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Nulla poena sine lege

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Der Grundsatz nulla poena sine lege bedeutet wörtlich übersetzt: Keine Strafe ohne Gesetz.

Dieser Grundsatz wird in Deutschland ausdrücklich in der Verfassung (Art. 103 Abs. 2 GG) sowie in § 1 StGB festgeschrieben. Dadurch soll die Strafrechtsanwendung von vornherein einen rechtsstaatlichen Rahmen bekommen und ein Gefühlsstrafrecht verhindern. Die genannten Normen weiten den Grundsatz noch insoweit aus, als dass eine schriftliche Fixierung der Strafbarkeit vor Begehung der Tat verlangt wird.

Gleichbedeutend wird teilweise auch nullum crimen sine lege (kein Verbrechen ohne Gsetz) verwendet.