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Arbeitszeit

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Arbeitszeit ist definiert als die Zeit, in der ein Mensch einer Arbeit nachgeht. Meist bezieht sich diese Bezeichnung auf eine entgeltliche Tätigkeit, die zur Sicherung des Lebensunterhalts dient.

Die Länge der Arbeitszeit regelt normalerweise ein Arbeitsvertrag, der sich oft auf einen Tarifvertrag bzw. eine vergleichbare Regelung bezieht. Sie hat häufig direkten Einfluss auf die Berechnung der Entlohnung für die geleistete Arbeit. Die Rahmenbedingungen der maximal erlaubten Arbeitszeit legen das Arbeitszeitgesetz und darauf basierend Tarifverträge bzw. Einzelvereinbarungen fest. Bei Beamten gelten Arbeitszeitverordnungen.

Historisches

Den ersten Acht-Stunden-Arbeitstag (Werktag) Deutschlands praktizierte im Jahr 1868 ein US-amerikanischer Betrieb. In Deutschland führte ihn die Firma Zeiss in Jena (Thüringen) 1900 - auf freiwilliger Basis - ein. Als erstes Land der Welt führte 1901 Australien den gesetzlichen Acht-Stunden-Arbeitstag ein, Deutschland folgte 1918.

== Arbeitszeitveränderungen ==

Eine Veränderung der Arbeitszeit kann ökonomisch zwei gegenläufige Effekte mit sich bringen.

Arbeitszeitverkürzung

Eine Arbeitszeitverkürzung bedeutet, dass ein Arbeitnehmer pro Tag, Woche, Jahr oder im Leben weniger beruflich arbeitet. Die Abgabengesetze sind so, daß dabei in der Regel der Nettolohn sinkt - allerdings nicht in gleichem Maße, da verschiedene Abgaben der Progression in Abhängigkeit vom Bruttolohn unterliegen. Eine Verkürzung kann eintreten, wenn der Arbeitsvertrag für die betroffene Stelle ausläuft oder die Vollzeitarbeit in eine Teilzeitbeschäftigung umgewandelt wird.

Auch Produktionseinschränkungen, z. B. wegen geringerer Nachfrage, können eine Arbeitszeitverkürzung nach sich ziehen, wobei jedoch in den letzten Jahren in der Privatwirtschaft oftmals eine Auflösung des Arbeitsvertrags gegenüber einer Arbeitszeitverkürzung vorgezogen wird. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, wurde in Deutschland das Teilzeit- und Befristungsgesetz eingeführt. In seltenen Fällen ist die Arbeitszeitverkürzung eine Folge der Einführung des Schichtbetriebs.

Von den Gewerkschaften wurde insbesondere in den 1980er Jahren vorgetragen, durch die Arbeitszeitverkürzung könnte man Arbeitslosigkeit abbauen. Mit der Höhe der durchgesetzten Arbeitszeitverkürzung ging jedoch ein Rückgang der Arbeitslosigkeit nicht einher. Nach den Erfahrungen der Gewerkschaften und ökonometrischen Untersuchungen (siehe Sachverständigengutachten 1983/84) führt eine Verkürzung der Arbeitszeit zu einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität, so dass statt der rechnerischen Schaffung von zwei zusätzlichen Arbeitsplätzen nur einer entsteht. Dabei ist das ein verzögerter Effekt. Kurzfristig wird die Arbeitszeitverkürzung zu etwa 75 % durch Arbeitsintensität (Arbeitsverdichtung) kompensiert, erst im Laufe von ca. einem Jahr geht das auf 50 % zurück.

Die Argumentation für Arbeitszeitverkürzung beruht vor allem auf der Vorstellung, dass die Nachfrage das Angebot bestimme. Da nicht im gleichen Maße mehr Geld ausgegeben werde, in dem die Produktivität steige, werde immer weniger Arbeitszeit (Arbeitsvolumen) benötigt. Durch das niedrigere Einkommen der Entlassenen sinke die Kaufkraft und das Arbeitsvolumen weiter. Würde statt dessen das sinkende Arbeitsvolumen auf alle Arbeitnehmer aufgeteilt, so bliebe der Theorie folgend das Realeinkommen trotz sinkender Arbeitszeit erhalten und der zusätzliche Rückgang des Arbeitsvolumens würde unterbleiben.

Zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit wird vorgeschlagen, nicht das vorhandene Arbeitsvolumen, sondern das bei Beseitigung der Arbeitslosigkeit steigende Arbeitsvolumen aufzuteilen. Steigend deshalb, weil bei Beschäftigung aller die Kaufkraft größer ist (Normalverdienst statt Arbeitslosengeld). Dazu kommt noch, dass das verlangte Arbeitsvolumen geringer als die verlangte zusätzliche Produktion steigt, weil bei kürzerer Arbeitszeit die Produktivität steigt (Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Ein Schritt voran - Jahresgutachten 1983/84 Punkt 458).

Als größtes Problem wird oft die Lohnfrage behandelt. Kürzere Arbeitszeiten können zu höheren wie auch zu niedrigeren Lohnstückkosten führen. Befürworter der Arbeitszeitverkürzung begründen die sinkenden Lohnstückkosten bei richtiger Änderung der Rahmenbedingungen damit, dass eine Umverteilung der Arbeit zu geringerer Arbeitslosigkeit und damit geringeren Lohnnebenkosten und Abgaben führt. Bei ökonomisch richtiger Senkung der Abgaben bleibt der Nettolohn zumindest konstant und die Lohnstückkosten sinken, selbst wenn der Bruttolohn "nur" entsprechend der kürzeren Arbeitszeit gesenkt wird. Denn gleichzeitig steigt dadurch die Produktivität, und auch dem Staat bleibt mehr als vorher, da mehr Beschäftigte Abgaben leisten und aus den Abgaben keine Arbeitslosen mehr finanziert werden müssen.

Geht man allerdings davon aus, dass ein Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeitkürzung weniger Stunden in der Woche arbeitet und dies durch eine Anpassung des Entgeltes ausgeglichen wird, ist ein geringerer Lohn bei einer Arbeitszeitverkürzung wahrscheinlicher.

Als Problem werden auch Probleme der Zusammenarbeit infolge der Arbeitsteilung genannt. Zwar wird als Folge von mehr Beschäftigten die Aufteilung zunehmen, aber diese Zunahme der Probleme ist schon in der Produktivitätssteigerung infolge Arbeitszeitverkürzung enthalten.

Als weiteres Problem wird die Qualifizierung genannt. Deswegen sei eine Arbeitszeitverkürzung nicht schlagartig durchsetzbar, sondern erfordere auch Übergangsregelungen (einschließlich Qualifizierungsmaßnahmen).

Einen Hinweis auf diesen Sachverhalt gibt die Teilzeitarbeit. Ist der Bruttostundenlohn unabhängig von der Arbeitszeit, so sinkt der Bruttolohn entsprechend der Verkürzung der Arbeitszeit. Die Verringerung des Nettolohns ist aber nicht proportional der Arbeitszeitverkürzung, da durch den progressiven Einkommensteuersatz die Nettolohnverkürzung geringer ausfällt. Trotzdem hindert der Nettolohnverlust viele Arbeitnehmer daran, eine Teilzeitstelle anzunehmen.

Die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung steht nicht nur im Zusammenhang mit Wirkungen auf den Arbeitsmarkt. Zu lange Arbeitszeiten schaden dem Menschen. Das konkrete Wissen um diese Tatsache ist insbesondere bei Sozialversicherern und Berufsgenossenschaften zu finden, die aus hoher Arbeitsbelastung resultierende Risiken kalkulieren müssen. Dort, wo die Forderung von Arbeitnehmern nach Arbeitszeitverkürzung die Folge ungewöhnlich langer Arbeitszeiten ist, hat sie das Ziel, belastend lange und keinen zusätzlichen Mehrwert mehr schaffende Arbeitszeiten auf ein erträglicheres Maß zurückzuführen. Speziell in der IT-Branche[1] sind über Wochen anhaltende lange Tagesarbeitszeiten eine wichtige Ursache für Fehler, deren Korrektur wiederum zu weiterer Mehrarbeit führt.

Je nach Art der Arbeit kann deren Aufteilung mehr oder weniger unwirtschafliche Nebenwirkungen haben (pro Schichtwechsel Neueinarbeitung, also Reibungsverlust) der zudem natürlich unterschiedlich begabten und belastbaren Personen. Entsprechend sind auch Studien stets kritisch zu sehen: beispielsweise die, nach der Betriebe ein Drittel der Arbeitszeit "verschwenden" (Doppelarbeit, nutzlose Besprechungen, ausufernde Verwaltungsaufgaben sorgen für einen Gesamtschaden von über 170 Milliarden Euro. Das entspricht knapp 8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die Studie folgert, dass eine Erhöhung der Produktivität der Belegschaft hierzulande Arbeitsplatzabbau verhindern würde. Ein Werk könne in 12 Monaten um 20 Prozent produktiver werden, statt die Produktion nach Osteuropa oder Asien zu verlagern. Untersucht wurden 235 Unternehmen in 30 Ländern).

Arbeitszeitverlängerung

Andererseits erhöhen Arbeitszeitverkürzungen die Lohnkosten, solange die Verkürzung der Arbeitszeit bei Erhalt des Nettolohns nicht von einer entsprechenden Kürzung der Abgaben begleitet wird. Das gilt auch dann, wenn der Lohn im gleichen Maße sinkt wie die Arbeitszeit, weil Fixkosten wie die Personalbearbeitung, Aus- und Weiterbildung auch bei kürzeren Arbeitszeiten gleich bleiben. Der andere (in der Regel größere) Teil der Fixkosten wie Maschinenwartung usw. ändert sich nicht. Außerdem wird die Maschinenlaufzeit durch Arbeitszeitverlängerung weniger verlängert als durch Mehrschichtbetrieb, was kostentreibend wirkt wegen mehr notwendiger Arbeitsplätze. Weiterhin müssen die wenig genutzten Maschinen oft schon zu einem Zeitpunkt durch neuentwickelte Maschinen mit wesentlich höherer Produktivität ersetzt werden, zu dem die alten wegen Maschinen noch funktionsfähig und nicht abgeschrieben sind (das wird als moralischer Verschleiß bezeichnet).

Zur Überwindung von wirtschaftlichen Schwächeperioden werden in Deutschland Arbeitszeitverlängerungen ohne Lohnausgleich gefordert. Der erhoffte betriebswirtschaftliche Effekt ist ein geringerer Stundenlohn und damit verringerte Lohnstückkosten, die zu einer Zunahme erhöhten Arbeitsnachfrage führen sollen. Ebenfalls erhofft ist ein Sinken der Lohnstückkosten dadurch, dass ein Arbeitnehmer, welcher länger arbeitet als vorher, produktiver ist (sowie das Kapital, mit dem er arbeitet).

Jedoch ist empirisch belegt, dass bei längerer Arbeitszeit die Produktivität sinkt - Sachverständigengutachten 1983/84 Punkt 458. Durch niedrigere Lohnstückkosten können die Preise gesenkt werden, weshalb ein verbesserter Nachfrageeffekt innerhalb der Konsumgüternachfrage zu spüren wäre. Erfahrungsgemäß haben niedrigere Lohnstückkosten durch längere Arbeitszeiten jedoch selten Auswirkungen auf den Endpreis, jedoch sehr (bei einem Aktienunternehmen) auf den Aktienkurs. Durch das vergrößerte Angebot (welches man jetzt billiger anbieten kann) oder den höheren Gewinnen der Unternehmen (wenn nur ein Teil der verringerten Personalstückkosten an die Preise weitergereicht wird) steigt ebenfalls die Nachfrage bei den Investitionen.

Als zusätzlichen Effekt erhofft man sich eine bessere Nutzung des sogenannten "Humankapitals" einer Gesellschaft. Man geht davon aus, dass ein Teil der bei Arbeitszeitverkürzung gewonnenen Freizeit für Arbeit im eigenen Haushalt (oder für Schwarzarbeit) verwendet wird. Damit wird teilweise hochqualifizierte - und oftmals gefragte - Arbeitskraft vom Markt genommen und geringqualifzierte (z. B. der Informatiker, der seine Hecke schneidet[2]) auf den Markt gebracht.

Geht man davon aus, dass der Informatiker seine Hecke nicht selbst zu schneiden braucht, würde hier die Arbeitslosigkeit Geringqualifizierter steigen, während in anderen Qualifikationsgruppen Arbeitskräfte gesucht werden. Tatsächlich vernachlässigt diese Argumentation jedoch die Möglichkeit, dass der Informatiker die Hecke als Ausgleich zu seiner beruflichen Arbeit schneiden könnte.

Dem entgegen steht eine Ausweitung des Arbeitsangebotes (siehe oben). Welcher der beiden Effekte überwiegt - der Rückgang des Arbeitsangebotes durch kürzere oder die Zunahme der Arbeitsnachfrage durch längere Arbeitszeiten, ist umstritten.

Arbeitszeitflexibilisierung

Zusätzlich wird auch immer wieder über Arbeitszeitflexibilisierungen diskutiert, die vom Modell der Regelarbeitszeit abweichen. Damit sind verschiedene Modelle gemeint wie Jahresarbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit, Halbtagsarbeit, Arbeitsplatzteilung, Lebensarbeitszeitkonto, Modulare Arbeitszeit, Telearbeit, Zeitautonome Arbeitsgruppen, Arbeit auf Abruf, Individuelle Arbeitszeit und Sabbatical.

Bei der Berechnung des Arbeitslohnes werden unterschiedliche Modelle zu Grunde gelegt. Es gibt Arbeitsverhältnisse, in denen nur die jeweiligen Arbeitsstunden entlohnt werden und andere, bei denen eine feste monatliche Grundvergütung unabhängig der von der Anzahl der Arbeitstage abhängigen Anwesenheitszeit gezahlt wird. Insgesamt gesehen, erleichtert eine geringere tatsächliche Wochenarbeitszeit die Flexibilisierung erheblich, da auf mehr Freizeiträume zurückgegriffen werden kann. Die gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen hängen sehr stark von konkreten Spielregeln (z. B. Ankündigungsfristen von Veränderungen), vom Umfeld (z. B. Verkehr, Kinderbetreuung) und davon ab, ob Beschäftigte selbst relevanten Einfluss auf die Festlegung der Zeiten haben.

Die konkreten Formen und die Verbreitung flexibler Arbeitszeitmodelle unterscheiden sich sehr stark von Land zu Land.

Die "Atmende Fabrik" bezeichnet in diesem Zusammenhang ein sehr flexibles (produktionsorientiertes) Unternehmen, das eine gute Reaktionsfähigkeit gegenüber der Auftragslage aufweist. So ist es dem Unternehmen möglich, durch flexible Arbeitsverträge bei einer hohen Nachfrage mehr zu produzieren, im anderen Fall weniger. Erreicht wird das beispielsweise durch zusätzliche Schichten oder Arbeit an Sonn- bzw. Feiertagen.

Arbeitszeitwünsche

Eine Studie von 1998, die in den damaligen 15 EU-Mitgliedstaaten und Norwegen durchgeführt wurde, zeigte unter anderem, dass viele Beschäftigte ihre Arbeitszeit im Lauf des Erwerbslebens variieren wollten.[3]

Gemäß einer europäischen Studie Gender, Employment and Working Time Preferences in Europe von 2001 würden 45% der Arbeitnehmer es vorziehen, weniger Stunden bei weniger Gehalt zu arbeiten, währens 12% längere Arbeitszeiten vorziehen würden. Im Mittel wünschten sich Männer eine 37-Stunden-Woche und Frauen eine 30-Stunden-Woche. Mütter kleiner Kinder bildeten den größten Anteil derjenigen, die sich Teilzeitarbeit wünschten. [4]

Trend

Mit Ausnahme der vergangenen 10 Jahre ist in Europa ein Trend zu kürzeren Arbeitszeiten festzustellen (u. a. in Teilzeit). Auch langfristig wird aufgrund des technischen Fortschritts mit weiter sinkenden, aber flexibleren Arbeitszeiten gerechnet.

In makroökonomischen Berechnungen wird die Freizeit oft als kaufbares Gut behandelt und eine Nutzensfunktion zwischen viel Freizeit und mehr Einkommen durch längere Arbeitszeit gebildet. Im Rahmen dieser Betrachtung wird mit dem durch den Produktionszuwachs gewonnenen Einkommen - volkswirtschaftlich gesprochen durch den Verzicht auf Lohnerhöhungen - Freizeit gekauft.

Von Arbeitgeberseite wird Anstieg der Arbeitszeit als sinnvoll oder sogar unumgänglich angesehen.

Eine Arbeitszeitverkürzung ist in der Vorstellung vieler untrennbar mit einer Reallohnkürzung verbunden. Das ist zwar individuell richtig, weil jemand der im Vergleich zu anderen weniger arbeitet, auch weniger verdienen sollte - aber für die Gesamtheit der Beschäftigten falsch, denn wenn alle mehr produzieren, können auch alle mehr verbrauchen. Zitat: "Aus der Sicht unserer Urgroßväter arbeiten wir also Teilzeit bei 10-fachem Lohnausgleich" [5] oder "Tatsache ist, dass sich das Arbeitsvolumen, das heißt, die Zahl der effektiv geleisteten Arbeitsstunden pro Kopf der Bevölkerung von 1900 bis zum Jahr 2000 recht genau halbiert hat. ... Richtig ist, dass heute - jedoch aufgrund des Produktivitäts-Fortschritts - pro Kopf der Bevölkerung die sechsfache Menge an Gütern und Dienstleistungen erwirtschaftet wird wie vor 100 Jahren." [6] Und nicht nur erwirtschaftet, sondern auch verbraucht wird.

Lebensarbeitszeit

Die Lebensarbeitszeit dürfte indifferent sein. Trotz relativer Zunahme der Rentner (wegen wenigen Kindern und gestiegener Lebenserwartung) kann der Lebensstandard aller (Rentner und Beschäftigte) steigen, da die Produktivität im Laufe der Jahre gewaltig steigt. Das hat schon 1955 der Vater des Rentensystems Deutschland, Wilfrid Schreiber, erkannt. Bei den Abgaben wirkt sich das so aus, dass die relativen Abgaben langsam steigen - aber von dem verbleibenden Nettolohn können die Beschäftigten immer mehr kaufen, weil die Produktivität steigt.

Auf der anderen Seite steigt nicht nur die Lebenserwartung der Rentner, sondern auch deren Rüstigkeit, so dass immer mehr Rentner nicht aus dem Berufsleben ausscheiden möchten. Da aber die Produktivität schneller steigt als die Kaufwünsche wachsen (was sich darin ausdrückt, dass mehr gespart wird statt entsprechend mehr zu kaufen), muss die individuelle Arbeitszeit genau wie bisher weiter sinken (von 3000 h/Jahr um 1900 auf unter 1400 h/Jahr heute).

In den 1970er bis 1990er Jahren war versucht worden, über eine niedrige Lebensarbeitszeit (also einen vorgezogenen Rentenbeginn) die Arbeitslosigkeit abzubauen.

In Relation zur Gesamtlebenszeit ist jedoch auch die Lebensarbeitszeit in den vergangenen Jahrzehnten gesunken. So lag bei Einführung der Rentenversicherung die Lebenserwartung eines 20-jährigen bei rund 58 Jahren, so dass der „Durchschnittsbürger“ das Renteneintrittsalter nicht erlebte (es lag damals zudem noch bei 70 Jahren). Heute (2007) kann ein durchschnittlicher 20-jähriger Mann hoffen, noch rund weitere 58 Jahre zu leben (also 78 Jahre alt zu werden). Für Frauen liegt diese Zahl sogar noch höher. Selbst bei einem erwarteten Anstieg der Lebenserwartung um zwei Jahre in Deutschland ist der Anteil der Arbeitszeit an der Gesamtlebenszeit somit gesunken.

Schichtarbeit

Schichtarbeit zeichnet aus, dass mehrere Personen zu unterschiedlichen Zeiten am gleichen Arbeitsplatz oder an der gleiche Arbeitsaufgabe arbeiten (z. B. in der Frühe und am Abend) oder Personen zu sehr ungewöhnlichen Zeiten arbeiten (z. B. primär in der Nacht). Schichtarbeit führt zu erhöhter physischer und psychosozialer Belastung und bringt auch höhere Fehler- und Unfallrisiken mit sich. Die Verbreitung von Schichtarbeit ist von Land zu Land sehr unterschiedlich.

Im alten BAT war zusätzlich noch eine Definition der Wechselschichtarbeit enthalten.

Situation in Deutschland

Im Verlauf des 20. Jahrhunderts war in Deutschland eine stetige Verkürzung der Wochenarbeitszeit zu beobachten:

  • 1900 10-Stunden-Arbeitstag/6-Tage-Woche
  • 1918/19 8-Stunden-Arbeitstag gesetzlich eingeführt
  • 1955/56 5-Tage-Woche schrittweise eingeführt
  • 1965 40-Stunden-Woche eingeführt
  • 1990 35-Stunden-Woche schrittweise eingeführt

Mit 40,9 Arbeitsstunden pro Woche liegt Deutschland heute über dem europäischen Durchschnitt von 39,1 Stunden. Es sind allerdings verschiedene Zahlen im Umlauf. So kam die EU-Kommission in einer Stichprobe auf 39,9 Stunden pro Woche und einen europäischen Durchschnitt von 40,0 Stunden. Link

Bei der Urlaubszeit liegt Deutschland mit 29,1 Tagen im Jahr deutlich über dem EU-Durchschnitt (25,9 Tage). Hingegen entfielen zwischen 2000 und 2002 auf 1000 Arbeitnehmer nur 10 Streiktage. Damit liegt Deutschland in dem Drittel der EU-Länder, in denen am wenigsten gestreikt wird; in Spanien streikten die Arbeitnehmer im selben Zeitraum 489 Tage lang, in Italien 433 Quelle: DIW. In Deutschland ist die durchschnittliche Arbeitszeit durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt.

In einigen Branchen werden in Deutschland die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Arbeitszeit häufig gebrochen. Ein Beispiel ist die Speditions-Branche, in der mitunter über 70 Stunden pro Woche gearbeitet wird.

Arbeitszeiterfassung

klassische Stempeluhr
klassische Stempeluhr

Im Prinzip ist eine Erfassung der Arbeitszeit, z. B. mit Hilfe einer Stempeluhr, gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen (§ 16 (2) ArbZG). Es zeigt sich in der Praxis der Arbeitszeitflexibilisierung, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit der Erfüllung der Aufzeichnungspflicht beauftragen konnten[7]. Damit verringert sich auf der einen Seite die Überwachung der Arbeitnehmer durch die Arbeitgeber, andererseits befreien sich die Arbeitgeber damit von einem Teil ihrer Verantwortung für eine korrekte Arbeitszeiterfassung.

Wird die Mehrarbeit vorsätzlich nicht wahrheitsgemäß dokumentiert, so liegt dann ein Betrugsdelikt vor, wenn durch die falsche Dokumentation Arbeitszeiten verschleiert werden sollen, die zu Übermüdung führen können. Das gilt auch dann, wenn es betriebliche Übung ist, Arbeitszeiten nicht wahrheitsgemäß zu dokumentieren, die beispielsweise 10 Stunden überschreiten. Alleine durch Überschreitung der Arbeitszeiten verliert der Arbeitnehmer seinen Versicherungsschutz noch nicht, denn es ist Aufgabe des Arbeitgebers, die Einhaltung von Arbeitszeitvorschriften durchzusetzen. Dazu ist eine ordnungsgemäße Dokumentation der Arbeitszeit erforderlich.

Viele gesetzliche Ausnahmeregelungen machen zur Auflage, dass zusätzlich zur Beschränkung der täglichen Arbeitszeit die durchschnittliche Arbeitszeit beispielsweise 48 Stunden pro Woche innerhalb eines halben Jahres nicht überschritten werden darf. Werden bei der Zeiterfassung, die zur Überprüfung der Einhaltung dieser Beschränkung notwendig ist, vorsätzlich falsche Angaben gemacht, so kann das auch in diesem Fall zu einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Betrugs führen. Die Überschreitung einer maximalen Arbeitszeit selbst ist zunächst nur eine Ordnungswidrigkeit des Arbeitgebers.

Siehe auch: Stechuhr, Mobile Arbeitszeiterfassung

Benötigte Arbeitszeit als Lebensstandard-Indikator

Lebensstandard: Arbeitszeit für 1 kg Äpfel und Butter in Deutschland im Zeitverlauf

siehe Lebensstandard

Siehe auch

Jahresarbeitszeit und Arbeitsvolumen

siehe auch Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenstatistik seit 1950

Jahresarbeitszeit ist die Summe aller Arbeitsstunden eines Mitarbeiters während eines Jahres. Wird ein Arbeitszeitkonto geführt, können Mitarbeiter die Jahresarbeitszeit ableisten, je nachdem wie viel Arbeit im Betrieb anfällt. Durch den Wegfall von Überstundenzuschlägen können Betriebe Kosten senken (betriebliche Kostensenkung bedeutet zugleich gesamtwirtschaftlich eine Senkung der Konsumnachfrage). Jahresarbeitszeitkonten eignen sich besonders für Branchen mit starken saisonalen Schwankungen, beispielsweise das Bau- und Ausbaugewerbe.

Quelle: Statistisches Bundesamt; Berechnungen des IAB

Erwerbstätige Beschäftigte Arbeitnehmer
Personen Jahresarbeitszeit Arbeitsvolumen Personen Jahresarbeitszeit Arbeitsvolumen
1000 Stunden Mio Stunden 1000 Stunden Mio Stunden
Westdeutschland (einschl. West-Berlin)
1960 26.063 2.163,3 56.382 20.073 2.075,8 41.668
1961 26.426 2.136,9 56.470 20.565 2.043,8 42.031
1962 26.518 2.100,1 55.690 20.860 2.002,6 41.774
1963 26.581 2.069,9 55.020 21.098 1.970,6 41.576
1964 26.604 2.081,3 55.371 21.335 1.984,3 42.335
1965 26.765 2.067,2 55.329 21.635 1.969,3 42.606
1966 26.693 2.041,1 54.483 21.657 1.946,4 42.153
1967 25.834 2.003,7 51.764 20.938 1.907,3 39.935
1968 25.866 1.991,3 51.507 21.081 1.906,6 40.193
1969 26.278 1.971,7 51.812 21.674 1.893,0 41.029
1970 26.618 1.956,4 52.075 22.193 1.878,7 41.694
1971 26.720 1.924,7 51.428 22.546 1.847,1 41.645
1972 26.860 1.899,8 51.029 22.814 1.823,1 41.592
1973 27.173 1.869,5 50.800 23.223 1.796,9 41.729
1974 26.900 1.836,5 49.402 23.090 1.763,0 40.708
1975 26.221 1.797,1 47.122 22.556 1.718,6 38.765
1976 26.125 1.809,4 47.271 22.632 1.737,3 39.319
1977 26.174 1.794,1 46.959 22.814 1.722,6 39.299
1978 26.433 1.771,9 46.837 23.130 1.701,1 39.346
1979 26.938 1.758,4 47.368 23.710 1.686,9 39.996
1980 27.377 1.739,1 47.611 24.164 1.668,5 40.318
1981 27.404 1.716,8 47.047 24.220 1.644,8 39.837
1982 27.183 1.702,1 46.268 24.036 1.628,8 39.150
1983 26.940 1.691,6 45.572 23.823 1.618,1 38.548
1984 27.155 1.680,8 45.642 24.042 1.604,1 38.566
1985 27.533 1.658,5 45.663 24.415 1.579,9 38.573
1986 28.059 1.639,5 46.003 24.917 1.561,8 38.915
1987 28.430 1.617,6 45.988 25.316 1.541,2 39.017
1988 28.821 1.612,5 46.474 25.712 1.535,2 39.473
1989 29.353 1.589,1 46.645 26.219 1.511,7 39.635
1990 30.276 1.566,0 47.412 27.116 1.489,2 40.381
1991 31.116 1.542,3 47.990 27.913 1.467,0 40.948
1992 31.429 1.531,7 48.140 28.207 1.458,4 41.137
1993 31.056 1.506,1 46.773 27.822 1.428,3 39.738
1994 30.825 1.506,5 46.438 27.532 1.428,8 39.338
1995 30.798 1.494,4 46.025 27.475 1.414,5 38.863
1996 30.767 1.477,4 45.455 27.439 1.394,3 38.258
1997 30.831 1.471,4 45.365 27.443 1.385,0 38.009
1998 31.216 1.465,4 45.744 27.787 1.379,8 38.341
1999 31.644 1.456,7 46.096 28.273 1.369,8 38.728
2000 32.368 1.442,5 46.691 28.941 1.355,5 39.230
2001 32.636 1.431,4 46.715 29.147 1.348,0 39.290
2002 32.521 1.421,4 46.225 29.013 1.341,2 38.912
2003 32.233 1.424,3 45.909 28.668 1.341,2 38.450
2004 32.355 1.425,7 46.129 28.683 1.340,6 38.452
2005
Ostdeutschland (einschl. Ost-Berlin)
1991 7.338 1.535,2 11.265 6.961 1.497,6 10.425
1992 6.449 1.679,8 10.833 6.029 1.642,7 9.904
1993 6.309 1.688,7 10.654 5.854 1.648,0 9.647
1994 6.479 1.674,4 10.848 5.984 1.629,2 9.749
1995 6.584 1.642,1 10.812 6.075 1.593,1 9.678
1996 6.503 1.620,4 10.537 5.992 1.565,8 9.382
1997 6.377 1.613,6 10.290 5.851 1.553,8 9.091
1998 6.400 1.604,4 10.268 5.855 1.543,9 9.040
1999 6.427 1.589,6 10.216 5.871 1.528,0 8.971
2000 6.380 1.569,3 10.012 5.806 1.505,3 8.740
2001 6.286 1.545,8 9.717 5.698 1.482,9 8.450
2002 6.175 1.528,7 9.440 5.586 1.467,1 8.195
2003 6.081 1.532,2 9.317 5.477 1.467,4 8.037
2004 6.087 1.532,0 9.325 5.452 1.463,9 7.981
2005
Deutschland (revidiert[=korrigiert])
1991 38.621 1.544,9 59.666 35.101 1.475,3 51.785
1992 38.059 1.562,7 59.475 34.482 1.493,0 51.482
1993 37.555 1.546,3 58.071 33.930 1.473,4 49.992
1994 37.516 1.543,4 57.902 33.791 1.469,4 49.652
1995 37.601 1.529,3 57.503 33.852 1.452,3 49.163
1996 37.498 1.513,0 56.734 33.756 1.431,2 48.312
1997 37.463 1.503,5 56.326 33.647 1.418,4 47.725
1998 37.911 1.497,8 56.783 34.046 1.412,4 48.087
1999 38.424 1.486,2 57.106 34.567 1.400,5 48.411
2000 39.144 1.467,9 57.459 35.229 1.381,4 48.665
2001 39.316 1.453,7 57.154 35.333 1.369,7 48.396
2002 39.096 1.441,1 56.341 35.093 1.360,3 47.737
2003 38.722 1.438,8 55.713 34.650 1.355,2 46.958
2004 38.860 1.445,0 56.153 34.629 1.358,4 47.040
2005

Allgemeines

Hilfsmittel

Materialien

Quellen

  1. Erich Latniak / Anja Gerlmaier: Zwischen Innovation und täglichem Kleinkrieg (Belastungssituation von IT-Beschäftigten), IAT-Report 2006-04, ISSN 1619-1943 (pdf-Datei, 295 KB)
  2. Berliner Zeitung: „Die Deutschen verplempern zu viel Zeit“, „Haifeng Ling, Deutschland-Chef des chinesischen Handy-Bauers ZTE, über Arbeitsethos, Arbeitsteilung und den Aufstieg der Industrie im Reich der Mitte“, 18.02.2006
  3. Beschäftigung und Arbeitszeit in Europa, Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (abgerufen am 14. Dezember 2007)
  4. (Englisch:) Work–Life Balance: Towards an Agenda for Policy Learning Between Britain and Germany, Lore Arthur, Deutsch-Britische Stiftung für das Studium der Industriegesellschaft, Oktober 2002, Kapitel 3: „Research findings: exemplars“ (abgerufen am 14. Dezember 2007)
  5. Bosch, Gerhard: Arbeitszeitverkürzungen - Nicht nur auf das "Ob", sondern auch auf das "Wie" kommt es an! Gewerkschaftliche Monatshefte, 51(1998)}, Ausgabe 9, S. 574 - 587
  6. Miegel, Meinhard: Wachstum bringt keine Jobs. Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ) 26.08.2002
  7. Zur Umstrittenheit dieser „Selbstaufschreibung“ durch Mitarbeiter siehe den Kommentar zu § 16 (2) ArbZG in Rudolf Buschmann / Jürgen Ulber: Arbeitszeitgesetz, 2004

Literatur