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Nachrichtendienst

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Ein Nachrichtendienst oder auch Geheimdienst ist eine Organisation, die Informationen zu außen-, innen- und sicherheitspolitischen Situationen sammelt und diese auswertet. Der Begriff Geheimdienst wird im nachrichtendienstlichen Zusammenhang meist nur für gegnerische Dienste verwendet.

Nachrichten- und Geheimdienste setzen per Definition die Regeln außer Kraft, die für "normale Menschen" gelten. Herausragende Grundrechtsverletzung ist die Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör, welches u. a. den Betroffenen eigentlich garantieren soll, dass sie davon erfahren, dass sie Gegenstand eines (staatlichen) Vorgangs sind.

Wegen dieser Intransparenz, der Rechtsmittellosigkeit, den Ausnahmeregelungen für die Geheim- und Nachrichtendienste, die staatliche Grundrechts-Garantien aufheben, und dem deshalb schwer abzuschätzenden Ausmaß geheimdienstlicher Operationen steht die Institution des Geheim- und Nachrichtendienstes unter ständiger Kritik. Nichtsdestotrotz leistet sich fast jede größere Gebietskörperschaft mindestens einen solchen Dienst.

Die Ziele der Nachrichtendienste sind im Inland in der Regel die Aufrechterhaltung eines bestehenden politischen Zustands, etwa einer Diktatur. Dazu wird vor allem die öffentliche Meinung beeinflusst. Daher umfasst das Repertoire der Dienste auch die Abwehr von Anschlägen, wenn diese nicht gewünscht sind, sowie die Verübung von Anschlägen, wenn diese gewünscht sind. Im weiteren Sinn gehört auch die Zensur zum Mittel der (Verhinderung der) Beeinflussung der öffentlichen Meinung.

Die Existenz von Geheim- und Nachrichtendiensten ist eng verwandt mit der Idee der Staatsräson, wie aus einer offiziellen Definition abzulesen ist: "Der Begriff Staatsschutz umfasst alle Maßnahmen, die dem Schutz der Staatsorgane, der inneren und äußeren Existenz des Staates und seiner Einrichtungen dienen."

sonstige Begriffsbedeutungen

Oft werden auch Nachrichten- und Presseagenturen als Nachrichtendienste bezeichnet.

siehe auch