Zum Inhalt springen

Staat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. Januar 2005 um 23:13 Uhr durch 195.93.60.16 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Staat im weitesten Sinne ist eine irgendwie deutliche Herrschaftsstruktur, die unabhängig von dem Auftreten einer bestimmten Herrscherperson besteht.


Ein Staat (aus lat. status Zustand, Verfassung) ist ein Gebilde, das laut der Konvention von Montevideo folgende Eigenschaften aufweist:

Die klassische Staatsrechtslehre nennt nur die ersten drei Merkmale (Drei-Elemente-Lehre). In diesem Sinne sind die Glieder eines Bundesstaates, wie die deutschen Länder auch "Staaten" (übrigens auch beschränkt Völkerrechtssubjekte, da sie auf Grund ihrer "Kulturhoheit" z. B. mit dem Heiligen Stuhl unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland Konkordate abschließen können). Der klassische Ausnahmefall eines Staates ohne Staatsgebiet ist - seit der Annexion Maltas durch Napoleon I. - der "Souveräne Malteserorden".

Die Souveränität ist kein definierendes Merkmal des Staates. Staaten können rechtlich auch dann fortbestehen, wenn sie unter Besatzung stehen (okkupiert sind); oder (in der älteren Staatsrechtslehre), wenn sie nur "souverän" sind (z. B. Samos im Osmanischen Reich). Jedoch muss faktisch eine Teilsouveränität gegeben sein.

Wie denn überhaupt das Völkerrecht mangels einer Welt-Legislative von Entscheidungen von Fall zu Fall abhängt (case law) und mithin ein sehr nachgiebiges Recht ist, wenn Völkerrechtssubjekte "Fakten setzen".

Völkerrechtliche Anerkennung

Ein Staat bedarf zu seiner Gründung keiner juristischen Legitimation (er wird 'ausgerufen', vgl. den Rütli-Schwur bei der Begründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft). International hat es sich jedoch eingebürgert, einen Staat anzuerkennen, sobald mehrere andere Staaten seine Existenz anerkannt haben.

Einige Gebiete wie Taiwan oder Nordzypern auf Zypern, die zwar die Merkmale eines Staates aufweisen, wurden dennoch, meist aus politischen Gründen, nicht allgemein anerkannt; diese werden als Stabilisierte De-Facto-Regime bezeichnet.

Die Konvention von Montevideo regt häufig zu Diskussionen an, ob es möglich ist, durch Kauf einer staatenlosen Insel oder Bohrinsel, quasi eine Mikronation zu gründen. Die oben genannten völkerrechtlichen Staatseigenschaften scheinen dadurch erfüllt zu werden. Der Fall Sealand zeigt, dass die Anerkennung durch andere Staaten Hauptproblem solcher Vorhaben ist. Sealand wird offiziell von keinem Staat anerkannt.

Anzahl

Wenn man das bislang von nur 29 Staaten anerkannte Taiwan mitzählt, gibt es auf der Welt derzeit 193 Staaten. In etwa 120 davon ist die Regierungsform eine parlamentarische Demokratie.

Literatur

  • Stefan Breuer: Der Staat. Entstehung, Typen und Organisationsstadien, Reinbek b. Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag, 1998.
  • Franz Oppenheimer; Der Staat, 3. überarbeiteten Auflage von 1929

Siehe auch

Wikiquote: Staat – Zitate

Vorlage:WiktionaryLink