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Pfarrgemeinderat

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Der Pfarrgemeinderat (in der Diözese Rottenburg-Stuttgart Kirchengemeinderat) ist ein Gremium in einer katholischen Kirchengemeinde, die zusammen mit dem Pfarrer und den anderen Pfarrgeistlichen und Mitarbeitern für Leben und Wirken der Gemeinde sorgt. Meist wird der Pfarrgemeinderat von den Mitgliedern der Pfarrgemeinde gewählt. In anderen Fällen (Bistum Essen) wird der Pfarrgemeinderat gebildet aus entsendeten Vertretern mehrerer untergeordneter Gemeinderäte, die wiederum an den innerhalb einer Pfarrei bestehenden Gemeinden gewählt werden.

Je nach Größe der Pfarrei und der Ordnung der jeweiligen Diözese sind Mitgliederzahl und Aufgaben dieses Gremiums verschieden festgelegt. Die Einrichtung von Pfarrgemeinderäten geht auf einen Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) zurück. Das Dekret Apostolicam Actuositatem über das Apostolat der Laien regt die Einrichtung beratender Gremien in den Pfarrgemeinden an. In dieser Entwicklung zeigt sich auch der Wandel von der ausschließlich pastoral versorgten zur mit-sorgenden Gemeinde. Um seine Arbeit leisten zu können, bildet der Pfarrgemeinderat Ausschüsse - etwa zu den Themenbereichen Mission, Liturgie, Caritas, Medien, Jugend, Bau und Verwaltung. In diese Ausschüsse können teilweise auch Nichtmitglieder berufen werden.

Lediglich beratend wird der Pfarrgemeinderat bei allen Angelegenheiten tätig, die dem Pfarrer als beauftragtem Seelsorger und Leiter der Gemeinde übertragen sind. Beschließen kann er Maßnahmen, die den Dienst der Gemeinde für die Gesellschaft und die Welt betreffen: zum Beispiel Caritas, Medien, Dritte-Welt-Projekte, Politik und Kirchenasyl. Nicht in die Zuständigkeit des Pfarrgemeinderates fallen Fragen der Vermögensverwaltung. Für sie ist der Pfarrverwaltungsrat oder der Kirchenvorstand zuständig. In Österreich und in der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist der Pfarrgemeinderat bzw. der Kirchengemeinderat für die Vermögensverwaltung zuständig und in diesem Bereich auch beschlussfähig.

In den evangelischen Kirchen sind für das gewählte Leitungsgremium der Gemeinde die Bezeichnungen Kirch(en)gemeinderat, Gemeindevorstand, Gemeindekirchenrat, Presbyterium oder Ältestenkreis gebräuchlich (vgl. dazu Kirchengemeindeleitung).