Sonderziehungsrecht
Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist eine künstliche Währungseinheit, die nicht auf den Devisenmärkten gehandelt wird. Sie wurde 1969 vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführt.
Der Wechselkurs eines Sonderziehungsrechts ist durch einen Währungskorb wichtiger Weltwährungen definiert. Zur Zeit enthält dieser Korb US-Dollar, Yen, Pfund Sterling und Euro. Vor der Einführung des Euro waren Französischer Franc und Deutsche Mark Teil des Korbs. Als Maßstab für die Höhe des Betrages und damit des Gewichts der einzelnen Währung dient der Anteil des betreffenden Staates am Weltexport. Von Zeit zu Zeit wird die Gewichtung und die teilnehmenden Währungen vom IWF-Vorstand überprüft. Der Wert eines SZR wird täglich vom IWF festgelegt, basierend auf den Umtauschraten der Währungen, aus denen sich das SZR bildet. Es gilt die Kursnotierung der Londoner Börse um 12 Uhr. Falls die Börse in London geschlossen ist, gilt die Notierung in New York und sollte diese ebenfalls geschlossen sein, gilt der Referenzkurs der Europäischen Zentralbank.
Wenn der Gouverneursrat des IWF feststellt, dass ein weltweiter Bedarf an zusätzlicher Liquidität besteht, werden SZR an die Mitgliedsländer zugeteilt. Jedes Land hat mit seinen zugeteilten SZR ein Guthaben gegenüber dem IWF, mit dem es seine Schulden gegenüber Gläubigerländern tilgen kann, da die Mitgliedsländer verpflichtet sind, Zahlungen durch SZR zu akzeptieren.
SZR sind ein Teil der Währungsreserven eines Landes. So hat jedes Land das Recht, gegen Herausgabe von SZR innerhalb bestimmter Grenzen andere Währungen zu kaufen. Die SZR dienen damit als Devisenhilfe für einzelne in Schwierigkeiten geratene Länder. Das SZR ist eine Recheneinheit, die vom IWF und einiger anderer internationaler Organisationen benutzt wird. Einige Länder koppeln ihre Währung an die SZR.
SZR hat den ISO 4217-Code XDR.
Den tagesaktuellen Wert der SZR hinsichtlich des US-Dollars kann unter http://www.imf.org/external/np/tre/sdr/basket.htm vom IWF abgefragt werden.