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Diskussion:Notstandsgesetze (Deutschland)

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Unabänderlichkeit

So weit ich weiß, widerspricht Dürig der Unabänderlichkeit des 20 IV. Er argumentiert wie folgt: Wenn jeder Teil des 20 unabänderlich wird, so kann man auch Vorschriften für eine bestimmte Außenpolitik, eine bestimmte Sozialpolitik oder sonst noch was einfügen, was dann Ewigkeitsgarantie hätte, obwohl eine solche Änderung nicht die gleiche naturrechtliche Kraft hat wie 20 I-III. Er sagt deshalb, nur 20 I-III (die Absätze, die 1949 schon drin standen) sind von 79 III geschützt. --EBB 20:37, 4. Jun 2004 (CEST)

In Artikel 79 steht ganz klar drin, dass der ganze Artikel unabänderlich ist. Wikipedia ist auch kein Diskussionsforum. Die Grundlage für die Unabänderlichkeit finden wir in Artikel 1: (...)bekennt sich darum zu (...) UNVERÄUSERLICHEN Menschenrechten: es gibt also nach Vorstellung der Schaffer des Grundgesetzes von der Regierung a priori vorhandenes Naturrecht. Eine bestimmte, genaue Regelung ist ganz eindeutig nicht Naturrecht und auf die würde das dann wahrscheinlich nicht zutreffen. (Das wäre dann vom BVerfG zu entscheiden.) --G (nachgetragen --G 22:45, 31. Jan 2005 (CET))

Nach einem halben Jahr dann doch mal meine Antwort *g*: Du widersprichst dir selbst. Entweder steht im 79 ganz klar drin, dass der ganze Artikel unabänderlich ist, dann aber auch die Einfügung einer bestimmten Außenpolitik - woher du den Verweis auf 1 nimmst, entzieht sich vollends meines Verständnisses. Ob Widerstandsrecht Naturrecht ist, ist m. E. sowieso hochgradig diskutiert. Und nicht jedes Menschenrecht ist ohne Weiteres Naturrecht. Gruß. --EBB (Diskussion) 21:05, 31. Jan 2005 (CET)
Soweit ich das sehe ist die Meinung, dass der ganze Artikel unabänderlich ist, weiter verbreitet. Der Artikel 20 hat momentan nur Inhalte, die man als Naturrecht betrachten kann. Aus Artikel 1 ergibt sich, warum einige Artikel für unabänderlich erklärt werden, nämlich weil darin Naturrecht steht. Wenn man die Artikel im Zusammenhang sieht heißt das, dass die Grundlage für die unabänderlichkeit ist, dass man etwas als Naturrecht ansieht, eine bestimmte Politik wäre dann wahrscheinlich nicht unabänderlich (wenn so etwas je passieren würde, müsste dann das BVerfG entscheiden). Wenn man überhaupt an Naturrecht glaubt, ergibt sich meiner Meinung nach von selbst das Widerstandsrecht gegen Personen, die eine Diktatur errichten wollen, in der viele Rechte fast verschwinden. Das Widerstandsrecht ist schon die Grundlage für die Declaration of Independence. Das ganze ist natürlich eine rein theoretische Erörterung. Wenn das ganze Deutsche Volk eine Ordnung will, die nicht den Strukturprinzipien gehorchen, werden sie sich von der unabänderlichkeit nicht abhalten lassen. In Artikel 97/3 steht, dass die Grundsätze nicht geändert werden dürfen, das Widerstandsrecht ist meiner Meinung nach so ein Grundsatz, also ist der ganze aktuelle Art. 20 unabänderlich. Dokumente wie eine Verfassung können nicht jeden Fall beschreiben, für solche Streitigkeiten gibt es dann ein Verfassungsgericht, das auch den Inhalt anderer Artikel betrachtet und überlegt, was im Sinn des Verfassungsgebers war.--G 23:03, 31. Jan 2005 (CET)
Moin. Ich habe zu 20 IV keine eigene Meinung, weil für ihn ja offenbar das schöne Wort "Zwei Juristen, drei (oder vier) Meinungen" gilt. Ich habe allerdings meine Zweifel, dass es naturrechtlich begründbar ist, dass die Bundesrepublik eine solche (nämlich eine föderale Republik) ist. Ich sehe den Konflikt mit dem Naturrecht nicht, wenn Deutschland eine (konstitutionelle oder nicht) zentralistische Monarchie wäre. Von daher ist zumindest 20 I m. E. nicht Naturrecht. Aber egal: Mir war nur wichtig, dass es nicht so drin steht, als ob das völlig unumstritten wäre - und Dürig ist, glaube ich, einer der wichtigeren Grundgesetzkommentatoren. --EBB (Diskussion) 19:14, 1. Feb 2005 (CET)

FDP einzige Partei

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die FDP die einzige Partei in Deutschland war, die gegen diese Gesetze war (was ist mit linken Parteien?). Sie war die einzige Partei im Bundestag, die dagegen war, dort waren aber überhaupt nur 2 Regierungsparteien und die FDP als Oppositionspartei. Ich halte es daher für überflüssig, ansonsten würde ich dazuschreiben, dass es die einzige Bundestagspartei war. --G 19:03, 10. Jun 2004 (CEST)

Passage über Wehrpflicht so nicht richtig

Zwar wird auf dhm.de dieser Artikel mitangeführt, aber laut meinem Geschichtslehrer und der folgenden Seite

http://www.bundeswehr.de/forces/grundlagen/wehrpflicht/wd_geschichte.php

gab es diese schon seit 1957.

Ich glaube du hast Recht. Möglicherweise wurde der Artikel geändert, aber die Wehrpflicht müsste es schon vorher gegeben haben.--G 13:54, 20. Feb 2005 (CET)
Völlig korrekt, die Wehrpflicht ist in Deutschland 1957 eingeführt worden und nicht mit den Notstandsgesetzen. Habe den Absatz daher gelöscht. Wenn sich jemand findet, der die Änderungen / Erweiterungen der Wehrpflicht im Rahmen der Notstandsgesetze erläutert, wäre dass natürlich klasse.--nodutschke 17:54, 27. Apr 2005 (CEST)

Absatz aus Artikel

Barth-Engelbart 13:43, 2. Aug 2005 (CEST) Hier hatte ich - oder auf der textseite? - versucht eine größere Abhandlung über die Parallelität von Schaffung der Notstandsgesetze, werdender "Regierungsfähigkeit" der SPD und Enstehung der APO zu posten, was mir nicht gelang. Da ich selbst aktiver Teil dieser Prozesse war, würde ich gerne einiges hier beitragen. Wie kann ich das? Bitte mailen barth-engelbarth@web.de Barth-Engelbart 13:43, 2. Aug 2005 (CEST)

Fehlende Argumente der Notstandsopposition

Liebe Freunde, der Artikel übernimmt die heutige Sicht der Geschichte und übersieht völlig die gewichtigen Argumente der Notstandsopposition und auch den Stand der historischen Forschung. So ist beispielsweise das Argument der Alliierten Notstandsgesetze längst widerlegt. Selbst der damalige Bundesinnenminister Schröder hat darauf hingewiesen, dass diese Rechte kein zentraler Punkt waren. Ebenso ist das Argument der "Lücke" im Grundgesetz von der damligen Notstandsopposition mit guten Gründen zurückgewiesen worden. Es wäre sinnvoll hierzu die Standardwerke von Schneider und Krohn noch einmal durchzuwursten. Ich könnte hierzu auch Material liefern. --RichardHeigl

Wäre schön wenn du das tun würdest. Gruß --G 16:39, 21. Okt 2005 (CEST)
Klasse Idee, schreib es auf, Richard, gemäss dem Grundsatz hier: Sei mutig!--nodutschke 18:47, 21. Okt 2005 (CEST)

Notstandsgesetze 1965

Mir fehlt ein Abschnitt über die "erste Tranche" der Notstandsgesetze. Im Juni 1965 wurden die Teile der Notstandsgesetze, für die keine Verfassungsänderung notwendig war, von Union und FDP gegen die Stimmen der SPD (und zwei FDP'lern) verabschiedet. --Mogelzahn 18:00, 13. Jun 2006 (CEST)

wieso umstritten

Was mir hier fehlt: weshalb ist § 20 Artikel 4 GG umstitten (das Notstandsgesetz)? --netkai 02:17, 5. Aug 2006 (CEST)

Was im Artikel gemeint ist ist, ob der Absatz 4 nach Artikel 79 Abs. 3 nicht mehr geändert werden darf.--G 17:35, 6. Aug 2006 (CEST)


Ähm...was ist mit der Änderung des Notstandsgesetzt 2005??? Welches weitreichende Konsiquenzen mit sich führte?:: - mav

Deutschland Zweigeteilt

Abschnitt: Entstehung

Im ersten Absatz steht: "Die Notstandsgesetze waren nach dem Zweiten Weltkrieg eine Bedingung der Alliierten vor der Übergabe der vollständigen Souveränität, da sie ihre in Deutschland stationierten Truppen geschützt wissen wollten."

Ich würde genauer schreiben: "Die Notstandsgesetze waren nach dem Zweiten Weltkrieg eine Bedingung der West-Alliierten vor der Übergabe der vollständigen Souveränität an die BRD, da sie ihre in West-Deutschland stationierten Truppen geschützt wissen wollten." Beitrag von/am "01:34, 9. Jan. 2007 Schreibvieh" gez. Typ