Marschall der DDR

Marschall der DDR war ein dem früheren Generalfeldmarschall annähernd entsprechender Dienstgrad in der Nationalen Volksarmee der DDR. Im Gegensatz zum Dienstgrad Generalfeldmarschall sollte es immer nur einen Träger geben. So wie in der Sowjetunion der Dienstgrad des Generalissimus an den Obersten Befehlshaber nur im Kriegsfall verliehen werden sollte, war gleiches für den Marschall der DDR vorgesehen.
Mit dem Beschluss des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 25. März 1982 wurde der Dienstgrad eines Marschalls der DDR eingeführt. Im Gesetzblatt heißt es dazu: „... Der höchste militärische Dienstgrad in der Deutschen Demokratischen Republik ist Marschall der DDR. Die Ernennung zum Marschall der DDR erfolgt im Verteidigungszustand oder für außergewöhnliche militärische Leistungen auf Beschluss des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik durch dessen Vorsitzenden. Dieser Beschluss tritt am 1. Mai 1982 in Kraft.“.[1]
Der Dienstgrad Marschall der DDR wurde nie vergeben. Die Notwendigkeit des Dienstgrades hätte sich nur im Kriegsfall ergeben, da nach Planungen des Warschauer Vertrages die NVA dann zwei selbständig operierende Armeen bzw. Armeegruppen stellen sollte – im Gegensatz zu früheren Planungen lediglich selbständiger Divisionen unter sowjetischem Oberbefehl. Da jede dieser beiden Armeen von einem Armeegeneral (heutiger General der Bundeswehr) kommandiert worden wäre, sollte ein über beiden Armeegenerälen stehender Dienstgrad geschaffen werden. Im Kriegsfall sollten ihm zudem auch Polizei (Innenministerium) und Geheimdienst (Staatssicherheit) unterstehen, die ebenfalls von Armeegeneralen geleitet wurden.
Theodor Hoffmann wurde bei seiner Ernennung zum Minister für Nationale Verteidigung im November 1989 in den Rang eines Admirals befördert. Er schaffte daraufhin die Dienstgrade des Flottenadmirals und des Marschall der DDR wieder ab.
Siehe auch
Marschall · Marschall von Frankreich
Quellen
- ↑ Gesetzblatt der DDR - GBl.- 1982, Teil I, Nr. 12, S. 230.