Amt Rheine-Bevergern
Das Amt Rheine-Bevergen war für die Gerichtsbarkeit im Norden des Fürstbistums Münster zuständig. Es setzte sich zusammen aus den drei fürstlich münsterischen Gogerichten Emsbüren, Bevergern und Rheine sowie der Freiheit Emsbüren und dem Stadtgericht Rheine. Die drei Gogerichte wurden bis 1578 als eigenständige Gerichte betrachtet.
Gogericht Emsbüren
Das Gogericht Emsbüren war lediglich für die beiden Kirchspiele Schepsdorf und Emsbüren, mit Ausnahme der Freiheit Emsbüren zuständig. Da dieses Gericht ständig an den Grafen von Bentheim verpfändet war, übte dieser letztendlich hier die Gerichtsbarkeit aus. Das Gogericht in Emsbüren besaß, da es verpfändet war, kein eigenes Amtshaus. Es wurde daher von den anderen Ämtern mitverwaltet. Bei der Neuordnung Europas auf dem Wiener Kongress 1815 wurde Emsbüren dem Königreich Hannover zugewiesen und 1866 preußische Provinz. Dadurch übernahm das Amt Lingen die Gerichbarkeit.
Gogericht Bevergern
Zum Gogericht Bevergern gehörten die Stadt Bevergern, die Kirchspiele Dreierwalde, Hembergen, Hopsten, Riesenbeck und Saerbeck.
Gogericht Rheine
Zum Gogericht Rheine gehörten die Ortschaften: Emsdetten, Mesum, Neuenkirchen, Rheine (Land) und Salzbergen.
Stadtgericht Rheine
Die Stadt Rheine hatte eine eigene Gerichtsbakeit.
Literatur
- Albert Hömberg: Grafschaft, Freigrafschaft, Gografschaft, Münster 1949.
- Ewald Schmeken: Die sächsische Gogerichtsbarkeit im Raum zwischen Rhein und Weser, Münster 1961.
- Johannes Schmitz: Die Gogerichte im ehemaligen Herzogtum Westfalen, Münster 1901.
- Monumenta Germaniae Historica, Fontes iuris Germanici antiqui, leges Saxonum, S. 37ff.