Instrumentenflug
Unter Instrumentenflug versteht man das Fliegen nach Instrumentenflugregeln. (Instrument Flight Rules, IFR)
Allgemeines
Während die private Reise- und Sportfliegerei ihre Flüge überwiegend im Sichtflug durchführt, operiert die kommerzielle Luftfahrt nahezu ausschließlich nach den Instrumentenflugregeln (IFR). Dabei steuert der Pilot zwar das Flugzeug, aber er tut das, indem er Anweisungen, Freigaben sowie festgelegte An-und Abflugverfahren der Flugsicherungsstellen befolgt.
Der Instrumentenflug macht den Flugverkehr in weiten Grenzen wetterunabhängig und ermöglicht so erst die Einhaltung von Zeitplänen. Abgesehen von widrigen Wetterbedingungen wäre der moderne Luftverkehr auch aus anderen Gründen ohne Lenkung durch die Flugsicherung nicht denkbar. Bei den hohen Geschwindigkeiten der Verkehrsflugzeuge und der herrschenden Verkehrsdichte wäre kein Pilot imstande, anderen Flugzeugen nach Sicht rechtzeitig auszuweichen.
Instrumentenflug ist nicht gleichbedeutend mit „Flug in Wolken oder Nebel“. Instrumentenflug bedeutet in erster Linie, daß der Flug von Flugsicherungsstellen geführt und überwacht wird.
In Deutschland müssen alle kommerziellen Flüge mit Luftfahrzeugen über 14 Tonnen maximal zulässiger Startmasse (oder mehr als 19 Passagieren) nach Instrumentenflugregeln durchgeführt werden.
Flugplan
Ein Flug, der nach Instrumentenflugregeln durchgeführt werden soll, muß der Flugsicherung rechtzeitig vor dem Abflug durch Übermittlung eines detailiierten Flugplans bekanntgemacht werden. (Abgabefrist: vier Tage bis eine Stunde vor geplantem Abflug). Der Flugplan ist beim Flugberatungsdienst (AIS) aufzugeben.
Instrumentenflugregeln
- Instrumentenflug ist in Deutschland nur im „Kontrollierten Luftraum“ (Lufträume C,D,E) erlaubt.
- Im Instrumentenflug gilt die Sicherheitsmindesthöhe von 300 m (1000 ft) über dem höchsten Hindernis in 8 Kilometer Umkreis.
- Für Start und Landung gelten festgelegte instrumentengestützte An- und Abflugverfahren.
- Wenn ein Flugzeugführer beim Instrumentenanflug ab einer festgelegten Höhe (Entscheidungshöhe) die Landung nicht nach Sicht beenden kann, muß er den Anflug abbrechen.
Die Flugsicherung stellt zwischen IFR-Flügen untereinander durch folgende Maßnahmen die notwendige Staffelung (Rangfolge von Flugzeugen) sicher:
- Übernahme und Abstimmung der einzelnen Flugpläne, möglichst schon vor dem aktuellen Flug
- Zuweisung von Flugweg und Vorgabe von Überflugzeiten der enthaltenen Wegpunkte
- Zuweisung von Flughöhe oder Flugfläche (engl. flight level, FL), siehe auch: Höhenmesser, Standarddruck)
- Staffelung aufgrund von Wirbelschleppen bei Start und Landung.
- Vorgabe von Steig- und Sinkgeschwindigkeit beim Höhenwechsel
- Kontrolle und Hilfestellung bei Start und Landung im Nahverkehrsbereich und in der Kontrollzone
- Freigabe für ein Landeanflugverfahren
- gegebenenfalls Zuweisung von Warteschleifen, Geschwindigkeiten, etc.
Das Fliegen unter IFR-Bedingungen steht im Gegensatz zum Fliegen nach Sichtflugregeln (engl. visual flight rules, VFR), bei dem die die Einhaltung der Mindestsichtbedingungen vorausgesetzt wird. Nach Sichtflugregeln fliegen die meisten Flugzeuge der allgemeinen Luftfahrt bei ausreichendem Wetter und in niedrigeren Flughöhen - in Deutschland ist der Bereich über Flugfläche 100 (10000 ft, etwa 3000 m Höhe) dem Instrumentenflug vorbehalten (Ausnahme CVFR über FL 100).
Zur Durchführung des IFR-Fluges benötigt man als Pilot eine Instrumentenflugberechtigung und bei deutschen Lizenzen ein Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF). Der Einflug in Instrumentenflugbedingungen (englisch instrument meteorological conditions, IMC) ohne entsprechende Ausbildung führt rasch zum Verlust der Orientierung im Raum und war daher schon häufig Ursache eines Flugunfalls.
Instrumente
Zur sichtunabhängigen Navigation sind im Laufe der Jahrzehnte eine ganze Reihe von Messinstrumenten entwickelt worden. Die klassische IFR-Navigation erfolgt dabei mit Funkfeuern vom Typ VOR und NDB (Non Directional Beacon), die eine lineare Bestimmung des Kurses (d.h. längs bestimmter Kurse) gestattet. Ein modernes Verfahren ist Flächennavigationen nach mit GPS/DGPS. Für die Landephase werden spezielle Sender als Instrumentenlandesysteme an den Flugplätzen errichtet, die eine seitliche Führung und einen Gleitpfad bereitstellen. Ergänzt wird die Ausrüstung durch Antikollisionssysteme, Radar sowie die auch bei Sichtflug geforderten Instrumente Kreiselkompass, künstlicher Horizont, Höhenmesser, Variometer.
Die gesetzliche Minimalausstattung für Instrumentenflug ist für in Deutschland zugelassene Flugzeuge in §3 der FSAV (Verordnung über die Flugsicherheitsausrüstung der Luftfahrzeuge) festgelegt.
Zusätzlich besitzt das Luftfahrzeug Positionslichter.
Literatur
- Andreas Fecker: Fluglotsen. GeraMond Verlag, München, ISBN 3-7654-7217-4