Wormser Konkordat
Das Wormser Konkordat ist ein am 23. September 1122 in Worms geschlossener Vertrag zwischen Kaiser Heinrich V. und Papst Calixtus II. mit dem der Investiturstreit beigelegt wurde.
Kaiser Heinrich V. akzeptierte den Anspruch der Kirche auf das Recht der Investitur, verzichtete im Wormser Konkordat auf die Investitur mit Ring und Stab. und gewährte jeder Kirche die Wahlfreiheit der Investitur.
Im Gegenzug räumte Papst Calixtus II. ein, dass die Wahl der deutschen Bischöfe und Äbte in Gegenwart kaiserlicher Abgeordneten verhandelt, der Gewählte aber mit den mit seinem geistlichen Amt verbundenen Regalien vom Kaiser durch das Zepter belehnt werden solle.
Kaiser Lothar räumte zudem der Kirche das Recht ein, zuerst Ring und Stab zu verleihen, wodurch der Einfluß des Kaisers auf die Einsetzung von Bischöfen praktisch verloren ging.
Dem Wormser Konkordat vergleichbare Vereinbarungen wurden 1208 mit Aragonien, 1213 mit England und 1268 mit Frankreich geschlossen; ebenso später mit Schweden und Norwegen.