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Scientology-Kirche

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Das Symbol Scientologys

Die Scientology Kirche (engl. „Church of Scientology“) ist die mit Abstand größte Organisation, die Scientology vertritt.

Name

Die Scientology-Organisation bezeichnet sich selbst als Kirche. Mitglieder traditioneller Religionsgemeinschaften, Kritiker und Gegner Scientologys und der Scientology-Organisation sowie staatliche Behörden vermeiden dagegen die Bezeichnung "Kirche" im Zusammenhang mit Scientology und verwenden statt dessen die Bezeichnungen "Wirtschaftsunternehmen", "Sekte", "Church", "Organisation", "Verein" u. ä. Da das Führen der Bezeichnung Kirche in Deutschland weder rechtlich geschützt noch an besondere Voraussetzungen geknüpft ist, steht es jedem frei, die Scientology-Organisation als Kirche zu bezeichnen.[1]

Gliederung

Der Hauptsitz der 1954 in Kalifornien gegründeten Church of Scientology ist Los Angeles. Nach dem Tod L. Ron Hubbards im Jahr 1986 übernahm David Miscavige den Vorsitz. Derzeit ist Heber Jentzsch Präsident der Church of Scientology.

Die Church of Scientology ist durch kontinentale Dachorganisationen (für Europa in Kopenhagen), sowie durch Organisationen auf nationaler und subnationaler Ebene vertreten. Sie hat Niederlassungen in den folgenden europäischen Ländern: Belarus, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich.[2]

Die Hauptniederlassung der „Church of Scientology“ in Clearwater, Florida

Niederlassungen (Missionen) der Scientology-Kirche in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind als eingetragene Vereine organisiert. Die Vereine führen die Teilbezeichnung "Scientology Kirche" als Namensbestandteil und erheben Anspruch auf Gemeinnützigkeit, die ihnen in Deutschland, Österreich und der Schweiz bislang versagt wird. In Deutschland gibt es 9, in der Schweiz 3, in Österreich 2 Scientology-Missionen.[3]

Mitgliederzahl

Die Mitgliederzahl aller Scientology-Organisationen weltweit wird von einigen Quellen auf 150.000 geschätzt. Scientology selbst spricht von über 10 Millionen Anhängern weltweit.[4] In Deutschland soll es laut Verfassungsschutzberichten zwischen 5.000 und 6.000 Anhänger geben[5], Anwälte von Scientology-Organisationen sprechen dagegen von rund 12.000 aktiven Mitgliedern in Deutschland.[6]

Nebenorganisationen

Anti-Psychiatrie-Demonstration von Scientology-Anhängern in Schottland 2005

Die Scientology-Kirche betreibt eine Reihe von Nebenorganisationen, die eine Verbreitung scientologischer Anschauungen und Methoden in der Gesundheits-, Gesellschafts- und Bildungspolitik zum Inhalt haben. Zu ihnen zählen:

  • ZIEL (Zentrum für individuelles und effektives Lernen) und Applied Scholastics: richtet Scientology-Schulen ein (Schweiz) und gibt Nachhilfestunden in Study Tech, der speziellen Scientology-Studiertechnologie.
  • Narconon: führt Drogenrehabilitationszentren. Die Erfolgsstatistiken von Quellen innerhalb und außerhalb von Scientology sind extrem unterschiedlich.
  • Criminon: soll Kriminellen bei der Resozialisierung helfen. Funktionäre von Criminon besuchen auch Gefängnisse.
  • KVPM (Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte), englisch CCHR: bekämpft die Psychiatrie, die von Scientology als Erzfeind betrachtet wird.
  • WISE (World Institute of Scientology Enterprises): Vereinigung von Scientology-Unternehmern, befasst sich besonders mit Management-Beratungen.
  • Sag NEIN zu Drogen, sag JA zum Leben.
  • Jugend für Menschenrechte.

Sekten

Neben den Teilorganisationen der Scientology-Kirche gibt es eine von ihr unabhängige Gruppe so genannter Reformscientologen, die unter dem Namen Freie Zone auftreten.

Status als Religionsgemeinschaft

Deutschland

In Deutschland ist der Status der Scientology-Kirche als Religionsgemeinschaft nicht allgemein anerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Hamburger Scientology-Verein im März 1995 als eine gewinnmaximierende Organisation eingestuft, die am Wirtschaftsleben teilnimmt und Elemente einer Religionsgemeinschaft für sich beansprucht.[7]

Das deutsche Bundesarbeitsgericht hat 1995 festgestellt, dass die Church of Scientology keine Religions- oder Weltanschaungsgemeinschaft im Sinne von Artikel 4 des deutschen Grundgesetzes sei. Das Gericht sah den Anspruch der Organisation auf den Status einer Religionsgemeinschaft lediglich als Vorwand für die Verfolgung wirtschaftlicher Ziele.[8] Hingegen gewährte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2005 einer Scientologin die Inanspruchnahme eben dieses Rechts.[9]

Auf Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren wird die Scientology-Organisation in Deutschland seit 1997 vom Bundesamt für Verfassungsschutz und von einigen Landesämtern für Verfassungsschutz wegen Verdachts auf „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ beobachtet.[10] Eine Klage gegen diese Beobachtung wurde 2004 in erster Instanz abgewiesen, weil unter anderem „tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor[lägen], dass die Kläger ernsthaft (aa) Bestrebungen verfolgen, die darauf gerichtet sind, die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte (bb) und das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in allgemeiner und gleicher Wahl zu wählen (cc), zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen.“ [11] Im Saarland wurde 2005 einer ähnlichen Klage in zweiter Instanz stattgegeben, weil die mehr als siebenjährige Beobachtung in einem Bundesland ohne Einrichtungen der Organisation und mit weniger als 20 aktiven Mitgliedern keine die Fortsetzung dieser Beobachtung rechtfertigenden Ergebnisse erbracht habe, und deshalb unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unverzüglich einzustellen sei.[12] In Berlin wurde die Beobachtung eingestellt, nachdem dem Land 2001 gerichtlich verboten wurde, Scientology mit V-Leuten zu beobachten. Eine Klage gegen die Beobachtung wurde 2003 aus formalen Gründen abgewiesen.

Laut dem Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg unterhalte die Scientology-Organisation ein Netzwerk, welches „der Diffamierung von Gegnern und Kritikern, deren Aufklärung mit nachrichtendienstlichen Mitteln und der Beseitigung jeglichen Widerstands gegen die Expansion der Organisation“ diene.[13]

1986 hat die Münchener Staatsanwaltschaft in einer Verfügung festgestellt, dass Scientology zur Abwehr ihrer inneren und äußeren Gegner auch geheimdienstliche Methoden anwende, im Grenzbereich zur Illegalität operiere und gegebenenfalls auch nicht vor kriminellen Aktionen zurückschrecke.[14]

Die Scientology-Kirche spricht in diesem Zusammenhang von einer massiven Verfolgung und Diskriminierung von Scientology-Anhängern in Deutschland, die in Widerspruch zum Menschenrecht auf Religionsfreiheit stehe.[15]

Außerhalb Deutschlands

In Österreich ist die Anerkennung als Religionsgemeinschaft vorrangig für das Abgabenrecht, das gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen begünstigt, von Belang. Hierzu hat der österreichische Verwaltungsgerichtshof 1987 erkannt: „Der Verein 'Scientology Kirche' kann die für gemeinnützige Köperschaften vorgesehenen steuerlichen Begünstigungen nicht beanspruchen (§ 34 BAO). Der Verein ist an einem Leistungsaustausch interessiert. Er bietet gegen Entgelt Mitgliedschaftsstufen verschiedener Grade, Kurse und Seminare verschiedener Höhe sowie das Auditing an. Die Frage der Mitgliedschaft tritt zwangsläufig in den Hintergrund, weil jeder, der sich der entgeltlichen Dienste des Beschwerdeführers bedient, Mitglied des Beschwerdeführers wird. Gefördert wird in erster Linie, wer die entgeltlichen Dienste des Beschwerdeführers in Anspruch nimmt.“ [16] Auch die Praxis einzelner Betriebe, Kurs- und Seminarausgaben an Scientology-Firmen als Betriebsausgaben anzurechnen, wurde für unzulässig erkannt.[17]

Frankreich, Belgien, Luxemburg, Irland, Italien, Israel und Mexiko versagen den dort ansässigen Ablegern der Church of Scientology eine mit dem Status einer anerkannten Religionsgemeinschaft einhergehende Steuerbefreiung.[18]

Der schwedischen Scientology-Kirche wurde die Gemeinnützigkeit im Jahr 1999 zuerkannt.[19] In Spanien wurde die Scientology-Kirche 2007 offiziell als Religionsgemeinschaft anerkannt.[20] In Großbritannien ist Scientology derzeit keine offiziell anerkannte Religion, hat aber seit 2000 den Status einer „Not-for-profit“-Organisation und ist als solche von der staatlichen Mehrwertsteuer befreit.[21]

In Australien wurde der Religionscharakter von Scientology 1983 vom High Court of Australia endgültig bestätigt;[22] in Neuseeland wurde die Scientology-Kirche 2002 als gemeinnützig anerkannt.[23]

Russland

In Russland, wo die Organisation seit 1994 aktiv ist, wurde der anfangs verliehene Status als staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft im Jahr 1997 auf Grund neuer Gesetze aufgehoben. Eine Wiedererlangung des Status gelang der Organisation daraufhin nicht mehr. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beurteilte diese Praxis der russischen Behörden als eine Verletzung des Artikels 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) in Verbindung mit Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention und verurteilte Russland zu einer Zahlung von 25.000 EUR Schadens- und Kostenersatz[24].

Vereinigte Staaten von Amerika

Das US-Außenministerium charakterisiert die Church of Scientology als „synkretische Religionsgemeinschaft[25]. Zahlreiche Körperschaften der Church of Scientology wurden 1993 nach jahrelangen Gerichtsprozessen von der US-Steuerbehörde als Religionsgemeinschaften anerkannt und haben damit eine Steuerbefreiung erlangt. RTC (Religious Technology Centre) sowie WISE (World Institute of Scientology Enterprises) sind davon ausgenommen.[26]

Vorwürfe und Kritik

  • Kritiker und Gegner Scientologys bemängeln, dass Scientologen ihre Lehre als einzigen funktionierenden Weg zu „völliger Freiheit“ verstehen.
  • Kritiker und Gegner der Organisation werden als Feinde angesehen und laufen Gefahr, mit Gerichtsprozessen eingedeckt zu werden. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Klagen Aussicht auf Erfolg haben, sondern der 1955 von L. Ron Hubbard genannte Zweck sei, „mehr zu belästigen und zu entmutigen als zu gewinnen“. Eine Reihe von Kritikern bzw. Gegnern wurden von Scientology mit rechtlichen und anderen Mitteln bekämpft (siehe zum Beispiel „Scientology gegen das Internet“).
  • Einige Aussteiger berichten, dass viele Mitglieder sich hoch verschuldet hätten, um die immer teurer werdenden Kurse zu bezahlen. Vertreter von Scientology verweisen darauf, dass unzufriedene Mitglieder ihre Beiträge innerhalb von drei Monaten zurückfordern könnten. Nicht in Anspruch genommene Spendenbeiträge – mit Ausnahme der verpflichtenden Mitgliedsbeiträge – könnten ohne zeitliche Limitierung zurückgefordert werden. Eine solche Rückforderung betreffe jedoch nur die zuletzt getätigte Zahlung, und habe überdies den Ausschluss aus der Scientology-Gemeinschaft zur Folge. Kritiker verweisen außerdem auf die komplizierte Praxis der Rückzahlungsabwicklung: So waren auf einem Rückzahlungsantrag von 1978 insgesamt 27 Schritte zu finden.[27] Das Amtsgericht München bewertete dies im Jahr 1999 als eine Reihe von Erschwernissen.[28] Die Rückzahlung nicht in Anspruch genommener Vorauszahlungen gelinge teilweise nur auf gerichtlichem Wege.
  • In den USA und Kanada wurden hochrangige Scientologen, darunter die Ehefrau des Gründers, wegen Infiltration von Regierungsbehörden verurteilt.
  • Scientology versuche, möglichst viel über ihre Mitglieder zu erfahren, um sie besser manipulieren zu können. In Scientology-Kursen werden die psychischen Eigenschaften bzw. "individuellen Schwächen" von Mitgliedern untersucht, unter anderem mit Hilfe des OCA-Tests.
  • Scientologen sollen aufgrund ihrer Lehre anders denkende Partner, Familienmitglieder und Freunde so handhaben, dass sie ihre Kritik an Scientology nicht äußern, oder den Kontakt mit ihnen abbrechen („Disconnection“, „Separation order“), weil sonst ihr geistlicher Fortschritt behindert werde.
  • Einige ehemalige Scientologen berichten, dass auf potentielle Aussteiger massiver Druck ausgeübt werde. So wird berichtet, man lauere ihnen auf der Straße auf, suche sie in ihrer Wohnung auf und belästige sie mit häufigen Anrufen, um sie zu überreden, ihre Mitgliedschaft bei Scientology nicht aufzugeben. In Einzelfällen soll die Verfolgung erst aufgehört haben, nachdem beträchtliche Geldbeträge an Scientology-Organisationen bezahlt wurden.
  • Psychologen und Aussteiger berichten, dass es nach langjähriger Mitgliedschaft für die Betroffenen schwierig werden könne, ein normales Leben zu führen, und dass es Jahre dauern könne, bis die Erfahrung verarbeitet worden ist. Hinzu komme, dass die in der Scientology-Gemeinschaft verbleibenden Freunde und Familienangehörigen den Kontakt zu Aussteigern in der Regel vollständig abbrechen.

Quellen

  1. Ralf Bernd Abel: Kirche, Sekte oder Wirtschaftsunternehmen?, Mai 1993
  2. Scientology Missions and Centers, Scientology Missions International, 15. Juni 2007
  3. Kirchen in Deutschland, Scientology Kirche Berlin, 29. September 2007
  4. Scientology comes to town, The Pittsburgh Post-Gazette, 24. Juli 2005
  5. Religionen in Deutschland: Mitgliederzahlen, Remid, 2006
  6. Scientology darf weiter beobachtet werden, Kölnische Rundschau, 12. November 2004
  7. BVerwG Az.: 1 B 205.93, 16. Februar 1995
  8. BAG Az: 5 AZB 21/94, 22. März 1995
  9. BVerwG Az.: 7 C 20.04, 15. Dezember 2005
  10. BfV: Scientology-Organisation
  11. VG Köln Az: 20 K 1882/03, 11. November 2004
  12. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Az: 20 K 1882/03, Juni 2005
  13. Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg: 06/2005 Beseitigung jeglichen Widerstands gegen Scientology, Juni 2005
  14. Ingo Heinemann: Verfügung der Staatsanwaltschaft München 115 Js 4298/84 vom 24.04.1986, Mai 2000
  15. Schocking discrimination in Germany, CoS Human Rights Office
  16. VwGH 84/13/0267, 20. Mai 1987
  17. VwGH 94/15/0084, 15. Dezember 1994
  18. Scientology and Germany, Deutsche Botschaft USA
  19. Schwedische Scientology-Kirche als gemeinnützig anerkannt, Scientology Kirche Deutschland, 25. November 1999
  20. Artikel in El País
  21. Artikel im Daily Telegraph
  22. High Court of Australia CHURCH OF THE NEW FAITH v. COMMISSIONER OF PAY-ROLL TAX (VICT.) 1983 154 CLR 120
  23. Opinion of the New Zealand Inland Revenue Department on the Charitable Status of Scientology (Dec. 24, 2002)
  24. ECHR Case Church of Scientology Moscow v. Russia, Application Number 18147/02, Urteil vom 5. April 2007 (Zusammenfassung)
  25. International Religious Freedom Report 2003, U.S. Department of State
  26. Charity-Liste der US-amerikanischen Steuerbehörde
  27. Ingo Heinemann: Der Rückzahlungsverhinderungsantrag, 22. Oktober 1999
  28. Ingo Heinemann: Das Amtsgericht München 9 C 836/77 zum "Rückzahlungsantrag", 16. März 1999