Diskussion:Carl Herzog von Württemberg
Es gibt keine Adelstitel mehr, sondern lediglich Namensbestandteile
- Mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 11. August 1919 wurden alle Vorrechte des Adels abgeschafft (Artikel 109, Abs. 2[1]). Alle Bürger waren vor dem Gesetz gleichgestellt, Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses wurden ausgeschlossen. Die preußische Landesversammlung verabschiedete am 23. Juni 1920 das Preußische Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung des Hausvermögens. Dieses Adelsgesetz, das in ähnlicher Form auch von den anderen Ländern des Deutschen Reiches übernommen wurde, bestimmte, dass als Namen der bisherigen Adelsfamilien und ihrer Angehörigen die Bezeichnung zu gelten hatte, die sich bisher auf die nicht besonders bevorrechtigten Familienmitglieder als Familienname vererbte (also Prinz statt Fürst). Der bisherige Titel wurde so zum Bestandteil des Familiennamens, wobei nach einer späteren Entscheidung des Reichsgerichts die geschlechtsspezifischen Varianten weiter verwendet werden konnten (z. B. Carl Herzog von Württemberg, Diana Herzogin von Württemberg). Die Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung aufgrund ihres Standes (Primogenitur) eine besondere Bezeichnung (Herrschertitel) hatten, durften diese persönlich beibehalten. Das betraf insbesondere die ehemals regierenden Häuser. Da auch die letzten Inhaber inzwischen verstorben sind, gibt es z. B. keine deutschen Fürsten von … als Teil des bürgerlich-rechtlichen Namens mehr, sondern nur noch Prinzen von …. (und hier lediglich als Nachname). Diese Regelung ist nach wie vor geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland. Da in dem Artikel mehrfach diese rechtliche Vorschrift missachtet wurde, schlage ich vor, die Namensnennungen entsprechend der einschlägigen rechtlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Bundesländer zu ändern. - -- KHB 19:28, 04. Jan. 2008 (CEST)
Zur Titelfrage
Der ehemalige Primogeniturtitel der Württemberger, der mit der Abschaffung der Adelsvorrechte entfallen ist, ist der "König von Württemberg". Alle Mitglieder des Hauses Württemberg tragen heute den Familiennamen "Herzog von Württemberg". --Hansele (Diskussion) 18:30, 30. Mai 2006 (CEST)
Kann so nicht stimmen - siehe Artikel Franz Prinz von Bayern in Wikipedia: "Franz Bonaventura Adalbert Maria Prinz von Bayern ist das Oberhaupt des Hauses Wittelsbach, der früheren Herrscherfamilie des Königreichs Bayern. Oft wird Franz als Herzog von Bayern bezeichnet. Die Verwendung dieses – namensrechtlich obsoleten – Titels muss nicht zwangsläufig mit monarchistischer Gesinnung einhergehen. Die Monarchisten verwenden außerdem gelegentlich den ausführlichen (abgeschafften) Titel "Herzog von Bayern, Franken, und in Schwaben, Pfalzgraf bei Rhein." Meines Erachtens durften nur die Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung aufgrund ihres Standes (Primogenitur) eine besondere Bezeichnung (Herrschertitel) hatten (mit Ausnahme des Titels verbunden mit dem Staatsoberhauptes wie Kaiser oder König), diese persönlich beibehalten. Das betraf insbesondere die ehemals regierenden Häuser. Da auch die letzten Inhaber inzwischen verstorben sind, gibt es z. B. keinen Herzog von Württemberg … als Teil des bürgerlich-rechtlichen Namens - mehr, sondern nur Prinzen von Württemberg(als Namensbestandteil). Dies ist gültiges Recht und wird auch entsprechend umgesetzt (siehe Wikipedia-Beiträge wie Franz Prinz von Bayern oder Haus Thurn und Taxis). Diskussionsbeiträge sollten übrigens nicht gelöscht werden, da sonst eine Schreib- bzw. Löschschutz für dieses Diskussionsforum beantragt werden müßte bzw. ein Löschen des Hauptartikels, wenn keine inhaltliche Diskussion zugelassen werden sollte bzw. möglich ist.- -- KHB 10:31, 06. Jan. 2008 (CEST)