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Naturschutz

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Der Begriff Naturschutz umfasst alle Untersuchungen und Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Eine nachhaltige Nutzbarkeit der Natur durch den Menschen wird angestrebt. Der Naturhaushalt soll als Lebensgrundlage des Menschen und aufgrund des eigenen Wertes der Natur geschützt werden.

Ziele des Naturschutzes

Ziel des Naturschutzes in Deutschland ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz). Er ist somit öffentliche Aufgabe und dient dem in Artikel 20a Grundgesetz verankerten Staatsziel. In der Schweiz wird es durch die Verfassung Art. 78 und das auf den Verfassungsartikel basierende Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) geregelt. Viele Menschen, die im Naturschutz arbeiten oder dessen Arbeit unterstützen, verbinden damit auch weitergehende Erwartungen und Motive, die sich aus der geistesgeschichtlichen Herkunft des Naturschutzes ergeben. Dazu gehören z. B. ethische Gründe (Tierschutz) oder emotionale (Heimatverbundenheit). Obwohl ohne die Motivationen dieser Menschen sehr viel weniger praktische Naturschutzarbeit geleistet würde, bleiben sie in diesem, auf den öffentlichen Naturschutz konzentrierten Artikel außer Betracht.

Aus dem Wissen heraus, dass eine Übernutzung und Zerstörung von Natur und Landschaft dramatische und katastrophale Folgen für den Siedlungsstandort, die Gesundheit und die Nahrungsmittelerzeugung des Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes angestrebt.

Schutzgüter des Naturschutzes

Zum Naturhaushalt gehören abiotische und biotische Bestandteile des Naturhaushaltes, sowie deren Wechselwirkungen. Als abiotisch werden Böden, Gewässer, Klima, Luft, Biotope, sowie auch das Landschaftsbild angesehen. Biotische Bestandteile des Naturhaushaltes sind Fauna und Vegetation. Wechselwirkungen laufen zwischen den Bestandteilen als komplizierte Interaktionen ab (Landschaftsökologie). Die einzelnen Bestandteile dieses komplexen Systems des Naturhaushaltes sind zu schützen, weil sie sonst ihre Funktion nicht mehr erfüllen können. Eingeschränkte oder verlorene Funktionen können schwerwiegende Auswirkungen auch auf den Menschen haben. Funktionen des Naturhaushaltes für den Menschen sind Siedlungsraum und Wirtschaftsstandort (Nahrungsmittel, Rohstoffe, Verarbeitung, Verkehr), Erholung, Gesundheit.

Wichtige Gegenstände des Naturschutzes sind Naturlandschaften, Naturdenkmäler u. a. Schutzgebiete und Landschaftsbestandteile, sowie seltene, in ihrem Bestand gefährdete Pflanzen, Tiere, und Biotope, in ihren Ökosystemen und mit ihren Standorten. Der Naturschutz beschäftigt sich daher auch mit den Standortfaktoren: Bodenschutz, Mikroklima, Luftreinhaltung und Lärmschutz, sowie anderen potenziell schädlichen Einflüssen wie zum Beispiel Licht, Bewegung, Zerschneidung und Isolation von Lebensräumen. In den letzten Jahrzehnten hat auch der Naturschutz innerhalb menschlicher Siedlungen und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen an Bedeutung gewonnen.

Die praktische Naturschutzarbeit wird vor allem auf regionaler und lokaler Ebene geleistet. Die rechtlichen Instrumente des Naturschutzes sind allerdings in vielen Ländern auf nationaler Ebene verankert. Innerhalb der Europäischen Union gewinnen auch europaweite Programme und Regelungen an Bedeutung (z. B. Natura 2000[1], oder auch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, die indirekt große Auswirkungen auf den Naturschutz haben wird).

Unterschied zum Umweltschutz

Der Naturschutz betrachtet alle Nutzungen von Böden und Gewässern, die seine Belange beeinträchtigen können; dies können auch solche sein, die für Menschen uninteressant sind (z. B. bei Ödland). Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal zum Umweltschutz liegt auf der Ebene der Schutzgüter und in der Betrachtungsweise: Während der Umweltschutz in erster Linie den Schutz der menschlichen Lebensbedingungen bezweckt und sich dazu oft technischer Mittel bedient, richtet der Naturschutz seinen Blick auf den Naturhaushalt als Ganzes und hat u. a. das Ziel, schädliche menschliche Einflüsse zu vermindern, auszugleichen oder zu verhindern. Beiden gemeinsam ist, dass die zu lösenden Probleme teils globale, teils regionale oder lokale sind; der Umweltschutz sucht dabei regelmäßig nach allgemeinen oder großräumigen technischen Lösungen.

Einige Beispiele: Auch wenn sich die Schutzgüter formal überschneiden, geht es dem Naturschutz beim

  • Klima meistens um das Mikroklima/Bestandsklima und dessen Erhalt als wichtige Größe in Ökosystemen. Der Klimaschutz des Umweltschutzes beschäftigt sich hingegen mit dem Großklima.
  • Während der Umweltschutz versucht, das Waldsterben durch Luftreinhaltung zu bremsen, versucht der Naturschutz, die geschädigten Wälder wiederherzustellen und zu erhalten. Besonders im letzten Fall wird deutlich: Der Naturschutz muss dabei lokal agieren, um Landbesitzer, Land- und Forstwirte von den Vorhaben zu überzeugen; er muss geeignete Pflanzen auswählen, die den veränderten Umweltbedingungen gerecht werden, er muss auch durch andere Maßnahmen die Folgeschäden des Waldsterbens bekämpfen.

Rechtliche Instrumente des Naturschutzes

In Deutschland ist die Gesetzgebungskompetenz für den Naturschutz zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Der Bund besitzt nur eine Kompetenz zur Rahmengesetzgebung, aufgrund derer er das Bundesnaturschutzgesetz erlassen hat. Die Länder haben jeweils eigene Landesnaturschutzgesetze, die das früher als Landesrecht fortgeltende Reichsnaturschutzgesetz von 1935 abgelöst haben. Hinzu kommen zahlreiche internationale Abkommen sowie Programme und einzelne Richtlinien der Europäischen Union. Die zentrale wissenschaftliche Behörde des Bundes für den nationalen und internationalen Naturschutz ist das Bundesamt für Naturschutz.

In der Schweiz sind die Kantone für den Naturschutz zuständig (BV Art. 78 Abs. 1).

Schild Naturschutzgebiet in Deutschland

Naturschutz als Studium und Beruf

Naturschutz ist in Deutschland wie auch in den meisten anderen Ländern eine staatliche, rechtlich geregelte Aufgabe. Um sie zu bewältigen, wurde vor allem seit den 1970er Jahren eine große Zahl von Behörden, z. B. Naturschutzbehörden der Landkreise, und anderen staatlichen und kommunalen Einrichtungen geschaffen, von solchen, die der Forschung dienen, bis zu Bildungsakademien. Das zentrale Planungsinstrument zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes, so ist es rechtlich festgelegt (§§ 5 ff. Bundesnaturschutzgesetz), ist die Landschaftsplanung. In dieser stehen „die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts“, die „Tier- und Pflanzenwelt“ und „die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft“ im Mittelpunkt, wie es im §1 des Bundesnaturschutzgesetzes heißt.

In einem umfassenden Sinne an der Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes zu arbeiten, ist daher Aufgabe des Berufs der Landschaftsplaner. Um etwa ein Referendariat in einer für Umwelt- und Naturschutzfragen zuständigen Behörde beginnen zu können, ist im allgemeinen ein Studium der Landschaftsplanung oder "verwandter Studiengänge" erforderlich. Landschaftsplanung ist ein interdisziplinärer Studiengang; er setzt sich aus ökologischen, sozial- und geisteswissenschaftlichen, ingenieur- und planungswissenschaftlichen Fachinhalten zusammen.

In Deutschland kann man Landschaftsplanung an fünf Universitäten sowie an einer Reihe von Fachhochschulen studieren. Die universitären Ausbildungsstätten (Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge) sind:

Technische Universität München (Wissenschaftszentrum Weihenstephan) Landschaftsplanung

Gesamthochschule Kassel Landschaftsplanung

Technische Universität Berlin Landschaftsplanung

Leibniz-Universität Hannover Landschaftsarchitektur und Umweltplanung

Technische Universität Dresden Landschaftsarchitektur

Studiengänge, die ebenfalls auf „Natur und Landschaft“ ausgerichtet sind, aber nicht planungswissenschaftlichen Charakter haben, gibt es an den Universitäten Oldenburg (Umweltwissenschaften), Greifswald (Landschaftsökologie und Naturschutz) und Münster (Landschaftsökologie). Auf spezielle Naturschutzaufgaben kann man sich an manchen Universitäten auch im Rahmen eines Studiums der Biologie (z. B. Universität Marburg Biologie) oder der Forstwissenschaften (z. B. Universität Göttingen Masterstudiengang Naturschutz und Waldökologie) vorbereiten.

Geschichte des Naturschutzes in Deutschland

§4 des Reichsnaturschutzgesetzes von 1935

Die Geschichte des Naturschutz in Deutschland lässt sich nicht auf einen Ursprung reduzieren, da der Naturschutzgedanke im 18. und 19. Jahrhundert von vielen geisteswissenschaftlichen Strömungen wie dem Utilitarismus oder dem Naturalismus, aber auch von Religionen und Ästhetik beeinflusst wurde. Als erster Akt des praktischen Naturschutzes kann in Deutschland der Aufkauf eines Steinbruches im Jahr 1836 angesehen werden.

Wichtige Ereignisse:

Fußnoten

  1. http://europa.eu.int/comm/environment/nature/natura.htm
  2. H. Klose (1939): Ernst Rudorffs Heimatland unter Landschaftsschutz. Naturschutz, 20, S. 121.

Literatur

Wissenschaftliche Literatur

  • Arne Andersen (1986): "Heimatschutz. Naturschutzbewegung." In: F.-J. Brüggemeier/Th. Rommelspacher (Hrsg.): Besiegte Natur. Geschichte der Umwelt im 19. und 20. Jahrhundert. Beck, München, S. 143-157.
  • Harald Plachter (1991): Naturschutz. Gustav Fischer, Stuttgart und Jena. ISBN 3-437-20456-4.
  • Joachim Radkau/ Frank Uekötter (Hrsg.) (2003): Naturschutz und Nationalsozialismus. Campus, Frankfurt/Main. ISBN 3-593-37354-8.
  • Bärbel Häcker (2004): 50 Jahre Naturschutzgeschichte in Baden-Württemberg. Zeitzeugen berichten. Ulmer, Stuttgart. ISBN 3-8001-4472-7.
  • Friedemann Schmoll (2004): Erinnerung an die Natur. Die Geschichte des Naturschutzes im deutschen Kaiserreich. Campus, Frankfurt/Main. ISBN 3-593-37355-6.
  • Hans Mattern (2005): Dichter der Schwäbischen Romantik als Vorläufer des Naturschutzgedankens. In: Stuttgarter Arbeiten zur Germanistik, Bd. 423. Stuttgart 2004, S. 307-317; ISBN 3-88099-428-5.
  • John Alexander Williams (2005): "Protecting Nature Between Democracy and Dictatorship: The Changing Ideology of the Bourgeois Conservationist Movement, 1925-1935." In: Thomas Lekan/Thomas Zeller (Hrsg.): Germany’s Nature: New Approaches to Environmental History. Rutgers University Press, New Brunswick, S. 183-206.
  • Hans Werner Frohn/ Friedemann Schmoll (Hrsg.) (2006): Natur und Staat. Staatlicher Naturschutz in Deutschland 1906-2006. Landwirtschaftsverlag, Münster. ISBN 3-7843-3935-2.
  • Reinhard Piechocki (2007): Genese der Schutzbegriffe: 3. - Naturschutz (1888). Natur und Landschaft, 82(3), S. 110–111. ISSN 0028-0615
  • Oliver Kersten: Die Naturfreundebewegung in der Region Berlin-Brandenburg 1908–1989/90. Kontinuitäten und Brüche. Berlin 2007 (Zugl. Diss. Freie Universität Berlin 2004) (Naturfreunde-Verlag Freizeit und Wandern), S. 40 f., 51 f., 88 f., 131 f., 234 f.; Abb. S. 184 ISBN 978-3-925311-31-4

Populärwissenschaftliche Literatur

  • Wolf-Eberhard Barth (1995): Naturschutz: Das Machbare. Praktischer Umwelt- und Naturschutz für alle. Ein Ratgeber. Paul Parey, Hamburg. ISBN 3-490-11418-3
  • Johannes M. Waidfeld (2005): Wachstum, der Irrtum; Wohlstand, eine gesellschaftliche Betrachtung. Fischer & Fischer Medien AG, Frankfurt. ISBN 3-89950-076-8

Siehe auch

Referenzen