Zum Inhalt springen

Gemeindereform

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 25. Juni 2003 um 07:06 Uhr durch Bear (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Unter Gemeindereform versteht man die Bildung größerer Gemeinden durch Zusammenschluss benachbarter Gemeinden zu einer neuen Gemeinde (meist auch mit neuem Namen) oder durch Eingliederung einer "kleineren" Gemeinde in die benachbarte "größere" Gemeinde (meist unter Beibehaltung des bisherigen Namens). Gelegentlich wird die Gemeindereform auch als Gebietsreform bezeichnet. Mit Gebietsreform wurde in einzelnen Bundesländern jedoch auch der Überbegriff für die beiden Begriffe Gemeindereform und Kreisreform bezeichnet. Beide Reformen wurden in den meisten Bundesländern zeitgleich durchgeführt.

Historie

Die Eingliederung kleinerer Gemeinden in benachbarte größere Städte setzte bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts ein, als viele Städte durch die einsetzende Industrialisierung wuchsen und neue Flächen benötigten. Dies geschah überwiegend im rheinisch-westfälischen Industrieraum (Ruhrgebiet). Damals sprach man jedoch meist noch nicht von einer "Gemeindereform".

Ende der 1960er Jahre begannen die westlichen Bundesländer die Zahl ihrer Gemeinden zu reduzieren, weil man sich von größeren Verwaltungseinheiten mehr Effizienz erhoffte. Diese flächendeckende Reduzierung der Zahl der Gemeinden bezeichnet man mit dem Begriff "Gemeindereform". Sie geschah zunächst auf freiwilliger Basis, d.h. die Gemeinden konnten selbst entscheiden, in welcher Weise sie künftig zusammen arbeiten wollten (Vereinigung oder Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft etc.).
Nach einer je nach Bundesland unterschiedlichen Übergangsphase schloss dann der Gesetzgeber Mitte der 1970er Jahre die Gemeindereform ab, indem er auch zwangsweise die Vereinigung von Gemeinden beschloss. In einzelnen Fällen wurden diese zwangsweise durchgeführten Vereinigungen durch die Gerichte wieder rückgängig gemacht (z.B. Auflösung der Stadt Lahn).

Nach der Wiedervereinigung gingen auch die neuen Bundesländer Gemeindereformen an. In einzelnen Ländern ist diese bis heute noch nicht abgeschlossen, so dass sich die Zahl der Gemeinden in Deutschland (Frühjahr 2003: über 13.000) noch weiter verringern dürfte.

siehe auch: