Fachabitur
Fachabitur ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife.
Ursprünglich wurde allein die „fachgebundene Hochschulreife“ als „Fachabitur“ (fachgebundenes Abitur) bezeichnet. Mittlerweile wird darunter zumeist die Fachhochschulreife verstanden, auch in den Medien.
Seit dem Schuljahr 2006/2007 wird in offiziellen Broschüren einiger bundesdeutscher Länder die Bezeichnung "Fachabitur" nur noch mit der ”Allgemeinen Fachhochschulreife” gleichgesetzt.
Der Bedeutungswandel begann in der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere in den nördlichen Bundesländern) Anfang der 1970er Jahre mit der Gründung der neuen Hochschulart, der Fachhochschule. Zulassungsvoraussetzung (Hochschulzugangsberechtigung) hierfür war das Zeugnis der Fachhochschulreife, das entweder über die neue gegründete Fachoberschule oder einer vergleichbaren Oberschule erworben werden konnte.
Da das Abitur als Synonym für die Hochschulreife bekannt war, die Fachhochschulreife dagegen – noch eher – unbekannt, wurde im allgemeinen Verständnis die „Fach-Hochschulzugangsberechtigung“ umgangssprachlich als „Fach-Abitur” bzw. „Fachabitur“ bezeichnet.
Dieser Wandel in der Wortbedeutung ist allerdings nicht durchgängig abgeschlossen. Insbesondere in den südlichen bundesdeutschen Ländern wird landläufig eher das „fachgebundene Abitur“ darunter verstanden, obwohl offizielle Stellen wie etwa die Fachoberschulen in Bayern das Wort Fachabitur als Synonym für die Fachhochschulreife verwenden. Selbst in den Wörterbüchern/Lexika stehen (noch) verschiedene Bedeutungserklärungen.