damals nicht der Streitpunkt war. Selbst wenn hier aber ein Problem entdeckt wird, so ist natürlich allein deswegen noch keine Insellösung bezüglich der Bilder einzelner Urheber wünschenswert. Außerdem würden diese Probleme ja erstmal nur in Deutschland gelten - in anderen Ländern dagegen könnte das gültig und völlig unproblematisch sein. Da bezüglich Urheberrechten das Schutzlandprinzip gilt, dürfen die dortigen Nutzer dann trotzdem ganz legal spätere Versionen der GFDL zur Anwendung bringen. Leider wird im verlinkten Rechtsgutachten (so umstritten das im Einzelfall auch sein mag) mit keinem Wort auf diese Problematik eingegangen.--Innenrevision 00:04, 15. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Die Vorbereitung eines offiziellen Meinungsbildes ist nun unter Wikipedia:Meinungsbilder/GFDL 1.2 Bildlizenz zu finden.--Innenrevision 16:01, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Darf ich "meine eigenen Urheberrechte" verletzen?

Bisher erstelle ich den Großteil meiner Artikel im Benutzernamensraum und führe dann von Hand ein C&P in den Artikelnamensraum durch. Vorteil: Eine schlanke Versionsgeschichte. Problem: Gestern habe ich hier (disk1, disk2) erstmals erlebt, dass es damit rechtliche Probleme gibt. Ist die Auslegung so wirklich korrekt? Und wie kann ich sie umgehen? Es hat schließlich keiner was davon, die ersten Schritte meines Brainstormings zu verfolgen oder gar themenfremde Beiträge zu lesen, die ich für andere Artikel auf der selben Seite verfasst habe.--Carlos-X 06:58, 14. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Das ist in der Tat ein Fehler der Löschbegründung - solange du der einzige Bearbeiter bist, darfst du beliebig C&P anwenden, es gilt dann einfach als eine komplette Neulizenzierung des fertigen Textes. Anders sähe es freilich aus, wenn jemand anderes bereits bei deinem Artikel im Benutzernamensraum mitgearbeitet hat und dessen Edits Schöpfungshöhe erreichen (d. h. über Rechtschreibfixes bzw. Formatierungen hinausgehen). In diesem Fall könntest du natürlich nicht einfach kopieren und das Werk so komplett als deines ausgeben.--Innenrevision 09:19, 14. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Man treibt es hier eh gerne zu weit mit der ganzen C&P-Panik; dieser Fall war natürlich vollends absurd. Gestumblindi 20:34, 15. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Rechte bei alten Ansichtskarten

Hallo, ich habe eine Frage, bei der ich nicht weiß, ob sie schon einmal behandelt wurde. Ich habe beim suchen in den diversen Archiven nichts dazu gefunden aber vielleicht habe ich es auch einfach übersehen. Also:

Wie sieht es mit dem Schutz von alten Ansichtskarten aus ? Ich könnte bei einigen Artikeln ein Bild beisteuern, das ich allerdings von alten Ansichtskarten (ca. 1900-1950) entnehmen müsste. Gibt es dafür eine generelle Regelung (wie bei den 70 Jahren nach Tod es Autors) oder muss man das von Fall zu Fall entscheiden ? Behält der Verlag die Rechte an den Karten und müsste erst sein OK geben ? Ich habe in einigen Artikeln schon eingescannte Ansichtskarten gesehen, weiß aber nicht auf welcher Grundlage die da drin sind. Viele Grüße --n8eule78 12:05, 14. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Es gibt die generelle Regelung, und zwar genau die, die Du auch anführst: 70 Jahre nach dem Tod des Autors (was bei manchen Fotografen bzw. Zeichnern durchaus nachprüfbar ist, Beispiel commons:Category:Eugen Felle). Nur wenn der Autor beim besten Willen nicht erforschbar ist, lassen wir pragmatischerweise eine Ausnahme "100 Jahre nach Veröffentlichung" zu. --AndreasPraefcke ¿! 12:13, 14. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
{bk}Für Postkarten gelten die selben Regeln, wie für alle normalen Bilder. 1907 und früher wird auf de.WP auf dein eigenes Risiko zugelassen, Karten aussen WK 1. auch. Ansonsten ist das Hochladen nur bei nicht schutzfähigen Motiven oder bei bekannten Urheber und 1. entweder einer Freigabe durch ihn oder den Berechigten oder 2. bei einem bekannten Todesdatum vor dem Jahreswechsel 1937/38 zulässig. sугсго.PEDIA

Vielleicht darf ich darauf hinweisen, dass Syrcro erst einmal WP:BR durchlesen sollte, bevor er hier irgendwelche Auskünfte gibt. Wir haben inzwischen 2008, falls ihm das entgangen sein sollte. Und damit es nicht heisst, ich erfinde hier was neu: [5]. Das war seit Einführung der pragmatischen Regelung so, und wir sind nicht an irgendwelche gesetzlichen Fristen gebunden von wegen 31.12., wenn wir unsere eigene Regel aufstellen. man kann auch nicht argumentieren, dass es irgendwie unklar ist, wenn man vom gegenwärtigen Jahr 100 abzieht und das betreffende Jahr noch zulässt --Historiograf 14:56, 14. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Älter als 100 Jahre ist das oben genannte, dass Du nicht bis 100 zählen kannst, ist wohl dein Problem. sугсго.PEDIA 14:58, 14. Jan. 2008 (CET) Der Schreiber von BR hat sich da wohl auch vertan. ....[Beantworten]

Nochmals: Ich habe im Konsens der Community damals die n-100-Jahre-Regel eingeführt und dabei durch ein Beispiel klargestellt, dass das Jahr n-100 miteinbegriffen ist. 2008 fallen Bilder aus dem ganzen Jahr 1908 unter die Regelung. das ist klar und eindeutig und daran musst auch du dich halten, weil das bisher Konsens hier war. --Historiograf 15:34, 14. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]


Erstmal Danke für die Auskunft. Ob nun 1907 oder 1908 ist ja auch erstmal wurscht ;-) Warum aber sind Karten aus dem Ersten Weltkrieg (oder soll WK 1. nicht erster Weltkrieg heißen ?) zugelassen ? Das liegt doch nun eindeutig noch keine 100 Jahre zurück ?

In den meisten Fällen steht ja nur ein Verlag drauf. Wie sieht es denn dann aus ? Hat der Verlag womöglich längere Rechte ? Schließlich gibt es ja hin und wieder auch Reproduktionen von historischen Ansichtskarten zu kaufen. --n8eule78 12:41, 15. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Copyfraud--A-4-E 13:00, 15. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich habe eine Frage zu o. g. Bild: Es handelt sich um die Bearbeitung eines Fotos, das in meinem Beisein gemacht wurde und seinerzeit, bei Commons hochgeladen (ein weiteres besteht online defintiv nicht), einen Urhebervermerk des Fotografen hatte (ich war nicht der Fotograf, der in o. g. Link genannte Hochlader ist nicht der Fotograf) und auch korrekt lizensiert war. Das Foto war etwas schief gewesen und wurde nunmehr offenbar durch Bearbeitung gerade gerückt, stellt aber - in Proportion und Farbgebung - eine veritable Verfälschung sowohl der Handschrift als auch des diesbezüglich (bis auf die ursprünglich nicht ganz vermeidbare leichte Verzerrung) nahezu einwandfreien Originalfotos dar. Ich finde das Originalfoto bei Commons leider nicht wieder, da der Benutzer (und Urheber) seine Seite geändert hat. Ich hatte persönlich seinerzeit das Originalfoto von Commons in den Artikel Göttliche Komödie eingestellt und finde das oben angegebene als Illustration des Artikels aufgrund der Abweichung von der originalen Handschrift indiskutabel. Gibt es eine Möglichkeit, dieses Bild aus der WP zu entfernen bzw. durch die ursprüngliche Commonsfassung zu ersetzen? --Felistoria 02:43, 15. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Aber Bild:Dante Titelseite.jpg ist es nicht? --DaB. 02:49, 15. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Hm, kann sein; ist es das, das ich in den Artikel gestellt hatte? Ich weiß das nicht mehr genau, war lange nicht in dem Artikel gewesen. Schief genug ist es;-) O.k., wenn kein anderes da ist, kann man nichts machen, muss die Kamera nochmal dran womöglich, oder? --Felistoria 03:02, 15. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Bildbearbeitung scheint echt ein Problem zu sein ohne das Original (Ultramarin ist ganz eigen, Pergament sieht eben nicht aus wie Küchenpapier;-). Was nicht stimmt: Die Seite ist ein Stück zu breit geworden, die Figuren sind einfach eine Idee zu dick;-). --Felistoria 03:31, 15. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Dann müssen die Figuren eine Diät machen... ;) Was hat das aber jetzt mit Urheberrechtsfragen zu tun? -- Chaddy - DÜP 14:30, 15. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Hmm, dann schlage ich vor, das Bild im Artikel auszutauschen und ggf. die Diskussion hier weiterzuführen: Wikipedia:Bilderwerkstatt. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 14:45, 15. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Schematische Darstellung insbesondere: Hausmodell nach Dahrendorf

Hallo. Wie sieht es urheberrechtlich mit selbst erstellten schematischen Zeichnungen aus? Vgl. [6]. Dieses Beispiel entspricht fast gänzlich dem Original, daher ist die Frage, ob ich es benutzen darf. Besten Dank im Voraus. --Gavin Mitchell 18:03, 15. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Hier: keine SH des Originals. Sonst: Immer einzelfallabhängig --Historiograf 18:08, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Löschanträge

Wo werden Löschanträge transparent diskutiert? – Simplicius 22:17, 15. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Kommt drauf an. Hier, oder auch da. -- Chaddy - DÜP 22:24, 15. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Für Bilder steht dir eine Schnelllöschung und DÜP zur Verfügung. Sollte es sich um ein ziemlich schweren Fall, wo es stark gegensätzliche Meinungen gibt, handelt, kann er auf Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle eingetragen werden. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 22:25, 15. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Der Vermerk steht derzeit ja im Bild. Der grundsätzlichen Bedeutung wegen spreche ich es auch mal hier an. – Simplicius 22:35, 15. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Fragliche Panoramafreiheit

Das rechts stehende Bild (Versionshistorie) ist einer Schautafel entnommen, die sich im öffentlichen Raum befindet. Man verwendet es als Muster für die Lehrbeispiele in Wikipedia:Bildrechte zur Panoramafreiheit. Dies wirkt zunächst plausibel.
Tatsächlich aber ist es so: Der Urheber des Bilds ist laut Ralf Roletschek nicht bekannt. Eine entsprechende Frage habe ich unter Diskussion:Panoramafreiheit gestellt. Somit kann man auch nicht vorweisen, dass der Urheber das Recht zur Ausstellung im öffentlichen Raum erteilt hat. Man kann ferner auch nicht alternativ davon ausgehen, dass es sich um ein anonymes Werk handeln würde, wo die Frist gem. § 66 UrhG greifen würde. Ebenso ist das Bild ist auch nicht über 100 Jahre alt. Diese Genehmigung halte ich also für erforderlich. Dieses Bild fällt nach meiner Meinung nicht unter der Panoramafreiheit. Der Hinweis/Baustein wurde mir heute jedoch dreimal wieder rausgelöscht. – Simplicius 22:35, 15. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Simplicius, der Panoramafreiheit ist es egal, warum etwas im öffentlichen Raum ist, es genügt dass es dauerhaft da ist. sугсго.PEDIA 23:10, 15. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Manche tendieren in die Richtung zu denken, dass mit den originären Urheberrechten sei nicht so wichtig. Wenn überhaupt, ist dann später der Aufsteller der Schautafel zu krisitieren. Das ist aber nicht richtig. – Simplicius 15:54, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Belege? -- Chaddy - DÜP 17:00, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Ja Belege, die würde ich auch gerne sehen wiso hier die Panoramafreiheit nicht greifen soll. Da das Bild dauerhaft angebracht ist und vom öffentlichen Raum aus aufgenommen, somit die Grundvoraussezungen für die Panorama freiheit eigehaltensind. Auch aus der Bildbeschreibung geht klar hervor, dass das Bild gemäss der Panoramafreiheit geuntz werden darf. Denn die beinhaltet ja gewisse Einschränkungen, die uns hier beim unbearbeiten Foto des Fotos aber nicht betreffen (Entstellung und Bearbeitung des Werks). Bobo11 19:46, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Warum bitte sollte hier die Panoramafreiheit nicht greifen? --RalfRBIENE braucht Hilfe 02:29, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Urheberrecht bei Verwendung in einem Rechtsstreit

--200.97.132.237 00:42, 16. Jan. 2008 (CET) darf ein Anwalt eine technische Beschreibung 1:1 aus Wikipedia übernehmen ohne auf die Quelle zu verweisen und die anderen Lizenbestimmungen zu beachten? Wenn nicht, was ist zu tun?[Beantworten]

Hängt natürlich vom konkreten Einzelfall ab. Man müsste schon wissen, was er ganz genau übernommen hat.
Ansonsten: strafrechtlich wird das wohl keinerlei Bedeutung haben - hier dürfte es regelmäßig zu einer Einstellung des Verfahrens kommen, wenn jemand ihn anzeigt. Zivilrechtlich kann dagegen nur der in seinen Rechten Verletzte - sprich der/die Urheber des Textes bzw. deren Beauftragte - gegen den Urheberrechtsverletzer vorgehen. Wenn du an dieser Beschreibung nicht mit Schöpfungshöhe beteiligt bist, dann ist das kein Fall für dich. Du könntest hier höchstens die Urheber informieren - eventuell möchte Wikimedia dann im Auftrag stellvertretend für diese das mal durchfechten.--Innenrevision 00:54, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Ein Anwalt, der das nicht selber rechtlich lösen kann, sollte auf eine Haftpflicht mit viel Geduld hoffen. sугсго.PEDIA 13:25, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Der Anwalt wird § 45 UrhG kennen. --h-stt !? 22:35, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Ausstellungen

Hallo. Ich hab mal ne Frage bezüglich der Verwendung von Bildern/Fotos aus WIKIPEDIA bzw COMMONS für ne öffentliche Ausstellung. "Darf" ich das? JaHn 13:22, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Kurz: Ja, aber mit Einschränkungen.
lang: Ja, die kostenlose Weiternutzung ist bei freien Inhalten ausdrücklich erwünscht und erlaubt, allerdings müssen immer die fraglichen Lizenzen oder/und die Schranken des Urheberrechts eingehalten werden. Also immer die Lizenzbedingungen der jeweiligen Bilder. Bei gemeinfreien und solchen mit unbeschränkten Nutzungserlaubnissen ist am einfachsten, CC ist noch einfach einzuhalten, bei GFDL wird es aber erheblich aufwändiger, zumal es immer wieder GFDL-Verwender gibt, die diese nur nutzen, um die Nachnutzung möglichst zu verhindern. Sie offline äußerst unpraktisch und relativ schwer einzuhalten. sугсго.PEDIA 13:31, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
:o| ... ähm, OK. Es ist erst mal nur ne Idee, die mir schon des öfteren in den Sinn kam beim betrachten so einiger Bilder bzw Fotos, hier, bei WIKIPEDIA. Insbesondere gewisse Space-Fotos haben s mir angetan ... alles, was mit Sternen und anderen Himmelsobjekten zu tun hat halt. Ich denk mal, es wäre überhaupt kein Problem, solche Fotos auszudrucken, in Rahmen zu packen und in nem Café an die Wände zu hängen, wenn die Ausstellung dann ausdrücklich als Ausstellung von Bildern und Fotos aus WIKIPEDIA deklariert wird. Eins oder mehrere (je nach dem) der Exponate könnten dann zB auch Ausdrucke der kompletten Texte von den entsprechenden Lizenzbestimmungen sein. Die Ausstellung könnte nämlich meinetwegen schon auch ruhig n bißchen Schleichwerbung für WIKIPEDIA sein. Nur, was mache ich, wenn einer mich fragt, ob der zB das Bild vom Krebsnebel (>>> Datei:Krebsnebel3.jpg <<<) käuflich erwerben kann? JaHn 14:00, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Das steht in der Beschreibung zum Bild: http://www.spacetelescope.org/copyright.html --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 14:13, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Au Mann ... ich kann kaum Deutsch. Was steht n da? JaHn 14:19, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
OK. Dann eben nicht. Also, angenommen ich stelle ca 23 Bilder in nem Café meiner Wahl aus, die ich aus WIKIPEDIA bzw COMMONS ausgedruckt, in Rahmen gepackt hab usw ... mal abgesehen von dem, was der Rahmen gekostet hat und abgesehen von meiner diesbezüglichen Arbeitszeit: Was ist, wenn ich so n Ausdruck wem für, sagen wir mal zehn Euro (je nach Größe), verscherbelnkaufen würde? JaHn 23:05, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Erlaubt ist das schon, aber nur, wenn du die Lizenzbestimmungen einhältst. Die sind von Lizenz zu Lizenz unterschiedlich. -- Chaddy - DÜP 23:24, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Hi Chaddy. Ja, genau das will ich, die Lizenzbestimmungen einhalten. Deshalb frag ich ja hier danach. Und mache eben nicht einfach, was ich will. Aber, wie erwähnt, es ist erst mal nur ne Idee. Denen von dem Café, wo ich das würde machen wollen, hab ich heute per Telefon gesagt, daß das so um Ostern rum stattfinden könnte und ich vorher sowieso erst noch mal bei WIKIPEDIA nachfragen will, inwieweit das problemlos machbar ist. Ich hasse nämlich Komplikationen. Vielleicht liegt das am Alter. JaHn 23:45, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Na gut. Keine Antwort ist auch eine Antwort. Das hat mein Vater gerne gesagt. Also, dann bin ich dann eben einfach mutig und mache, was ich will. Wenn ich das will. Und lasse es drauf ankommen, ob ich von WIKIMEDIA bzw -PEDIA verklagt werde. Wer weiß ... vielleicht komm ich dann in s Fernsehen. fz JaHn 21:59, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Du wirst weder von Wikipedia, noch von Wikimedia verklagt, sondern erhälst eine Abmahnung nebst strafbewährter Unterlassungserklärung und ganz nebenbei noch eine Kostennote von mindestens 500 - 800 € pro Bild von den Inhabern der Urheberrechte. Nur so für den Anfang. Bei einer Klage kann es dann aber teuer werden. --ST 22:20, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Och jahn, du kannst doch nicht erwarten, dass ich immer und überall bin... Wie Steschke schon sagte, wenn du es dir leisten kannst, kannst du schon gegen das Urheberrecht verstoßen... Und wie ich bereits gesagt habe, musst du dich einfach an die Lizenzbedingungen halten. Da wir sehr viele verschiedene Lizenzen haben (auf Commons gibt´s noch mal einige mehr) gibt es auch sehr viele unterschiedliche Bedingungen zu beachten. Kommt halt drauf an, welche Bilder du verwenden möchtest. -- Chaddy - DÜP 23:43, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Mal ganz dumm gefragt: Wie genau müssen die Regeln bei einer Ausstellung eingehalten? Bei GFDL muß man in Printmedien zB die Lizenz mit abdrucken, muß man dann bei einer Ausstellung irgendwo in einer Raumecke den Lizenztext aushängen? Oder muß er bei jedem einzelnen Bild danebenstehen? Oder darf man ihn auf die Rückseite der Bilder drucken (dann sieht man ihn zwar nicht, aber er ist vorhanden) --Toon 21:39, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Am sinnvollsten wäre es, den Lizenztext so aufzuhängen, dass man ihn auch lesen kann... Es genügt aber, wenn er einmal vorhanden ist. -- Chaddy - DÜP 22:44, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Bild aus der englischen Wikipedia

Dieses Bild stammt aus einer Zeitschrift und hat so komische Sonderregelungen bei den Rechten. Was genau hat das für die deutsche Wikipedia zu sagen? Könnte es auf Commons oder die deutsche Wikipedia hochgeladen und hier eingesetzt werden? --Of 14:08, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Nein, da Fair Use. Eine vergleichbare Regelung gibt es hier nicht. --STBR!? 14:10, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Mal weitergedacht. Auf dem Magazin steht "Volume XVI", somit gehe ich davon aus, dass es aus 1939 stammt (also 69 Jahre alt ist), da das Magazin 1923 gegründet wurde. Muss das Bild über 70 Jahre alt sein? Könnte ich es dann ab der 12 Woche nächsten Jahres benutzen (das wöchentliche Magazin hat die Nummer 11)? Würde das Alter für das Bild oder die Zeitschrift gelten? --Of 14:28, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Nein, der Fotograph müsste 70 Jahre verstorben, nicht das Bild alt sein. Auch ist Berechnungsgrundlage nur das Jahr der Schaffung/des Todes, eine genauere Zählung kennt das UrhG nicht. Bilder von Urhebern, die im Jahr x versterben, werden mit Ablauf des Jahres x+70 gemeinfrei, faktisch also mit Beginn des Jahres x+71. Für das heutige Datum heißt das also, alle Bilder von Urhebern die spätenstens 1937 verstorben sind, sind gemeinfrei. sугсго.PEDIA 14:39, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Schade. :-( Aber trotzdem Danke. --Of 14:58, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Löschung „auf eigenen Wunsch“

Da Benutzer:STBR hier auf der Seite aktiv ist, an dieser Stelle auch gleich der Sachverhalt. STBR (admin) hat heute ein Bild „auf Benutzerwunsch“ gelöscht [7]. Wo dieser Wunsch niederlegt wurde, erschliesst sich mir derzeit auch nicht. Das Bild stand unter GFDL und wurde im Artikel Abitur als Illustration verwendet. Vertreten wir neuerdings die Auffassung, dass man GFDL oder andere erteilte Lizenzen nicht so genau nehmen muss? Letztendlich war die Löschung sogar unausweichlich, weil der Einsteller Felix Stember nicht den Namen des Fotografen eingetragen hat, aber die Frage möchte ich trotzdem der Grundsätzlichkeit wegen aufwerfen. – Simplicius 16:03, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

De facto ist es so, dass Benutzerbilder auf Wunsch gelöscht werden, ja. Genauso wie Seiten im Benutzerraum, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Das berührt die Freigabe des Bildes unter GFDL nicht und ist auch keine Lizenzverletzung.-- Wiggum 16:16, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Muss man hier die Bilder nicht eher mit den veröffentlichen Artikeln vergleichen, statt mit Seiten im Benutzernamensraum? Sonst muss ich ja bei jedem Bild, welches ich in meine Artikel einfüge, Angst haben, dass es gelöscht wird. --Of 16:32, 16. Jan. 2008 (CET) Nachfrage: Was genau ist eigentlich ein Benutzerbild? --Of 16:37, 16. Jan. 2008 (CET) [Beantworten]
Benutzerbilder sind solche, die einen Benutzer zeigen und zum Zweck der Benutzerseitengestaltung vom jeweiligen Benutzer hochbenutzt wurden.-- Wiggum 16:41, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Felix ist kein Persönlichkeit der Zeitgeschichte, er muss also die Verbreitung von Bildern, in denen er das zentrale Objekt ist, in Deutschland und anderen Gegenden, die ähnliche Persönlichkeitsrechte anerkennen, nicht dulden. Insofern sehe ich hier auch kein Problem damit, dass das Bild auf recht einfache Weise ohne weitere Diskussion entfernt wurde. Anders wäre es, wenn er irgendeine Tulpe fotografiert, das Foto zur Illustration von Tulpen hochgeladen hätte und nun die Entfernung fordert. Felix ist aber keine Tulpe. sebmol ? ! 16:48, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Also Felix war auf dem Bild, oder? Und er hat der Veröffentlichung nicht zugestimmt? Und er hat es auch nicht selbst hochgeladen (Mit dem Upload hätte er nämlich bereits zugestimmt.)? -- Chaddy - DÜP 17:13, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Aha. Aus dem Logbuch: 25. Sep. 2005, 17:59:35 Felix Stember (Diskussion | Beiträge) hat „Bild:Gunfighter-6 BilD Abi 2004.JPG“ hochgeladen ‎ (Ich bei der Abientlassung 2004) Damit ist die Argumentation mit dem Recht am eigenen Bild wohl hinfällig. -- Chaddy - DÜP 17:15, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Du meinst, wenn ich dir ein Bild von mir zur Veröffentlichung zur Verfügung stelle, dann ist diese Erlaubnis unbegrenzt und unwiderruflich? sebmol ? ! 17:56, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Ja. -- Chaddy - DÜP 18:18, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Och Leute: Felix ist enzyklopädisch ein Nullum, eine Abbildung seiner Person auf seiner Abifeier hat keinen enzyklopädischen Wert, die Verwendung in Abitur war keine Bebilderung im Rahmen unserer Richtlinie, sondern diente lediglich der Aufhübschung des Textes. Zu mehr taugt das Bildchen in einer Enzyklopädie auch nicht. Worüberstreitetihreigentlich? sугсго.PEDIA 19:18, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Frage ich mich auch (ich habe nur Fragen beantwortet). Das Bild hat natürlich keinen wirklichen enzyklopädischen Nutzen und kann gerne gelöscht bleiben. Allerdings nicht mit der Argumentation "Recht am eigenen Bild". -- Chaddy - DÜP 19:28, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Um das Bild ist es, wie ich an anderer Stelle schon sagte, nicht wirklich schade. Mir geht es um den grundsätzlichen Punkt: Eine Löschung "wegen Benutzerwunsch" widerspricht unseren Regeln, oder wir machen uns heute eben neue, wie von Florian Adler, Felix Stember und STBR initiert. – Simplicius 21:43, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Möglicherweise ist die Frage eine rechtliche Grauzone. Ohne Profi-Juristin zu sein: Für mich wiegt das Recht am eigenen Bild schwerer als Lizenzen. --MrsMyer 21:57, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
„Auf Benutzerwunsch“ ist nach wie vor keine gültige Löschbegründung, sofern nicht andere Gründe für die Löschung sprechen. Im o.g. Fall war die Löschung in Ordnung. — Raymond Disk. Bew. 22:29, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Das Bild habe ich vor ewig langer Zeit zur Illustration meiner Benutzerseite hochgeladen. Nachdem ich dann ein anderes Design gewählt habe, blieb das Bild "übrig" und hat lange rumgelegen. Simplcius, der mir aus mir nicht verständlichen Motiven in letzter Zeit hinterherstalkt, hat das Bild dann, wie Florian richtig vermutet, um mich zu ärgern, im Artikel Abitur eingefügt. Zu diesem Zweck war das Bild allerdings nie gedacht, aber das spielt keine Rolle. Als Florian das Bild dann rausrevertierte, fing Simplicius dann auf einmal an, auf Lizensierung"problemen" rumzureiten, eine einfache Nachfrage nach dem Autor des Bildes (mein Vater) war ihm wohl nicht möglich. Nun denn, das Bild ist gelöscht, die ganze Sache hier ist reine Trollerei, Zeitverschwendung und ich danke allen für das ausgiebige Füttern. --Felix fragen! 15:14, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Felix, es muss auch die Genehmigung deines Vaters vorliegen.
Ansonsten gehört so ein Bild eben wech. – Simplicius 20:33, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Möchtest du die Genehmigung schriftlich, auf Pergament, notariell beglaubigt, in drölffacher Ausfertigung, zertifiziert vom Bundespräsident und dem Papst oder reicht es einfach, wenn ich dir sage, dass mein Vater das Bild mit meiner Kamera für mich gemacht hat, weil ich nunmal die Hände voll hatte und er mir jegliches Nutzungs-, Verwertungs- und sonstiges recht an dem bild übertragen hat? Gott, kriegst du eigentlich ... ne, den spar ich mir jetzt... --Felix fragen! 20:37, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Nein, die Genehmigung des eigenen Vaters muss nicht vorliegen. Übertreiben brauchen´s wir auch wieder nicht. Felix´ Vater wird wohl kaum seinen eigenen Sohn verklagen... Und falls sein Vater bereits tot sein sollte, ist Felix sowieso Erbe der Urheberrechte. -- Chaddy - DÜP 20:38, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
erl. Bitte weitergehen, es gibt nichts mehr zu sehen. sугсго.PEDIA 20:43, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Da verstehst du immer noch was falsch, Chaddy. Eine Fotografennennung und -genehmigung ist für GFDL immer erforderlich. Einen Privatbilderpool, für den andere oder gar keine Regeln gelten, besitzt dieses Projekt nicht.
Punkt 2, wenn man alles für GFDL zusammen hat, kann man nicht einfach sagen „gefällt mir nicht, ziehe ich wieder zurück.“Simplicius 20:56, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
PS: Diese Affäre ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Der Vorschlag, das Bild einfach zu löschen, stammt originär von admin Florian Adler, ausgeführt durch STBR.

Scan Titelleiste Dissertation

Huhu,

nach dem hier nehme ich mal an, ich darf den Scan einer Titelseite einer Dissertation (von 1908) hier in die wikipedia hochladen?

--Curtis Newton Kommentare? 20:15, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Wer ist der Urheber und wann ist er gestorben? Wenn der Urheber nicht ermittelbar ist, dann gilt PD-alt-100, also 100 Jahre nach der Erstveröffentlichung (dann wäre ein Upload ok). -- Chaddy - DÜP 20:23, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Wenn Du den Urheber zumindest mal versucht hast zu erforschen. Die Dis von Albert Einstein würden wir mit Schöpfungshöhe löschen. Titelseiten von Dissen sind aber meist recht Schlpfungsniedrig. sугсго.PEDIA 20:27, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
<Dazwischenquetsch>Was ist denn mit Einsteins Diss? Kennst Du die? Curtis Newton Kommentare? 22:10, 16. Jan. 2008 (CET) </Dazwischenquetsch>[Beantworten]
„Eine neue Bestimmung der Moleküldimensionen“, 1905, geringe Auflage dürfte etwas teuer im Zukauf sein. Wurde aber leicht modifiziert in den Analen veröffentlicht. sугсго.PEDIA 08:22, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Zur Klärung der Schöpfungshöhe müssen wir´s aber sehen. Also am besten einfach mal hochladen, hinterher darf´s syrcro dann wieder löschen. ;) -- Chaddy - DÜP 20:30, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
P.S.: Schlpfungsniedrig??? -- Chaddy - DÜP 20:31, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Wir Löschprüfer müssen uns unsere Freude ja jetzt bei schlechten Wortspielen suchen, wo die Gerechtigkeit aus unserem Baberl gelöscht wurde. sугсго.PEDIA 22:03, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Der Ersteller ist Horst von Sanden. Ich muss mir die Diss aber erst besorgen, das dauert also noch ein bisschen. Curtis Newton Kommentare? 20:33, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Ok, da bleibt nur die Beurteilung der Schöpfungshöhe. Der Urheber ist nämlich noch keine 70 Jahre tot. -- Chaddy - DÜP 20:37, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Was ist das denn für ein Unsinn mit SH bei Einsteins Diss? Solche Titelblätter haben nie SH, egal von wem sie sind. Der Titel ist nie geschützt, allenfalls die grafische Gestaltung und wenn da kein Foto oder eine hochwertige Zeichnung drauf ist, ist es frei --Historiograf 01:18, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

ACK Histo: keine Schöpfungshöhe gegeben. --RalfRBIENE braucht Hilfe 02:25, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Es geht um die Lebensdaten und damit das Problem der 100-Jahre-Regelung , der Hinweis auf die regelmäßig geringe Schöpfungshöhe fällt im nächsten Satz sугсго.PEDIA 08:22, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Besitzer eines Gemäldes von 2007

Wie muss ich es anstellen, das ich ein selbst fotografiertes Bild von einem Gemälde, dessen Besitzer ich bin, lizenzkorrekt hochladen kann? Mit dem Künstler stehe ich in Kontakt.

--Abrasax 21:57, 16. Jan. 2008 (CET)

Du braucht eine Freigabe des Künstlers. Bobo11 22:30, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Würde es ausreichen wenn es z.B.heißt- Ich Klaus Mustermann gebe das Bild "BlaBla"zur Veröffendlichung im Internet frei. Und wo bringe ich diese Freigabe an? Abrasax 22:53, 16. Jan. 2008 (CET)
Nur weil du Besitzer des Bildes bist, bist du nicht Urheber. Ohne die Freigabe des Urhebers, also des Malers geht gar nichts jodo 22:57, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Bitte hierfür die Textvorlagen verwenden und in der dort beschriebenen Weise vorgehen. Und Noch einmal: Besitz eines Bildes bedeutet nicht die Urheberrecht daran zu besitzen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 23:04, 16. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Danke für die Hinweise,besonders den auf Textvorlage Gruß Abrasax 23:20, 16. Jan. 2008 (CET)

Der Künstler darf natürlich nicht von der VG Bild-Kunst vertreten werden ... --Historiograf 01:16, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Veröffentlichung Prospekt von nicht mehr existierender Firma

Darf ich ein Bildausschnitt aus einem Prospekt veröffentlichen, welches von einer Firma stammt, die es nicht mehr gibt (FORTSCHRITT) aus einem Land, dass es nicht mehr gibt (DDR)? Wenn JA: unter welcher Lizenz muss dies geschehen und welche Datan muss ich noch angeben? Wenn NEIN: Weshalb nicht und wie kann ich es denoch realisieren? --DerStraßenwärter 06:16, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Nein, kannst du nicht, falls die Abbildung Schöpfungshöhe erreicht. Laut Einigungsvertrag Art. 8 wurde das Urheberrechtsgesetz der BRD, wie andere Gesetze auch, auf das Staatsgebiet der ehemaligen DDR übertragen. Anlage I Kapitel III Sachgebiet E des Einigungsvertrages regelt das noch etwas genauer.
Fazit: Das Urheberrecht gilt auch für Werke, die in der DDR angefertigt wurden. Erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlöschen dessen Rechte und das Werk wäre gemeinfrei. Wenn du das Bild also jetzt hochladen wölltest, müsste dir der Urheber ein entsprechendes Nutzungsrecht einräumen. Eventuell müsste er aber vorher ein von ihm vergebenes ausschließliches Nutzungsrecht gegenüber dem Nachfolger seines alten Auftraggebers zurückrufen (wegen Nichtausübung), damit er dir überhaupt ein Nutzungsrecht einräumen kann. Alles reichlich kompliziert...--Innenrevision 10:32, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Und in meinen Augen Schwachsinn - immerhin ist es ein Werbeprospekt! Und wer macht sich denn die UNBEZAHLTE (!) Arbeit den Urheber zu finden??? Naja, mir egal, dann gibt's eben kein Bild und die Wikipedia spart Speicherplatz = Geld... Trotzdem Danke für die Antwort! --DerStraßenwärter 16:48, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Gut zu wissen, dass Gesetze in deinen Augen Schwachsinn sind... -- Chaddy - DÜP 18:11, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Aber in diesem Fall gilt die Firma ja als Urheber (da sie ja wohl die via Arbeitsvertrag die Rechte an dem Dokument hatte). Die Firma gibt es aber nicht mehr, also kann auch niemand eine Verletzung der Rechte geltend machen. Oder mache ich hier einen Denkfehler? Da fällt mir dann auch noch eine Folgefrage ein: Wenn eine Firma die Urheberrechte an etwas besitzt, wann werden dann die Werke gemeinfrei? Die Firma kann ja problemlos mehrere hundert Jahre "überleben". --PaterMcFly Diskussion Beiträge 19:08, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Nein, Urheber ist derjenige (oder diejenigen), der den Prospekt gestaltet hat. Das Unternehmen besaß (das ist jedenfalls anzunehmen) die ausschliesslichen Nutzungsrechte. Was nach der Insolvenz des Unternehmens geschah wissen wir nicht, vielleicht sind die Rechte an den/die Urheber zurückgefallen, vielleicht hat das Unternehmen einen Rechtsnachfolger, der die Nutzungsrechte übernommen hat. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des (längstlebenden) Urhebers, unabhängig davon, wie lange das Unternehmen existiert.-- Wiggum 19:50, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Der Urheber ist also immer eine Natürliche Person? Da dürfte es bei Firmenunterlagen (wie Werbeprospekte etc.) im allgemeinen sehr schwierig sein, herauszufinden, wer der Urheber war... --PaterMcFly Diskussion Beiträge 20:51, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Richtig, der Urheber ist immer eine Natürliche Person. Allerdings, und dies ist bei Arbeitsverträgen meist der Fall, kann das alleinige Nutzungsrecht des Werkes einer juristischen Person erteilt werden, womit diese juristische Person für das erteilen der Lizen zuständig wird. Lieder erschwert es die Sache wenn der mögliche Inhaber der Nutzungrechte nicht mehr ansprechbar ist. Denn es kann gut sein das eine Nachfolgegesellschaft alle Rechte übernommen hat. Wenn nicht, dann fallen die Rechte an den Urheber bzw. dessen Erben zurück. Leider wirst du um ein ordichdleches und tiefes Nachforschen nicht drum rum kommen wenn du unbeding ein Foto haben wilst. Ggf. ist das Anfertigen eines neuen Fotos einfacher (vor allem wenn es sich um ein abzubildendes Produkt handelt), da hier oft nicht genügend Schöpfungshöhe vorliegt, und damit nur Markenrechte und Eigentumsrechte zu beachten sind, welche um einiges einfacher zu handhaben sind. Bobo11 21:44, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
-Hat sich erledigt- --DerStraßenwärter 21:48, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Hmm... Jetzt habe ich (ohne BK) doch eine Antwort auf eine nicht mehr vorhandene Frage geschrieben... Da stand:

Langsam finde ich es amüsant das offenbar niemand in der Lage ist, eine verbindliche Aussage zu diesem Thema zu treffen und nur Vermutungen geäußert werden. Wenn ich das einmal auf andere Dinge übertragen darf: Das aktuelle ALDI-Prospekt darf ich nicht einscannen und veröffentlichen, weil ich anderenfalls lizenzrechtliche Probleme bekomme? Tut mir leid, dass ist unlogisch! ICH als Inhaber einer Firma würde es sogar begrüßen, wenn meine Prospekte im Internet von Dritten verbreitet (im Inhalt unverändert) werden! Das ist doch die billigste Werbung die es gibt! Zumal ein ÖFFENTLICHES also nicht GEHEIMES Prospekt verteilt wird. Um diesen Gedanken weiterzuführen: Dann muss ich ja jedesmal die eben gesehene Werbung in einer Zeitschrift aus meinen Gedanken löschen, weil ich keine Lizenzrechte besitze.... Herrlich, ich bin gespannt wo das hinführt! --DerStraßenwärter 21:36, 17. Jan. 2008 (CET) --PaterMcFly Diskussion Beiträge 21:56, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich glaube, das würde ALDI aber gar nicht gefallen, wenn du dir den Inhalt des Prospektes nicht merken darfst. Denn dann müsste man ihn ja gar nicht drucken. Eigentlich dürfte man dann überhaupt nichts mehr drucken und auch nichts mehr lesen, denn Urheber ist ja ein anderer.
Wieder im Ernst: Ich weiss nicht, wie das in Deutschland geregelt ist, aber in der Schweiz ist es so, dass, damit ich eine Schadenersatzforderung (z.B. wegen Urheberrechtsverletzung) in einem Zivilprozess stellen kann, ein (finanzieller) Schaden entstanden sein muss. Dem Kläger muss also ein Ertrag entgangen sein, den er andernfalls gehabt hätte. Wenn man also zum Beispiel ein Buch von jemandem einfach hier abtippt, trifft dies klar zu, denn viele Leute könnten dann gratis den Text lesen, statt das Buch zu kaufen. Bei einem Prospekt o.ä. ist das aber nicht so, da die Firma ja daran verdient, dass er möglichst weit verbreitet wird. Die Firma könnte also das kopieren des Textes gar nicht einklagen, da ihr dadurch kein Schaden entstanden ist. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 21:51, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Dem ist nicht so. Der Urheber ist nicht die Firma, sondern eine natürliche Person (resp. deren Erben), deren Schaden bereits durch die unterlassene Nennung des Urhebernamens entsteht. Dieser Schaden kann gerichtlich quantifiziert werden und somit einen Schadensersatzanspruch in harten Euros auslösen. --ST 22:15, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Hinzu kommt: wenn ihr das Aldi-Prospekt einscannt und hier unter freie Lizenz stellt, dann könnte das auch frei bearbeitet und für Unfug verwendet werden. Spätestens dann kann es sein, dass für den Urheber bzw. den Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte ein Imageschaden o. ä. entsteht. In diesem Fall wäret ihr dafür in Anspruch zu nehmen, denn ihr habt die Urheberrechte verletzt.--Innenrevision 00:13, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Um beim Beispiel zu bleiben: Wenn ich den Prospekt scanne, steht da ja gross ALDI drauf, also ist der Urheber genannt. Wenn jemand den gescannten Prospekt für Unfug verwenden sollte, kann ich ja nichts dafür. Sonst dürfte man ja gar nichts unter freie Lizenz stellen, ohne mit Schadenersatzansprüchen rechnen zu müssen, denn man kann ja auch jedes hier hochgeladene Bild oder Firmenlogo manipulieren oder Texte aus der Wikipedia anderswie zum Nachteil einer Firma einsetzen. Bin ich dann dafür verantwortlich, weil jemand meinen Text oder mein Bild missbraucht hat? --PaterMcFly Diskussion Beiträge 06:30, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Bezüglich des Firmenlogos gibt es eine gewisse Sonderstellung - das darf hier heraufgeladen werden (weil es in der Regel keine Schöpfungshöhe erreicht), steht aber weiterhin unter einem gewissen Schutz - das darf also nicht für eigene Zwecke instrumentalisiert werden.
Aber nehmen wir z. B. die Symbolfotos für Fleisch, Obst, ... die in einem solchen Prospekt in der Regel vorhanden sind. Wenn das Prospekt unter einer freien Lizenz stünde, dann dürfte die auch der Tante-Emma-Laden an der Ecke nehmen, auf einen eigenen Flyer pappen und diesen dann verteilen (falls er die lizenztechnischen Regeln einhält, wie Nennung des Urhebers, ...). Spätestens hier hört dann die Freundschaft für Aldi auf.
Anderes Beispiel: ein paar Öko-Aktivisten nehmen den von dir unter freie Lizenz gestellten Prospekt, entfernen ggf. das Aldi-Logo, weil dieses markenrechtlich geschützt ist und setzen ansonsten z. B. auf entsprechende Lebensmittel einen großen GEN-FOOD-Stempel und verteilen den Prospekt dann weiter. Auch hier wird Aldi plötzlich kein Verbreitungsinteresse mehr haben.
Stünde der Prospekt wirklich unter einer freien Lizenz, wären die beiden Beispiele völlig legal und der Urheber bzw. Besitzer der ausschließlichen Nutzungsrechte müsste sie hinnehmen. Da du den Prospekt aber nur widerrechtlich unter einer freien Lizenz heraufgeladen hast, wird Aldi dich für den entstanden Schaden (Symbolfotoverwendung ohne Bezahlung bzw. Imageschaden) in Anspruch nehmen.
Fazit: Auch Werbeprospekte sind kein Freiwild, was die Urheberrechte angeht. Spätestens beim Ändern des ursprünglichen Werbezweckes, wird der Urheber bzw. Nutzungsrechtsinhaber ungemütlich werden, falls keine Lizenz besteht.--Innenrevision 09:42, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Um die Sach evtl. etwas auzuklären: Es handelt sich um folgendes Bild: http://home.arcor.de/celinehagbard/temp/T188_Prospekt.jpg
Abgebildet ist der letzte Bagger, der in der ehemaligen DDR gebaut wurde. Der T 188. Hergestellt vom Kombinat FORTSCHRITTT Landmaschinen VEB Weimar-Werk (DDR - 5300 Weimar).
Um Weiteres vorweg zu nehmen: Da es von dieser Modellreihe praktisch keine Bagger mehr gibt und ich auch nicht in der ehemeligen DDR wohne, wird es äußerst schwierig sein ein eigenes Foto von diesem Fahrzeug zu bekommen. --DerStraßenwärter 06:51, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Das Foto hat definitiv Schöpfungshöhe und ist damit ohne Einwilligung des Urhebers bzw. des Besitzers der ausschließlichen Nutzungsrechte nicht verwendbar. In den USA könntest du dich nun vermutlich auf "Fair Use" berufen und das Foto verwenden - in Deutschland/Österreich/Schweiz gibt es eine solche Regelung allerdings nicht und es würde eine Urheberrechtsverletzung bleiben - leider ist da wirklich nichts zu machen.--Innenrevision 09:42, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Versuch es doch mal auf Wikipedia:Bilderwünsche, vielleicht hat jemand noch ein Foto damit rum liegen. Bobo11 14:02, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Mal wieder ein Frage

Habe gerade durch Zufall hier gelesen, dass es so was wie die Panoramafreiheit gibt. Nun meine Frage, wenn ein Gemälde in einem öffentlichem Teil des Hamburger Rathauses hängt (es handelt sich um Bilder von Bürgermeistern) und ich dann ein Foto mache, kann ich es dann mit der Begründung der Panoramafreiheit hochladen? Oder verstehe ich das falsch? Bahnhöfe sind zum Beispiel nach dem Artikel über diese Art von Freiheit nicht öffentlich, aber was ist dann öffentliches? Beste Grüße --Punktional 15:47, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

MMn darfst du das Bild nicht veröffentlichen, es heißt ja, dass Bilder frei sind, die von öffentlichen Verkehrswegen aus gemacht sind. Und das Rathaus würde ich nicht zum Verkehrsweg zählen. Wenn das Bild an der Eingangstür hinge und du das Foto von der Straße (oder straßenverkehrsverordnungskorrekt: vom Gehweg ;)) aus machst, ist das ’was anderes. Grüße, Ireas Disk.Bew.DÜP 15:59, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Ist/sind die Künstler der Porträts der Bürgermeister schon länger als 70 Jahre tot, ist das gar kein Problem der Panoramafreiheit. Dann kannst Du, wie in einem Museum auch, Bilder davon machen und unter PD-Art, oder PD-old hochladen. Außer das Photographieren wird Dir durch Hausrecht untersagt, oder es unterliegt Auflagen (z.B. nicht mit Blitz). --Wuselig 16:23, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich frag mal anders: Wuselig Punktional, was an Panoramafreiheit#Innenaufnahmen hast du noch nicht so ganz verstanden? – Simplicius 16:27, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich frage auch mal anders: Hast du deine Tage, oder einfach keinen Bock dich an WP:WQ zu halten. sугсго.PEDIA 16:41, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Ups, hab mich im Namen vertan.
Syrco, ich verstehe nicht ganz, was du mit „hast du deine Tage“ meinst. Erläutere das mal bitte. – Simplicius 17:12, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Danke für die Antworten, das mit den Innenaufnahmen habe ich irgendwie nicht richtig gelesen und bin bei den Bahnhöfen als nicht öffentlichen Ort hängen geblieben und dacht das Rathaus wäre ja öffentlich, aber eben auch ein Gebäude. Aber so verstehe sogar ich das! Das Bild ist aus der Zeit der BRD, also nicht von einem mind. 70 Jahre toten Künstler. Schade, hätte gerne zu Herbert und Elsbeth Weichmann ein Bild zugetan. (an wen war das mit der WP:WQ gerichtet?) Gruß --Punktional 17:02, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Nicht an dich, sondern an Simplicius. Grüße, Ireas Disk.Bew.DÜP 17:05, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Mach Dir keine Sorgen, Du bist ja angemessen sachlich und freundlich. sугсго.PEDIA 17:09, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Und wie sieht es mit Wahlplakaten aus? Oder habe ich wieder was überlesen? Wenn ich also einen Artikel zu Kandidat XYZ gemacht habe und dort ein Bild eines öffentlich ausgehängten Wahlplakat zufüge, wäre das dann durch die Lizens ok? Gruß und Danke--Punktional 22:39, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Panoramafreiheit#Das_Kriterium_„bleibend“, 3. Absatz. --ST 22:46, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Mist, wieder nicht gelesen, dabei steht da sogar Plakat, na denn. Trotzdem vielen Dank für die Geduld und die Antwort. Gruß --Punktional 00:38, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Wenn man es beiläufig auf dem Foto hat, wäre es Beiwerk. Erste Sahne ist das aber nicht. Die Politiker lassen sich zumeist aber gut kontaktieren, einfach mal im Wahlkreisbüro vor Ort oder im Landtag anrufen. – Simplicius 02:21, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Richtige Lizensierung Uni-Logos

Schaut sich bitte mal hier jemand [[8]] und [[9]]. Ist von den beiden Bildern überhaupt eins richtig lizensiert, und wenn ja, welches? Danke --Munichvegasguy 21:30, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Nach Schutzlandprinzip (also, dass wir hier DACH-Recht anwenden), besitzen beide Logos urheberrechtlich gesehen keine Schöpfungshöhe. Somit sind sie nach unserer Sich in Ordnung. jodo 21:34, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Juhu, ein TUM-Logo, super Sache!!!1elf --77.133.20.40 00:45, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Zum TUM-Logo gab es eine Office-Action, darüber wird nicht diskutiert. --RalfRBIENE braucht Hilfe 08:49, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Klar, der Anbieter kann noch so viel *** bauen und diese Community vorführen (das TU Logo ist weg, es gab kein Ergebnis bei den Verhandlungen deswegen, die H-stt führen sollte), sein Wort ist Gesetz, und wer Gesetze bricht bekommt den dicken Knüppel von Ralf zu spüren ... --84.60.240.211 09:25, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Einfach mal Wikipedia:Office Action lesen und verstehen. Der Betreiber einer Homepage kann schon selbst bestimmen, was passiert und was nicht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:51, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Der Betreiber eines Internetangebots hat sich an seine eigenen Regeln zu halten, und das heisst, dass die Community im wesentlichen im Rahmen der WMF-Policies ihre Richtlinien selbst bestimmt. Wir haben hier eine klare Richtlinie für mangelnde Schöpfungshöhe und Logos. Nur weil sich die TU München beschwert hat, wurde ihr Logo als Office-Aktion ohne Anhörung dieser Community entfernt. Frechheit zahlt sich aus, wir stopfen zwar hier alle möglichen Logos rein, nur eben nicht mehr das TU-Logo und mit allem Verlaub, Ralf, es ist kein guter Stil, wenn wir uns hier selbst kastrieren und Diskussionsverbote vergängen, wie du es ja gern tust --Historiograf 17:59, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Meine Meinung dazu habe ich schon damals nach der Office Action kundgetan (was sich natürlich nachteilig auf meine spätere AK ausgwirkt hat...). -- Chaddy - DÜP 18:02, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Es ist Sache des Betriebers, wie viel sie von ihrem Geld in Anwälte und Prozesse stecken wollen. In den USA muss man die ja auch bei Obsiegen teilweise selber löhnen. sугсго.PEDIA 18:20, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich glaube, dass hier nicht der richtige Ort ist, um noch einmal die TUM-Logo Diskussion aufzuwärmen. Ich wollte mich hier nur kurz erkundigen ob das richtig ist, dass zwei Varianten unter zwei verschiedenen Lizenzbausteinen stehen (siehe ursprüngliche Frage). --Munichvegasguy 18:30, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Unser lokaler Lizenzbaustein stützt sich auf dieselben Voraussetzungen wie der von Commons - nämlich gemeinfrei mangels Schöpfungshöhe - nur das wir diesen Aspekt aufgrund der vergangenen Probleme nicht mehr prominent herausstellen.-- Wiggum 19:52, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Wenn die WMF beschließen würede, keine Fotos vom Kölner Dom zuzulassen und dies per Ofice-Action bekannt geben würde, müßten sich alle daran halten. Der Betreiber einer Homepage entscheidet über die Inhalte und Office-Actions sind äußerst selten. Bei einer Office-Action stehen Schöpfungshöhe, Gemeinfreiheit, Urheberrecht usw. nicht zur Diskussion. Der Homepagebetreiber legt etwas fest und daran haben sich alle zu halten, egal, warum das so ist. Es ist Hausrecht und das ist einfach zu akzeptieren, auch wenn es uns nicht paßt. Daß das TUM-Logo keine Schöpfungshöhe aufweist, ist in meinen Augen völlig klar. Die WMF wünscht es aber nicht und damit erübrigen sich alle Diskussionen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:37, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Deutscher Gehorsam war in der Geschichte schonmal eine Primärtugend --Historiograf 13:35, 19. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Veröffentlichung eines Technik Prospekts aus Australien von 1958 von nicht mehr produzierter Maschine

Das Prospekt beschreibt Tournapulls, eine Gattung von Earthmovern von Le Tourneau Westinghouse aus den 50er Jahren, die mit elektrischer Steuerung versehen waren und schon lange nicht mehr gebaut werden. Einige Arten wie Scraper z.B. wurden wohl von Catarpillar mit hydraulischer Steuerung weitergebaut. Le Tourneau USA weiß überhaupt nicht, dass unter diesem Namen jemals solche Monster gebaut wurden, Le Tourneu Australien und deren Verkaufsfirma reagieren überhaupt nicht auf Anfragen. Ganz offensichtlich interessiert es also keinen Menschen. Allerdings dachte ich, dass diese seltsamen Maschinen für Wikipedia interessant wären, aber dort ängstigt man sich nachhaltig wegen dem Urheberrecht und seinen möglichen Konsequenzen. Ich finde das absurd. Kann irgendwer eine vernünftige Antwort geben? --217.83.79.99 14:14, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Antwort auf welche Frage? -- Wiggum 14:19, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Wenn das Prospekt Schöpfungshöhe hat (wovon auszugehen ist), besteht urheberrechtlicher Schutz, dann können wir nichts davon benutzen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:26, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Urheber

Hallo, ist es unbedingt notwendig, den Urheber anzugeben, wenn ich die Rechte an einem Bild habe? Danke.

Erstens; Ich bezweifle das du überhaupt die alleinigen Recht am dem Bild hast. Und deswegen, ist so oder so eine Zustimmung des Urhebers (bzw. der Erbgemeinschaft als ganzes) erforderlich. Oder die Zustimmung des Urhebers das er die Rechte an dich anbgetretten hat. Zweitens; Was ist denn daran so schlimm das der Urheber genannt werden muss? Drittens; Unterschreibe deine Beiträge Bobo11 17:41, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Zu Drittens: Das geht mit ~~~~. Grüße, Ireas Disk.Bew.DÜP 19:13, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Foto von Plastik eines lebenden Künstlers als Leihgabe in einem Gebäude mit Fotoerlaubnis

Diese Skulptur steht als Leihgabe eines Kunsthändlers im Willy-Brandt-Haus. Dort wird mündlich Fotoerlaubnis erteilt, wenn man danach fragt. Verstößt das Foto gegen Rechte Erster, Zweiter oder Dritter? Wenn es so ist: bitte löschen. --MrsMyer 20:53, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Ja, die Rechte des Bildhauers Rainer Fetting. --AndreasPraefcke ¿! 21:01, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

ACK. Im Inneren eines Gebäudes gilt keine Panoramafreiheit. Da der Künstler noch keine 70 Jahre tot ist, wird eine Erlaubnis des Künstlers benötigt. Siehe Wikipedia:Bildrechte#Gegenstände in geschlossenen Räumen. --Kam Solusar 21:02, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Sehe ich ebenso. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:05, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Dann bitte eilig wech damit. --MrsMyer 21:11, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
SLA ist gestellt, Bildlink nehme ich raus. Vielen Dank an euch alle. --MrsMyer 21:24, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Auftrag ausgeführt. sугсго.PEDIA 21:25, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Es *knickst* --MrsMyer 21:31, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Bearbeites Behördenschild der BStU

Ich habe das Schild der BStU fotografiert und der Qualität wegen nachbearbeitet und zurechtgeschnitten. Darf ich erstmal ein abfotografiertes Behördenschild hochladen (keine Panoramafreiheit, da wirklich nur das Schild zu sehen ist)? Falls das Schild gemeinfrei wäre (meine ich mal gelesen zu haben), würde ich dann durch die einfache Nachbearbeitung ein Urheberrecht an der geänderten Version erhalten, die es erforderlich macht, das Bild meinerseits neu zu lizenzieren? --Skyman gozilla 21:23, 18. Jan. 2008 (CET) --Skyman gozilla 21:23, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

So Schilder sind meistens erstesn von geringer Schöpfungshöhe, zweitens in vielen Fällen panoramafrei und drittens zum Teil als amtliches Werk ungeschütz. Lad es doch mal auf einen freien Bilddienst im Internet hoch (und verlinke es dan hier), damit wir es genauer einordnen können.sугсго.PEDIA 21:30, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Nein, panoramafrei ist es nicht. Es ist ähnlich wie das oder das hier. --Skyman gozilla 22:17, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich tippe auf die Abwesenheit von Schöpfungshöhe, ohne Ansicht des Bildes lege ich mich jedoch nicht fest. sугсго.PEDIA 22:18, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Ok, kommt noch im Laufe des Abends. --Skyman gozilla 22:36, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich kann demnächst ein BSTU-Bild machen, werde da nächste Woche sein. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:54, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Untersteh dich! Wozu habe ich sonst gerade ewig das Bild bearbeitet? ;-) Hier das Bild. Hab vorerst mal gemeinfrei, da amtliches Werk reingeschrieben, da das dem ganzen wohl am nächsten kommt. Nun, eure Meinungen? --Skyman gozilla 23:08, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Ok, besser könnte ich es auch nicht. Prima gemacht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:11, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Danke! :-) Syrcro, was meinst du bezüglich der Rechte? --Skyman gozilla 23:20, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Das Schild hat keine Schöpfungshöhe, geht also auf jeden Fall, egal ob amtliches Werk oder nicht (ist aber wohl schon ein amtliches Werk). Und zur Not könnte man sich auch noch auf die Panoramafreiheit berufen. Es ist also ziemlich eindeutig, das Bild ist in Ordnung. -- Chaddy - DÜP 23:24, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Gut. :-) Danke an alle! --Skyman gozilla 23:31, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Gibt es irgendeine Begründung, wieso das ein amtliches Werk sein soll? [10] --Historiograf 13:38, 19. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Die fette Henne ist Kunst am Bau, der Adler als solche ist davon zu unterscheiden. Dem Schild geht jede Schöpfungshöhe ab und es ist zudem panoramafrei, wie man Lizenzen anpasst, solltest Du als unser Guru selber wissen. sугсго.PEDIA 13:56, 19. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Deine großspurige Art, Viertelwahrheiten als der Weisheit letzter Schluss auszugeben, motiviert mich nicht, hier mitzumachen. Da du ganz offensichtlich nicht lesen kannst, für diejenigen, die es können: Es ging mir hier nicht um Schöpfungshöhe oder Panoramafreiheit, ich habe die Frage gestellt, wie man zu der Behauptung kommt, das Schild sei ein amtliches Werk. Und ich warte auf eine Antwort und nicht darauf, dass man sich zu etwas äußert, was nicht zur Debatte steht --Historiograf 14:43, 19. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Historiografs Punkt ist wohl: das ist ein Schild. Amtliche Werke sind aber lt. § 5 UrhG (Deutschland) „Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen“. Also zunächst mal keine Schilder. Vielleicht gibt es eine Verordnung oder dergleichen, die dieses Schild bzw. seinen Entwurf abbildet, dann käme man wie bei den amtlichen Wappen auf Umwegen zum amtlichen Werk. Für dieses Schild hat das aber bislang niemand dargelegt. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 14:58, 19. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
In meinem kleinen schlauen Buch seht, dass die Papas Heuss sing Entscheidung und Connies Zustimmung, dass der Bundesadler in der aktuellen Form Bundeswappen werden sollte, 1950 auf Seite 26 des Bundesgesetzblattes verkündet worden sei. Ich habe das jetzt nicht vorliegen, würde mich aber wundern, wenn das Wappen nicht dort abgedruckt worden wäre. (Macht man eigentlich so bei staatlichen Symbolen). Damit wäre das Wappen gemeinfrei, dem Rest Schöpfungshöhe zuzusprechen, fänd ich gewagt. sугсго.PEDIA 18:36, 19. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Scheinbar gemeinfreie Bilder in der en:WP

Die Frage ist bestimmt schon mal gestellt worden, ich finde dennoch keine Antwort: In der englischen WP tauchen öfter mal scheinbar gemeinfreie Fotografien mit {{PD}}-Lizenzbausteinen wie dieses hier auf (PD-self), was ich mir bei dem Foto nur schwerlich vorstellen kann. Darf man die auch bei uns benutzen? Bevor ich mir die Arbeit mache, das Bild nach Commons "umziehen" zu lassen, frag ich mal lieber. Danke. Gruß --Telrúnya 08:51, 19. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Hat sich schon wieder erledigt, der Ersteller wurde in der en:WP wegen DÜP benachrichtigt...--Telrúnya 08:54, 19. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Anonym eingestellte Bilder, deren Lizenz unklar ist. Will der Künstler wirklich die volle, auch kommerzielle Nutzung erlauben oder wollt er doch nur die Nutzung auf Wikipedia erlauben? Die PD-Lizenz ist unrealistisch. Sollten wohl gelöscht werden. --rtc 15:14, 19. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Mach ein DÜP-Babberl rein, dann kümmert sich die Maschine drum. Entweder kommt eine passende Friegabe durch den Künstler, oder nicht. Aber Deiner Ansicht, dass das, was drinne steht, nicht ausreicht. stimme ich ausdrücklich zu. sугсго.PEDIA 15:17, 19. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Wenn ich mit genau einem Mausklick alle diese Bilder zu markieren kann tu ichs gerne. Falls nicht, lass das einen Bot machen. --rtc 15:21, 19. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Für sieben Bilder ist ein Bot etwas übertrieben. Ich habe es erledigt. -- Rosenzweig δ 15:32, 19. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Bei Fotos von dreidimensionalen Kunstwerken kann ich mir schon vorstellen, daß der Künstler auch kommerzielle Verwertung erlaubt. Im Fall von Eckhard Herrmann ist es so, daß er damit eine größere Bekanntheit erwartet. Die paar Euro, die mit Fotos von Statuen zu erzielen wären, sind vernachlässigbar und in der Praxis hält sich eh keiner dran, ihn zu fragen. Daß wir da korrekter sind, ist ja korrekt - schon deshalb dürfen wir Fotos seiner Kunstwerke verbreiten. Lieber so, als unkontrolliert. - warten wir DÜP ab. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:38, 19. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Kann sich mal einer die folgenden Logos anschauen, ich glaube, dass das ein oder andere Schöpfungshöhe haben könnte: Bild:Logo AD de Fafe.png, Bild:Logo_SC_Campomaiorense.png, Bild:Logo União Leiria.png, Bild:Logo CD Olivais e Moscavide.png, Bild:Logo SC Olhanense.png, Bild:Logo_CD_Feirense.png. Danke und Gruß --Ureinwohner uff 16:16, 19. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Das einzige Logo, das problematisch ist, ist Bild:Logo União Leiria.png. -- Chaddy - DÜP 16:38, 19. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Glasfenster im Mainzer Dom

Im Mainzer Dom gibt es mehrere (Teil-) Glasbilder mit Wappen früherer Bischöfe. Fotos sind in der Commons:Category:Bishops of Mainz in heraldry zu besichtigen. Die Fenster wurden nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen, nach einem Entwurf von Anton Wendling († 1965). Frage (wurde auch schon hier diskutiert): sind Bilder dieser Fensterteile mit den Wappen urheberrechtlich ok? Die Wappen an sich sind fast alle schon ziemlich alt, die Umsetzung ist aber neueren Datums. Wendling ist noch keine 70 Jahre tot, Panoramafreiheit greift bei Innenaufnahmen nicht, amtliche Werke kann man bei Bischofswappen auf Glasfenstern auch kaum annehmen. Bleibt die Frage: Schöpfungshöhe vorhanden oder nicht? Was meint ihr? Viele Grüße -- Rosenzweig δ 16:49, 19. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

1. Kann ich keine Schöpfungshöhe erkennen und 2. sind die Wappen selbst ja nicht mehr die neuesten. -- Chaddy - DÜP 17:29, 19. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Danke für die Antwort, aber zu Punkt 2: um die Wappen an sich geht es nicht. Dass die in den meisten Fällen schon ziemlich alt sind, wurde ja bereits in der Fragestellung ausgesagt. Es geht nur um diese konkreten Glasfensterbilder. -- Rosenzweig δ 17:58, 19. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Die Frage ist wohl eher, ob das angewandte Kunst ist, oder nicht. sугсго.PEDIA 17:48, 19. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Ja, stimmt. Und diese Frage ist dann doch nicht so leicht zu beantworten. -- Chaddy - DÜP 18:18, 19. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]