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Geschäftsführende Reichsregierung

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Als geschäftsführende Reichsregierung wurde in Deutschland (in der Zeit der Weimarer Republik 1920 bis 1933 und des Nationalsozialismus 1933 bis 1945) die nach Abtritt des Reichskanzlers vorläufig die Geschäfte weiterführende Regierung des Deutschen Reiches bezeichnet.