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Flagge Österreichs

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Nationalflagge von Österreich
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Bundesdienstflagge Österreichs
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Die Nationalflagge Österreichs besteht aus drei gleich breiten Streifen in den Farben Rot-Weiß-Rot. Sie geht direkt auf den mittelalterlichen österreichischen Bindenschild zurück (siehe Bundeswappen Österreichs) und zählt damit zu den ältesten noch in Geltung stehenden Hoheitszeichen der Welt.

Die Dienstflagge des Bundes zeigt das Bundeswappen, welches gleichmäßig in die beiden roten Streifen hineinreicht. Das Verhältnis der Höhe der Dienstflagge zu ihrer Länge ist zwei zu drei. Dies gilt auch für die rot-weiß-rote Seeflagge.

Die Bundesdienstflagge wird von Bundesbehörden, -körperschaften und -organen verwendet (wie z. B. dem Nationalrat, dem Bundespräsidenten, dem Bundesheer etc.), sie ist entgegen einer verbreiteten Annahme nicht die Nationalflagge. Die Regelungen bezüglich der Dienstflagge des Bundes finden sich unter § 3 Wappengesetz.

Siehe auch: Liste der Flaggen österreichischer Länder

Rot-Weiß-Rot

Ziviler Rot-Ton ungeregelt

Der exakte Farbton für das Rot wird im österreichischen Flaggengesetz, dem Wappenrecht der Republik Österreich, nicht geregelt (es gibt in Österreich zwei Flaggenfabriken, die unterschiedliche Rottöne verwenden – dies hat anscheinend die Bundesregierung vereinbart).

Allerdings verfügt das Bundesministerium für Landesverteidigung: Das Rot in den österreichischen Staatsfarben hat die Charakteristik Pantone 032 C aufzuweisen.

Babenberger und Habsburger

Die Farben Rot-Weiß-Rot symbolisieren Österreich seit dem 12. Jahrhundert und entstammen dem Wappen der Babenberger. Damit gehört die Flagge zu den ältesten sich noch in Verwendung befindenden der Welt.

Nach dem Aussterben des Hauses Babenberg kam Österreich unter die Herrschaft des Hauses Habsburg (später Habsburg-Lothringen). Habsburg übernahm das Rot-Weiß-Rot der Babenberger in sein Haus- und Familienwappen und ließ diese Farben später in alle Staatssymbole einarbeiten. Eine Verbindung die auch dadurch ausgedrückt wurde dass sich das Haus Habsburg sich als „Haus Österreich“ sah, und sich auch so bezeichnete.

1786 wurde die Österreichische Marine (nach Gründung von Österreich-Ungarn in K.u.k. Kriegsmarine umbenannt) gegründet und die Farben Rot-Weiß-Rot noch im selben Jahr zur Kriegsmarineflagge Österreichs bestimmt (die offizielle zivile Flagge Österreichs beziehungsweise später für die österreichische Reichshälfte der Österreichisch-Ungarischen Monarchie war Schwarz-Gelb).

Die neu entstandene Republik Deutschösterreich übernahm dieses traditionsreiche Symbol des Habsburgischen Vielvölkerstaates, die rot-weiß-rote k.u.k. Kriegsmarine- und Seekriegsflagge als österreichische Staatsflagge im Jahr 1919.

Legenden um die Entstehung

Herzog Leopold V. soll bei der Eroberung von Akkon im Zuge des Dritten Kreuzzuges einen weißen Mantel getragen haben. Als er nach der Schlacht ins Lager zurückgekehrt sei, war der Mantel mit Blut getränkt und rot verfärbt. Nur unter dem Gurt, den der Herzog trug, war der Mantel noch weiß. Und seit damals sollen die Babenberger jenes Rot-Weiß-Rot in ihrem Wappen getragen haben. Wegen dieser Legende nennt man die österreichische Nationalfahne oft auch Leopolds Gürtel.

Entgegen dieser Legende gehen die Farben Rot-Weiß-Rot höchstwahrscheinlich auf den letzten Babenberger, Friedrich den Streitbaren (1219–1246), zurück, der als Zeichen einer stärkeren Unabhängigkeit des Herzogtums vom Reich um 1230 einen neuen Wappenschild annahm. Ältestes Beweisstück dafür ist ein wächsernes Amtssiegel vom 30. November 1230 im Stiftsarchiv des Klosters Lilienfeld.

Eine Vermutung ist dahingehend, dass die Babenberger Rot-Weiß-Rot aus dem Byzantinischen Reich entlehnten, nachdem sich ein Babenberger mit einer byzanthinischen Prinzessin vermählt hatte (das byzantinische Kaiserhaus hatte die Farben Weiß-Rot).

Die früheste Erwähnung der Farben rot-weiß-rot findet sich beim Wiener Chronisten Jans dem Enikel im Fürstenbuch (um 1280).

Schwarz-Gelb und Rot-Weiß-Rot: Flaggen des Kaisertums Österreich und Österreich-Ungarns

Wappen des Kaisertums Österreich, Österreich-Ungarns und der Republik Österreich

Das kleine Wappen Österreich-Ungarns von November 1915 bis Oktober 1918. [1]
Es zeigt heraldisch rechts (also vom Schildträger aus gesehen) den österreichischen Doppeladler, heraldisch links das ungarische Wappen. Die beiden Wappenschilde werden überragt vom Wappen des Hauses Habsburg-Lothringen: Heraldisch rechts in Gold ein blaugekrönter roter Löwe (Habsburg), im roten Mittelfeld ein silberner Querbalken (Österreich), heraldisch links in Gold ein roter Schrägbalken mit drei gestümmelten silbernen Adlern (Lothringen). Es ist mit einer Königskrone bekrönt und dem Orden vom Goldenen Vlies (Toison d’or) geschmückt.

Der Doppeladler, der 1804 aus dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation entlehnt wurde, und bis 1866 das Hoheitszeichen des Kaisertums Österreich war, wurde 1867–1915 das Hoheitszeichen für gemeinsame (k.u.k.) Institutionen Österreich-Ungarns. Im Jahr 1915 wurde ein neues gemeinsames Wappen eingeführt, welches eine Kombination aus den Wappen der beiden Reichshälften und dem des Herrscherhauses ist. Die Devise INDIVISIBILITER AC INSEPARABILITER („unteilbar und untrennbar“), soll die Verbundenheit der beiden in der Monarchie vereinigten Staaten darstellen.

Bundeswappen: Heftige politisch unterschiedliche Deutungen des aktuellen Staatswappens der Republik Österreich machen dieses Zeichen umstritten. Mancher sieht im aktuellen Wappen eine „modifizierte“ Version der alten Habsburger-Monarchie-Insignien. Andere wiederum bezeichnen das Republikwappen als „neu entstandenes Symbol im Jahre 1919“.

Länderwappen: Die österreichischen Bundesländer – in der Monarchie Kronländer genannt – haben die damaligen Wappen unverändert übernommen.

Als Quaternionenadler wird ein doppelköpfiger Reichsadler des Heiligen Römischen Reiches bezeichnet, der das Reich durch die Darstellung der Wappen der Glieder (Stände) des Reiches allegorisch darstellt.

Der doppelköpfige Adler wurde unter Kaiser Sigismund im Jahre 1433 das Wappentier des römisch-deutschen König und Kaisers und damit zum Wappentier des Reiches. Auf den Flügelfedern des davon abgeleiteten Quaternionenadler sind die Wappen der Glieder des Reiches jeweils in Vierergruppen abgebildet (Quaternionen der Reichsverfassung), abgebildet. Es handelt sich um eine Auswahl von Reichsständen.

Einzelnachweise

  1. Österreichische Nationalbibliothek: Reichsgesetzblatt 1849–1918