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Deutsches Heer (Deutsches Kaiserreich)

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Deutsches Heer ist die offizielle Bezeichnung der Landstreitkräfte des Deutschen Kaiserreiches gemäß Art. 60 ff. der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871. Das Deutsche Heer stand in Krieg und Frieden unter dem Oberbefehl des Kaisers. Es bestand insbesondere aus den Heeren der Bundesstaaten Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg. Die Heere der anderen Bundesstaaten standen unter preußischer Verwaltung oder waren mit ihm verschmolzen. Das bayerische, sächsische und württembergische Heer standen im Frieden unter dem Befehl ihrer Herrscher und hatten eine eigene Militärverwaltung. Das bayerische Heer bildete ein eigenes Kontingent im deutschen Heer, das sächsische und württembergische Heer bildeten ein in sich geschlossenes Armeekorps im deutschen Heer. Württemberg tauschte zwecks Ausbildung Offiziere mit Preußen aus, Sachsen nicht. Unter permanenten Oberbefehl und Verwaltung des Kaisers standen die Schutztruppe, die abwechselnd in Elsaß-Lothringen stationierten Truppen und die Marine. Der Kaiser hatte auch im Frieden das Recht, die Präzensstärke festzulegen, die Garnisonen zu bestimmen, Festungen anzulegen und das Recht und die Pflicht für einheitliche Organisation und Formation, Bewaffnung und Kommando sowie Ausbildung der Mannschaften und Qualifikation der Offiziere zu sorgen. Das Militärbudget wurde durch das Parlament festgelegt.

Geschichte

Fahne des Bad. Fußartillerie Regiments Nr. 14 in Straßburg

Bereits die Verfassung des Norddeutschen Bundes, des unmittelbaren Vorläufers des Deutschen Reiches, brachte die Vereinheitlichung der Streitkräfte durch Eingliederung der Truppen der kleineren Bündnisstaaten in die preußische Armee. Lediglich das Königreich Sachsen hatte sich beim Beitritt zum Norddeutschen Bund Sonderrechte für seine Armee vorbehalten. Nach dem Sieg über Frankreich traten auch die süddeutschen Staaten, also das Großherzogtum Baden und die Königreiche Bayern und Württemberg, dem Norddeutschen Bund bei. Die Königreiche Württemberg und Bayern behielten sich aber einige Reservatrechte vor, zu denen auch der Beibehalt einer eigenen Heeresorganisation gehörte. Erst im Bündnisfall, also im Krieg, erfolgte die Unterstellung der bayerischen Truppen unter den Oberbefehl des deutschen Kaisers, wohingegen die sächsischen und württembergischen Truppen schon im Frieden dem Großen Generalstab unterstellt waren. Die Verwaltung der württembergischen Einheiten erfolgte jedoch von Stuttgart aus.


Dieses Nebeneinander war zu Beginn des Ersten Weltkrieges Ursache für erhebliche logistische Schwierigkeiten, da die Kriegsministerien in Berlin, Stuttgart, München und Dresden (auch Sachsen unterhielt ein eigenes Ministerium) ihr Beschaffungswesen nicht koordiniert hatten und die Ausrüstung der einzelnen Armeen teilweise erheblich voneinander abwich. Dies führte schließlich 1917 zur Errichtung des „Normenausschusses der deutschen Industrie“, Vorläufer des Deutschen Institutes für Normung und der bekannten „DIN-Normen“.

Juristsiche Grundlagen

Die Grundzüge für die Stärke und Organisation des deutschen Heeres waren insbesondere festgelegt durch:

1. die Reichsverfassung vom 16.April 1871

2. den Bündnisvertrag zwischen dem Norddeutschen Bund und Bayern vom 23.November 1870[[1]]

3. die Militärkonvention zwischen dem Norddeutschen Bund und Württemberg vom 21./25. November 1870[[2]]

4. die Konventionen zwischen Preußen und Sachsen vom 7.Februar 1867

5. die Konventitionen zwischen Preußen und den sonstigen Bundesstaaten

6. das Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874

7. die Gesetze betreffend die Friedenspräzensstärke des deutschen Heeres.

Gliederung

In Friedenszeiten wurde das Heer in Armee-Inspektionen mit unterstellten Armee-Korps gegliedert. Ursprünglich waren 5 Inspektionen, 1914 waren 8 Inspektionen vorhanden. Im Kriegsfall wurden diese Inspektionen in Armeen umgegliedert.

Den 23 Armeekorps (davon drei bayerische mit separater Numerierung, zwei sächsische und ein württembergisches) unterstanden in der Regel zwei Divisionen sowie als Korpstruppen ein bis zwei Fußartillerieregimenter, ein Jägerbataillon, ein bis zwei Pionierbataillone sowie weitere Verbände zur Verfügung.

Die Divisionen umfassten in der Regel zwei Infanteriebrigaden zu zwei Regimentern, eine Kavallerieregiment zu vier Schwadronen und ein Feldartilleriebrigade zu zwei Regimentern, ein bis zwei Feldpionierkompanien, ein bis zwei Sanitätskompanien.

Die Gesamtstärke eines Armeekorps betrug: 1.554 Offiziere, 43.317 Mann, 16.934 Pferde, 2.933 Fahrzeuge.

Das Reichsheer umfasste 1914: [1]

  • 651 Infanteriebataillone in 217 Regimentern zu 3 Bataillonen
  • 18 Jäger-/Schützen Bataillone
  • 9 Unteroffiziersschulen, 1 Lehr-Infanteriebataillon, eine Infanterie-Schießschule, eine Gewehrprüfungskommission
  • 11 MG- Abteilungen, 233 MG Kompanien, 15 Festungs-MG Abteilungen
  • 452 Kavallerieschwadronen in 98 Regimentern zu je 4 Schwadronen
  • 60 Kavallerieschwadronen in 12 Regimentern zu je 5 Schwadronen (nur Bayern)
  • 633 Feldartillerie-Batterien in 100 Regimentern
  • 1 Feldartillerieschießschule
  • 1 Fußartillerieschießschule
  • 48 Fußartilleriebataillone in 24 Regimentern zu je 2 Bataillonen
  • 28 Pionierbataillone mit 26 Scheinwerferzügen
  • 2 Pionier Regimenter (Nr. 23 und Nr. 30)
  • 8 Eisenbahnbataillone
  • 9 Telegrafenbataillone
  • 5 Luftschifferbataillone
  • 5 Fliegerbataillone
  • 1 Kraftfahrbataillon
  • 25 Train-Abteilungen
  • 317 Bezirkskommandos

Entwicklung der Mannstärke des deutschen Heeres zu ausgewählten Zeitpunkten: [2]

Jahr 1875 1888 1891 1893 1899 1902 1906 1908 1911 1913 1914
Soldaten 420.000 487.000 507.000 580.000 591.000 605.000 610.000 613.000 617.000 663.000 794.000

Dienstgradabzeichen

Mannschaften Die Gefreiten tragen an jeder Kragenseite einen Auszeichnungsknopf (der sog. Gefreitenknopf). Die Obergefreiten tragen an jeder Kragenseite den größeren Auszeichnungsknopf der Feldwebel und Sergeanten, außerdem die Säbeltroddel der Unteroffiziere.

Unteroffiziere ohne Portepee Goldene oder silberne Tresse am Kragen und den Aufschlägen des Waffenrocks. Säbeltroddel oder Faustriemen mit einem in der Landesfarbe gemischten Quast.

Datei:Epauletten.JPG
Schulterstücke der Offiziere

Die Sergeanten tragen dazu einen großen Auszeichnungsknopf.

Unteroffiziere mit Portepee Die Feldwebel, Wachtmeister, Vizefeldwebel und Vizewachtmeister tragen dazu das Offiziersseitengewehr mit Portepee.

Offiziersstellvertreter Sie tragen die Abzeichen der Vizefeldwebel bzw. Vizewachtmeister mit dem Unterschnallkoppel der Offizier und die Schulterklappen haben eine Tresseneinfassung.

Leutnants und Hauptleute Tragen ein Schulterstück (Achselstück) aus mehreren nebeneinander liegenden Pattschnüren. Darauf aus Metall geprägt die Nummern oder Namenszüge, die auch die Mannschaften tragen. Leutnant ohne Stern, Oberleutnant ein silberner Stern, Hauptmann zwei silberne Sterne. Epauletts ohne Fransen, sonst wie die Schulterstücke.


Stabsoffiziere Geflochtene mit Silber durchzogene Schnüre. Major ohne Stern, Oberstleutnant ein goldener Stern, Oberst zwei goldene Sterne. Darauf aus Metall geprägt die Nummern oder Namenszüge, die auch die Mannschaften tragen. Epauletts mit silbernen Fransen, sonst wie die Schulterstücke.

Generäle Am Kragen und den Aufschlägen eine Eichenlaubstickerei. An den Schulterstücken sind die goldenen geflochtenen Schnüre silberdurchwirkt. Generalmajor ohne Stern, Generalleutnant ein Stern, General der Infanterie usw. zwei Sterne, Generaloberst drei Sterne und der Generalfeldmarschall zwei gekreuzte Kommandostäbe. Epauletts mit goldenen Fransen.


Einzelnachweise

  1. Neugebauer/Ostertag: Grundzüge der deutschen Militärgeschichte, Band 2: Arbeits- und Quellenbuch, Rombachverlag, Freiburg 1993, 1. Auflage, Seite 212.
  2. Neugebauer/Ostertag: Grundzüge der deutschen Militärgeschichte, Band 2: Arbeits- und Quellenbuch, Rombachverlag, Freiburg 1993, 1. Auflage, Seite 212.

Literatur

  • Curt Jany: Geschichte der preußischen Armee vom 15. Jahrhundert bis 1914, Biblio Verlag, Osnabrück 1967.
  • Albert Benary, Oberstlt.a.D., Das deutsche Heer, Etthofen Verlag Berlin 1932
  • Neugebauer/Ostertag: Grundzüge der deutschen Militärgeschichte, Band 2: Arbeits- und Quellenbuch, Rombachverlag, Freiburg 1993, 1. Auflage, ISBN 3-7930-0602-6.
  • Hein: Das kleine Buch vom Deutschen Heere, Verlag Lipsius & Tischer , Kiel und Leipzig, 1901; Reprint Weltbildverlag, Augsburg, 1998, ISBN 3-8289-0271-5

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