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Das K.O.M.I.T.E.E.

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Das K.O.M.I.T.E.E. war eine politisch linke Untergrundorganisation, die im Rahmen einer Strategie des „militanten Kampfes“ Sachbeschädigungen in Form von Anschlägen verübte.

Geschichte

Die Gruppe trat im Oktober 1994 erstmals in Erscheinung. Am 27. Oktober 1994 zerstörte sie „ein Gebäude des Verteidigungskreiskommandos 852 der Bundeswehr in Bad Freienwalde, Kreis Landkreis Märkisch-Oderland, mit einem Brandsatz.“[1] Begründet wird dieser Anschlag mit Menschenrechtsverletzungen der Türkei gegen die kurdische Bevölkerungsgruppe. Der Anschlag erfolgt gegen die Bundeswehr, da Deutschland der wichtigste außenpolitische Partner der Türkei und einer der größten Waffenlieferanten sei. Die Bundeswehr sei durch Bereitstellung von Ausbildungsmöglichkeiten und Waffen unmittelbar in die Gräueltaten der türkischen Armee in den kurdischen Gebieten verwickelt.[2]

In der Nacht vom 10. zum 11. April 1995 versuchte sie in Anlehnung an den Sprengstoffanschlag gegen die JVA Weiterstadt der Rote Armee Fraktion eine Sprengung des im Umbau befindlichen Abschiebegefängnisses Berlin-Grünau durchzuführen. Durch einen Zufall wurden sie von einer Polizeistreife bei den Vorbereitungen entdeckt. Die Täter konnten entkommen, mussten jedoch zahlreiche Indizien und Beweise zurücklassen. Die Polizei konnte unter anderem 120 Kilo Sprengstoff sowie in einem auf die Schwester eines der Männer zugelassenen privaten Pkw zahlreiche Dokumente und Ausweispapiere sicherstellen. Diese Spuren führten zu drei Männern, die seither auf der Flucht sind und vom Bundeskriminalamt auf der Liste der meistgesuchten Personen geführt werden.[3]

In Folge der Tat nahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen und das BKA die Verfolgung von drei Verdächtigen auf. Das K.O.M.I.T.E.E. sandte eine Erklärung an eine Tageszeitung, die am 18. September 1995 veröffentlicht wurde. Darin bekannte sich die Gruppe zum Anschlag auf die Bundeswehrkaserne und zu den Vorbereitungen zum gescheiterten Anschlag auf die Justizvollzugsanstalt Grünau und gab ihre Selbstauflösung bekannt. Die Ermittlungsbehörden hielten die Erklärung der Selbstauflösung nicht für glaubhaft und sahen darin einen Täuschungsversuch.[4] In einem Beschluss von November 1995 bezeichnete der Bundesgerichtshof das K.O.M.I.T.E.E. als „links-terroristische Vereinigung“.[4] Die damalige Einschätzung ist in Anbetracht der Definition einer Terroristischen Vereinigung des BGH von 2007 als eine Gruppe, die „durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigt“[5] in Frage gestellt.

Einzelverweise

  1. radikal Nr. 151, Dezember 94, S. 26
  2. radikal Nr. 151, Dezember 94, S. 26f
  3. Fahndungsseite des BKA
  4. a b Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs: BGH 3 StB 84/95 - Beschluss vom 24. November 1995
  5. Bundesgerichtshof Nr. 181/2007, Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" außer Vollzug gesetzt