Kindeswohl
Kindeswohl ist ein so genannter unbestimmter Rechtsbegriff. Dieser Begriff ändert sich je nach Zeitgeist und wird auch für ideologische Zwecke benutzt.
Beispiele für ideologische Zwecke:
- Verweigerung des Umgangsrechts für den Vater
- Rechte für Mütter durchsetzen
Offiziell wird der Begriff "Kindeswohl" als zentraler Begriff bei Streitigkeiten zwischen Eltern bei Familiengerichten und Jugendämtern genutzt.
Oft wird dieser Begriff durch Vertreter von Jugendämtern oder Familiengerichten dazu genutzt, um ideologische Handlungen oder Handlungen die durch Sympathie oder Antipathie geprägt sind, zu begründen. Mit einem tatsächlichen Wohl eines Kindes hat dieser Begriff nichts zu tun.
In der heutigen Bundesrepublik hat die Mutter das alleinige Sorgerecht bei unverheirateten Eltern. Es kann also geschehen, dass, obwohl der Vater bis zur Trennung der wichtigste Bezugspartner des Kindes war, er nun keine Rolle mehr im Leben des Kindes spielen wird, wenn die Mutter es nicht will, also das Wohl des Kindes keine Rolle spielt. Auch bei Scheidungen ist der Vater vom Wohlwollen der Mutter abhängig.