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Männerbewegung in Deutschland

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Die Männerbewegung ist eine relativ junge soziale Bewegung, die sich im Laufe der 1980er Jahre aus der amerikanischen Väterbewegung heraus entwickelt hat. Im Gegensatz zu Letzterer beschränkt sie sich nicht auf einzelne konkrete Missstände, sondern strebt im wesentlichen eine grundlegende Veränderung der Gleichstellungspolitik zugunsten der Männer an. Das deklarierte Ziel der Männerrechtler ist es, die ihrer Ansicht nach bestehenden Benachteiligungen von Männern in westlichen Industrienationen zu beseitigen.

Als gesellschaftliche Ursache der von Männerrechtlern benannten derzeitigen Ungleichbehandlung wird einerseits der seit den 1980er Jahren stetig wachsende politische Einfluß des Feminismus gesehen, der das öffentliche Interesse einseitig auf die Probleme der Frauen fokussiere und zum Teil zu einer Frauenförderung führe, die de facto auf Ungleichbehandlungen beruhe. Andererseits wird der Emanzipationsbewegung vorgeworfen, sich seit der gesellschaftlichen 68er-Umwälzung nur mit der Modernisierung des traditionellen Rollenbildes der Frau ernsthaft genug beschäftigt zu haben, weswegen eine der Frauenemanzipation ebenbürtige Männeremanzipation weitgehend ausgeblieben sei. Insofern kann die Männerbewegung keineswegs als eine der Frauenbewegung diametral entgegengesetzte, anachronistisch-konservative Bewegung betrachtet werden. Vielmehr bildet sie ein Sammelbecken für Angehörige verschiedener politischer Gesinnungen, die sich auf die Lösung männerspezifischer Probleme verständigt haben.

Hauptkritikpunkte an derzeitigen gesellschaftlichen Zuständen sind u.a. väterdiskriminierende Umgangsrechts- und Sorgerechtsregelungen, nicht geschlechtsneutrale (asymmetrische) Quotenregelungen, einseitige Mädchen- und Frauenförderungen, Männerwehrpflicht sowie die als abwertend empfundene Behandlung des Maskulinen in den Medien und im öffentlichen Bewusstsein.

Im Gegensatz zum Feminismus begreift sich die Männerbewegung nicht als theoretisches Konstrukt, sondern in erster Linie als eine Initiative mit dem Ziel, als fehlerhaft empfundene politische Maßnahmen auf der Grundlage des Rechtsstaatsprinzips zu korrigieren.