Wildhüter
Der Begriff Wildhüter (engl.: Park Ranger) bezeichnet meist paramilitärisch organisierte, in der Regel hauptberufliche Angestellte eines Nationalparks oder sonstigen Wildschutzgebietes.
Ihre Aufgaben umfassen teilweise die von Förstern beim Schutz von Flora und Fauna vor Wilderei, darüberhinaus nehmen die Wildhüter in den jeweiligen Schutzgebieten oft auch polizeiliche und allgemeine Ordnungsaufgaben wahr. Daneben fallen auch allgemeine Verwaltungsaufgaben der zumeist unbewohnten Gebiete (z.B. Vermessung, Überwachung einer evtl. Landnutzung, naturwissenschaftliche und veterinärmedizinische Tätigkeiten) in ihren Bereich. Der Tourismus und die Beratung, Anleitung und Schulung von Besuchern der Wildschutzgebiete sowie die Überwachung der Einhaltung der Parkordnung bieten weitere Betätigungsfelder.
Wildhüter sind fast ausnahmslos mit Schusswaffen zur Selbstverteidigung ausgestattet, wobei die Bedrohung durch wilde Tiere wie Bären in Nordamerika, Büffel und Löwen in Afrika eher gering ist, vielmehr werden die Wildhüter ähnlich wie Polizisten oder Soldaten im Schusswaffengebrauch gegen Wilderer trainiert.
Der Wildhüter in der Schweiz
Als Frontorgan im Bereich Umwelt & Wildtiere nimmt der Wildhüter folgende Aufgaben war:
Er…
- sorgt für die Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt der einheimischen Tierwelt und deren Lebensräume sowie für ausreichenden Schutz bedrohter Wildarten;
- übt die Jagdpolizei und -aufsicht aus;
- bearbeitet Geschäfte auf dem Gebiet des Wild- und Vogelschutzes;
- berät Landwirte, Waldbesitzer und die übrige Bevölkerung bei Wildschäden, nimmt Schadensschätzungen vor und richtet die Entschädigungen aus;
- führt Wildzählungen und Beobachtungen durch;
- übt die Naturschutzaufsicht aus;
- wirkt bei der Organisation und Durchführung von Massnahmen zur Bekämpfung der Tollwut und anderer Tierseuchen sowie beim Vollzug des Tierschutzes mit;
- fördert die Wildtierforschung;
- orientiert und sensibilisiert die Öffentlichkeit für die Jagd und die Lebensweise wildlebender Tiere durch Medienarbeit, Publikationen, Vorträge, Exkursionen und ähnliches;
- managt die nötigen Massnahmen nach Verkehrsunfällen mit Wildtieren
- führt Nachsuchen von verletzten oder kranken Tieren mit seinem Diensthund durch