Luftfahrzeugkennzeichen


Eine Luftfahrzeug-Kennung ist ein alphanumerischer Code, der dazu dient, jedes Flugzeug eindeutig identifizieren zu können. Insofern entspricht er dem Kfz-Kennzeichen bei Kraftfahrzeugen.
Gesetzliche Grundlagen
Grundlage der Luftfahrzeug-Kennzeichnung ist das Chicagoer Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt von 1944 als Nachfolger der Verträge der International Air Convention von 1919. Die danach gegründete International Commission for Air Navigation (ICAN) führte vom 12.-14. Dezember 1928 die International Civil Aeronautics Conference in Washington, D.C., durch und vergab seit 1929 die "Staatszugehörigkeitszeichen". Die 1944 gegründete International Civil Aviation Organization ICAO setzt diese Aufgabe fort. Der weitere Aufbau der Kennzeichnung (das "Eintragungszeichen") wird durch nationale Vorschriften geregelt. In Deutschland ist dies die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) vergibt die Kennzeichen und kontrolliert jährlich, ob diese vorschriftsmäßig angebracht sind. Die Kosten für die Verkehrszulassung und Eintragung sind nach Flugzeug-Gewichtsklassen gestaffelt und belaufen sich nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung auf 120 bis 4.800 DM[1].
Gestaltung
Die Kennzeichnung muss auf beiden Seiten des Flugzeugs am Heck angebracht sein, bei Flugzeugen bis 5,7 t zusätzlich auf der Unterseite der linken Tragfläche. Die Schrift muss kontrastreich und mindestens 30 cm hoch sein. Das Hoheitszeichen (Bundesflagge) hat eine Mindesthöhe von 15 cm.
Deutsche Luftfahrzeug-Kennungen
Zivil
Zivile, nationale Kennzeichen von Luftfahrzeugen in Deutschland bestehen jeweils aus dem Buchstaben „D“ für Deutschland und vier Ziffern für Segelflugzeuge bzw. vier Buchstaben für alle anderen Luftfahrzeuge. Der auf das „D-“ folgende Buchstabe kategorisiert die Art beziehungsweise das Gewicht des Luftfahrzeugs:
- D-A für Luftfahrzeuge > 20 t Höchstabfluggewicht
- D-B für Luftfahrzeuge von 14 - 20 t Höchstabfluggewicht
- D-C für Luftfahrzeuge 5,7 - 14 t Höchstabfluggewicht
- D-E für einmotorige Flugzeuge bis 2 t Höchstabfluggewicht
- D-F für einmotorige Flugzeuge von 2 bis 5,7 t Höchstabfluggewicht
- D-G für mehrmotorige Flugzeuge bis 2 t Höchstabfluggewicht
- D-H für Hubschrauber
- D-I für mehrmotorige Flugzeuge von 2 bis 5,7 t Höchstabfluggewicht
- D-K für Motorsegler
- D-L für Luftschiffe
- D-M für Ultraleichtflugzeuge bis 472,5 kg Höchstabfluggewicht
- D-N für nichtmotorisierte ultraleichte Segelflugzeuge, Hängegleiter usw.
- D-O für Gas- und Heißluftballone
- D-nnnn für Segelflugzeuge, wobei nnnn für eine vierstellige Zahl steht
Beispiel: D-MABC (im Flugfunk nach dem ICAO-Alphabet Delta Mike Alpha Bravo Charly gesprochen) ist ein Ultraleichtflugzeug.
Die DDR besaß bis Anfang der 1980er Jahre die Länderkennung DM, danach DDR.
Militärisch
Deutsche militärische Luftfahrzeuge werden seit 1968 mit Nummern gekennzeichnet, die einen Rückschluss auf Typ und Seriennummer zulassen (z. B. 35 01, mit Tatzenkreuz zwischen den Zahlen). Eine Liste der Flugzeugkennungen und den entsprechenden Flugzeugtypen findet sich bei Luftwaffe.de.
Vor Einführung dieses Systems bestand ein System, bei welchem zwei Buchstaben mit zwei Zahlen kombiniert wurden. Die Buchstaben standen für die Einheit, dem das Luftfahrzeug zugeordnet war. Eine Übersicht über diese Flugzeugkennungen findet sich bei Luftwaffe.de.
Österreichische Luftfahrzeug-Kennungen
In Österreich heißt die Luftfahrzeug-Kennung offiziell Kennzeichen, ihre Gestaltung ist in der Zivilluftfahrzeug-und Luftfahrtgerät-Verordnung (ZLLV) geregelt. Auf das Staatszugehörigkeitszeichen "OE" und einen Bindestrich folgen drei Buchstaben, wobei der erste die Art des Luftfahrzeugs angibt. Mögliche Anfänge für ein Kennzeichen sind:
- OE-A, OE-C einmotorig bis 2000 kg Höchstabfluggewicht, 1 bis 3 Sitze
- OE-B Luftfahrzeuge des Bundes (z.B. Bundesministerium für Inneres)
- OE-D, OE-K einmotorig bis 2000 kg Höchstabfluggewicht, mehr als 3 Sitze
- OE-E einmotorig 2000 - 5700 kg Höchstabfluggewicht
- OE-F mehrmotorig bis 5700 kg Höchstabfluggewicht
- OE-G 5700 bis 14000 kg Höchstabfluggewicht
- OE-H 14000 bis 20000 kg Höchstabfluggewicht
- OE-I mehr als 20000 kg Höchstabfluggewicht
- OE-L Luftfahrzeug von Fluggesellschaften bei mehr als 20000 kg Höchstabfluggewicht
- OE-U Zwischenbewilligungen
- OE-V Testregistrierungen
- OE-W Wasser- und Amphibienfahrzeuge
- OE-X Hubschrauber
- OE-Y Unbemannte Luftfahrzeuge
- OE-Z, OE-R, OE-S Luftfahrzeuge leichter als Luft
Eine Ausnahme bilden Segelflugzeuge, motorisierte Hänge- und Paragleiter, Ultraleichtflugzeuge und Motorsegler. Bei diesen werden die drei Buchstaben nach dem Bindestrich durch vier Zahlen ersetzt.
Zivile, internationale Luftfahrzeug-Kennungen
Die Liste der zivilen, internationalen Luftfahrtkennzeichen enthält eine nach Ländern sortierte Liste der Kennungen, die jedes Luftfahrzeug haben muss. Die Kennung besteht aus zwei Teilen: der Länderkennung und der individuellen Kennung des Luftfahrzeugs.
Größere Länder, die keine einstellige Kennung erhielten, besitzen mehrere zweistellige Kennungen, wovon jedoch nur Mexico und Brasilien diese auch aktiv nutzen.
Oft besteht die individuelle Kennung nicht nur aus Buchstaben oder ausschließlich Ziffern, sondern aus einer Mischung von Beidem. Kombinationen aus beiden sind recht häufig anzutreffen, wie zum Beispiel in den USA oder den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Siehe auch
Weblinks
- Helionline.de - German Helicopter Database - Historische Dokumentation aller zivilen in Deutschland zugelassenen Hubschrauber, ergänzt durch 18.000 Fotos (Stand: 2007)
- http://www.jetjournal.net/content/view/3351/51/lang,de/ - Übersicht der Luftfahrzeugkennungen der Bundeswehr (altes und neues System).
- http://www.airfleets.net - Anhand ihrer Kennung lässt sich die Geschichte vieler Flugzeuge zurückverfolgen.
- http://www.icao.int/icao/en/site_map.htm