Wahlkreis
Definition
Ein Wahlkreis ist ein geographischer Teil des Wahlgebiets, siehe z.B. §2 Bundeswahlgesetz.
In den Fällen, in denen nach Direktwahl gewählt wird (z.B. Europa-, Bundestags-, Landtags-/Senats-/Bürgerschaftswahlen) sind die Wahlkreise zugleich Stimmkreise für Bewerber um das Mandat.
Einteilung
Die Wahlkreise sollen so eingeteilt sein, dass jeder Wahlkreis ungefähr gleich viele Wähler umfasst, dabei sollen Gebietsgrenzen von untergeordneten Gliederungen (z.B. Länder, Bezirke, Kreise, Kommunen) eingehalten werden (siehe z.B. §3(1) Nr. 1 und 5 Bundeswahlgesetz).
Die Abweichungen vom Durchschnitt alle Wahlkreise soll ein bestimmtes Maß nicht übersteigen (siehe z.B. §3(1) Nr. 3 Bundeswahlgesetz).
Quellen
Landtagswahlgesetz Baden-Württemberg
Landeswahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Landeswahlgesetz Niedersachsen
Landeswahlgesetz Nordrhein-Westfalen
Landeswahlgesetz Rheinland-Pfalz
Landeswahlgesetz Sachsen fehlt!
Landeswahlgesetz Sachsen-Anhalt