Gottschalk von Orbais
Gottschalk von Orbais (auch: Gottschalk der Sachse) (* um 803, † um 869 in Kloster Hautvillers bei Epernay) war ein mittellateinischer Gelehrter und Dichter.
Gottschalk entstammte einem sächsischen Grafengeschlecht. Nach dem Tod der Eltern übernahm das Kloster Fulda den Besitz, Gottschalk kam in die Obhut des Klosters und wurde gegen seinen Willen Mönch. 829 verklagte er deshalb den Abt Hrabanus Maurus und erhielt die Erlaubnis, das Kloster zu verlassen.
830 war er im Kloster Corbie, später im Kloster Orbais, wo er zum Priester geweiht wurde. 838 wandte sich nach Südeuropa, wo er als Bettelmönch lebte und die Lehre von der doppelten Prädestination nach Augustinus verbreitete. 848 wurde er deshalb von der Mainzer Reichssynode unter Vorsitz des Erzbischofs Hrabanus Maurus zu öffentlicher Züchtigung verurteilt. Zur Vollsteckung wurde er dem Bischof Hinkmar von Reims überstellt, und nachdem er 849 vor der Synode von Quierzy an der Prädestinationslehre festhielt, wurde das Urteuil vollstreckt. Gottschalk wurde die Priesterwürde genommen und er kam in lebenslange Haft ins Kloster Hautvilliers, wo er nach zwanzig Jahren in geistiger Umnachtung starb.
Von Gottschalk sind elf lateinische Hymnen in klassischen Versmaß überliefert. Die Gedichte finden sich in den Monumenta Germaniae Historica (Poetae III, 705-737; IV.2, 934-936; VI.1, 86-106). Daneben verfasste er theologische Traktate, von denen jedoch nur Bruchstücke und Zitate seiner Widersacher überliefert sind, war ein bedeutender Grammatiker und der beste Augustinuskenner seiner Zeit.