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Ostgebiete des Deutschen Reiches

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Die ehemaligen deutschen Ostgebiete.

Als Ostgebiete des Deutschen Reiches oder auch ehemalige deutsche Ostgebiete werden die Landstriche östlich der Oder-Neiße-Linie bezeichnet, die am 31. Dezember 1937 zum Gebiet des Deutschen Reiches gehört hatten, 1945 nach Ende des Zweiten Weltkriegs von Deutschland faktisch abgetrennt wurden und heute zu Polen und Russland gehören. In Polen bezeichnet man diese Gebiete als „Wiedergewonnene Gebiete“ (polnisch Ziemie Odzyskane) oder aber als „westliche und nördliche Gebiete“ (polnisch Ziemie Zachodnie i Północne).

Im weiteren Sinne wird auch das (größere) Gebiet zu den Ostgebieten des Deutschen Reiches gezählt, das ab der Dritten Teilung Polens zu deutschem Territorium und später zum Deutschen Kaiserreich gehörte, also auch Posen, Westpreußen, Ost-Oberschlesien, das Hultschiner Ländchen und das Soldau-Gebiet (Ostpreußen) sowie das Memelgebiet. Diese Gebiete mussten bereits am Ende des Ersten Weltkriegs im Rahmen des Versailler Vertrages vom Deutschen Reich abgetreten werden.

Faktische Abtrennung von Deutschland

Nach dem Potsdamer Abkommen zwischen der Sowjetunion, den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich im August 1945 wurden die deutschen Ostgebiete östlich der Oder-Neiße-Linie von der Viermächtekontrolle des Alliierten Kontrollrats ausgenommen. Der nördliche Teil Ostpreußens um Königsberg wurde der Sowjetunion, der südliche Teil Ostpreußens, die östlichen Teile der preußischen Provinz Pommern (Hinterpommern), der Mark Brandenburg (Ostbrandenburg) und des Landes Sachsen sowie die preußischen Provinzen Ober- und Niederschlesien wurden Polen zur vorläufigen Verwaltung übertragen. Die endgültige Regelung sollte einem Friedensvertrag vorbehalten bleiben.

Das Gebiet um Königsberg (nördliches Ostpreußen) wurde unmittelbar in die Russische Teilrepublik der UdSSR (RSFSR) integriert; es heißt heute Oblast Kaliningrad und ist seit dem Zerfall der Sowjetunion eine russische Exklave.

Im polnischen Sprachgebrauch wurde nach dem Zweiten Weltkrieg die Bezeichnung wiedergewonnene West- und Nordgebiete oder einfach wiedergewonnene Gebiete üblich. Dies bezog sich auf die Zugehörigkeit dieser Territorien zum polnisch-piastischen Staat bzw. polnischen Fürstentümern ab dem 10. Jahrhundert sowie die slawische Vorgeschichte. Polen verbindet die Anfänge seines Staatwesens mit großen Teilen dieser Gebiete (Gniezno).

Anerkennung der Abtrennung

Gebietsveränderungen von Deutschland 1871–1990/91

Die DDR erkannte im Görlitzer Grenzabkommen mit der Volksrepublik Polen vom 6. Juli 1950 die Oder-Neiße-Linie als „Friedensgrenze“ und aus ihrer Sicht als endgültige Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen an. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland teilten damals diesen Standpunkt nicht und maßen diesem Abkommen keine rechtliche Bedeutung bei. Sie vertraten den Fortbestand des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937, wonach diese Ostgebiete grundsätzlich als deutsches Inland zu gelten hatten und auch für ihre Bewohner mit deutscher Volkszugehörigkeit eine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit noch fortbestehe.

In der „alten Bundesrepublik“ (vor 1990, das heißt Westdeutschland) bildete der Rechtsstatus der Ostgebiete einen großen Teil der offenen Deutschen Frage. Die Ostpolitik der westdeutschen Verfassungsorgane wie Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat war bis Mitte der 1960er Jahre auf eine Revision von Vertreibung und Abtrennung ausgerichtet. Man berief sich vehement auf die Regeln des Völkerrechts sowie verschiedene völkerrechtliche Verträge, insbesondere die Haager Landkriegsordnung und die Atlantik-Charta. Die Neue Ostpolitik der großen Koalition von 1966 und später verstärkt durch die sozialliberale Koalition ab 1969 vollzog einen allmählichen Wandel durch Annäherung und trug damit den Tatsachen Rechnung.

Seit 1970 erkannte die Bundesrepublik Deutschland dann mit dem Warschauer Vertrag faktisch die Zugehörigkeit dieser Gebiete zu Polen an. Allerdings war es der Bundesrepublik aufgrund des bis 1990 geltenden Vorbehalts der Alliierten für Fragen, die Deutschland als Ganzes und den Status Berlins betreffen, verwehrt, eine völkerrechtliche Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als neuer deutsch-polnischer Grenze auszusprechen und auf die Rückforderung der Gebiete zu verzichten.

Erst im Zuge der Deutschen Wiedervereinigung wurde 1990 die Abtrennung der Ostgebiete von Deutschland durch den Deutsch-Polnischen Grenzvertrag von der Bundesregierung formalrechtlich vollzogen und die Oder-Neiße-Grenze festgeschrieben.

Trotz der vertraglichen Anerkennung der seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges entstandenen territorialen Lage durch das vereinte Deutschland, gibt es die Auffassung von der Unhaltbarkeit dieser Anerkennung unter völkerrechtlichen Aspekten. Allerdings wird diese Auffassung weder in der deutschen Öffentlichkeit breit diskutiert noch von Regierungsseite unterstützt.

Umfang der Ostgebiete

Ausschnitt aus der Sprachenkarte von Deutschland in Andrées Weltatlas von 1880

Im einzelnen umfassten die Ostgebiete die ehemaligen preußischen Provinzen

sowie mit 142 km² einen kleinen Teil des Landes Sachsen, der östlich von Zittau liegt.

Der Gesamtumfang beträgt 114.267 km² (die Differenz zu 114.296 km² ist rundungsbedingt), was etwa einem Viertel Deutschlands in den Grenzen von 1937 entspricht.

Nach Darstellung mancher Staatsrechtler werden auch das überwiegend deutsch besiedelte Sudetenland und das Memelgebiet den Ostgebieten zugerechnet, die bis ca. 1918 bzw. 1919 Teil des Deutschen Reichs (Memelgebiet) bzw. von Österreich-Ungarn bzw. Deutschösterreich waren, und erst 1938 erstmals (Sudetenland) bzw. 1939 wieder (Memelgebiet) zum Deutschen Reich kamen. Dasselbe gilt für die vor der Vertreibung zu 97 Prozent deutschsprachige Freie Stadt Danzig. Für das Memelgebiet und für Danzig ist dieses – geschichtlich gesehen – als berechtigt anzusehen, da diese Gebiet bis 1918/19 zum Gebietsstand des Deutschen Reiches gehörten. Die Zugehörigkeit des Sudetenlandes zu den Ostgebieten ist mit Vorsicht zu betrachten, da es bis 1918/19 staats- und völkerrechtlich zu Österreich-Ungarn gehört hatte.

Die Ostgebiete des Deutschen Reiches wiesen 1939 eine Bevölkerung von 9.620.800 Menschen auf (davon 45.600 Nichtdeutsche). Von diesen entfielen auf

  • Ostpreußen: 2.488.100 Einwohner (davon 15.100 Nichtdeutsche)
  • Schlesien: 4.592.700 Einwohner (davon 16.200 Nichtdeutsche; Zahlen der Bevölkerung Zittaus enthalten)
  • Pommern: 1.895.200 Einwohner (davon 11.500 Nichtdeutsche)
  • Ost-Brandenburg: 644.800 Einwohner (davon 2.800 Nichtdeutsche)

Wichtige Städte in den ehemaligen Ostgebieten sind unter anderem Breslau (1925: 614.000 Einwohner), Königsberg (Preußen, russisch: Kaliningrad, 294.000), Stettin (270.000), Hindenburg O.S./Zabrze (132.000) und Gleiwitz (109.000).

Flucht und Vertreibung

Hauptartikel: Heimatvertriebener
Datei:Historisches deutsches Sprachgebiet.PNG
Verbreitungsgebiete der deutschen und der niederländischen Sprache nach der Volkszählung von 1910
Datei:Verbreitungsgebiet der deutschen Sprache.PNG
Deutschsprachige Bevölkerung nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges

Die Bevölkerung der Ostgebiete des Deutschen Reichs wurde in den Jahren 1944 bis 1949 durch die Flucht vor der eingebrochenen Front sowie der Vertreibung der Deutschen und die Neuansiedlung von Polen, Ukrainern und Lemken bzw. Russen fast vollständig ausgetauscht. Ein Teil der Neuangesiedelten (zwischen 1,4 und 1,9 Millionen Polen) war selbst im Rahmen der Westverschiebung Polens und, im Fall der Ukrainer und Lemken, der Akcja Wisła (Aktion Weichsel) aus ihrer weiter östlich gelegenen Heimat vertrieben worden.

Die Provinzen wiesen folgende Zahlen auf:

  • Ostpreußen: 2.209.200 Vertriebene
  • Schlesien: 3.587.300 Vertriebene
  • Pommern: 1.761.700 Vertriebene
  • Ost-Brandenburg: 597.500 Vertriebene

Insgesamt mussten 8.155.700 Deutsche die Ostgebiete verlassen. Knapp 7 Millionen von ihnen flüchteten nach Westdeutschland und in das Gebiet der DDR.[1] Nach Schätzungen sind weitere rund zwei Millionen deutsche Flüchtlinge und Vertriebene ums Leben gekommen, insbesondere in Ostpreußen, Pommern und Ostbrandenburg. In den Ostgebieten leben heute noch etwa 400.000 Deutsche, hauptsächlich in Oberschlesien. Sie wurden bis zum Zerfall des kommunistischen Systems diskriminiert. Nach 1990 bekamen viele Gemeinden in Oberschlesien deutschstämmige Bürgermeister, auch einige deutsche Schulen (meist mit deutscher Finanzierung) wurden errichtet. Gemäß einem neuen Minderheitengesetz, das der polnische Sejm im Januar 2005 verabschiedet hat, können nun in etwa 20 Gemeinden in Oberschlesien mit mehr als 20 % deutschsprachigem Bevölkerungsanteil zweisprachige Ortsschilder und Deutsch als Verwaltungshilfssprache eingeführt werden.

Siehe auch: Kirchlicher Suchdienst – Hilfsdienst für Vertriebene, Flüchtlinge, Aussiedler und deren Nachkommen

Quellen

  1. Jochen Oltmer: Migration. Zwangswanderungen nach dem Zweiten Weltkrieg