Zum Inhalt springen

Flughafen Zürich

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. Dezember 2007 um 15:59 Uhr durch 89.59.68.149 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Flughafen Zürich
Kenndaten
ICAO-Code LSZH
IATA-Code ZRH
Koordinaten Koordinaten fehlen! Hilf mit.
Höhe über MSL 432 m  (1.417 ft)
Verkehrsanbindung
Entfernung vom Stadtzentrum 13 km nördlich von Zürich
Straße Autobahn A51
Bahn InterCity, EuroCity , ICN, InterRegio
Nahverkehr S2 und S16 der S-Bahn und Regionalbusse
Basisdaten
Eröffnung 31. August 1953
Betreiber Unique (Flughafen Zürich AG)
Fläche 880 ha
Terminals 2; 3 Docks
Passagiere 20.631.418 Mio. (Dezember 2006 - Oktober 2007)
Luftfracht ca. 363'325 t (2006)
Flug-
bewegungen
260'786 (2006)
Kapazität
(PAX pro Jahr)
36 Mio.
Beschäftigte 24'000 (Total am Flughafen Zürich)
Start- und Landebahnen
10/28 2500 m × 60 m Beton
14/32 3300 m × 60 m Beton
16/34 3700 m × 60 m Beton

Der Flughafen Zürich (IATA: ZRH, ICAO: LSZH, früher Flughafen Zürich-Kloten) ist gemessen an der Zahl der abgefertigten Passagiere der grösste Flughafen der Schweiz. Er wird durch die unter dem Namen Unique auftretende Flughafen Zürich AG betrieben.

Der nördlich der Stadt Zürich gelegene Flughafen dient als Drehkreuz der Fluggesellschaften Swiss (Swiss International Air Lines und Swiss European Air Lines), Deutsche Lufthansa (dritter Hub) sowie Air Berlin und ist Heimatflughafen der Fluggesellschaften Belair, Edelweiss Air und Helvetic Airways, sowie Sitz der Schweizerischen Rettungsflugwacht (Rega). Der Flughafenkopf liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Kloten, das gesamte Flughafenareal erstreckt sich darüberhinaus auf die Gemeinden Opfikon-Glattbrugg, Rümlang, Oberglatt und Winkel.

Geschichte

Im Raum Zürich entwickelte sich in Dübendorf, nordöstlich der Stadt, auf dem auch militärisch genutzten Flugfeld Anfang der 1930er Jahre ein ziviler Flugbetrieb. Um die militärische und zivile Nutzung zu trennen, suchte der Zürcher Regierungsrat einen neuen Standort für einen Grossflughafen im Raum Zürich und fand diesen in der unmittelbaren Nähe von Kloten.

Am 22. Juni 1945 legte ein Bundesbeschluss fest, dass Zürich der Ort eines Interkontinentalflughafens werden soll. Ende Dezember 1945 verkaufte der Bund dem Kanton Zürich am geplanten Ort des neuen Flughafens 655 ha des Klotener Waffenplatzes. Als auch das Volk mittels einer Abstimmung einen Baukredit von Sfr 36,8 Mio. bewilligte, konnten im Juli 1946 die Bauarbeiten für den Flughafen beginnen.

Bereits am 14. Juni 1948 wurde die Westpiste zum ersten Mal genutzt und am 17. November erfolgte mit der Eröffnung der Blindlandepiste die provisorische Flugbetriebsaufnahme des Flughafens.

Am 8. April 1953 konnte das neue Passagierterminal bezogen werden und vom 29. August bis 31. August 1953 erfolgte darauf die feierliche Eröffnung des Flughafens mit einer grossen Flugschau.

weitere Daten aus der Geschichte des Flughafens:

  • 6. Dezember 1954 - Inbetriebnahme des ersten Rundsicht-Radars
  • 1. Januar 1961 - Betriebsaufnahme der verlängerten Westpiste
  • 15. März 1961 - Betriebsaufnahme der verlängerten Blindlandepiste
  • 18. Februar 1969 - Attentat auf eine Boeing 720 der El Al, wo palästinensische Attentäter das startende Flugzeug beschossen
  • 1. November 1975 - Eröffnung des Terminals B mit Fingerdock
  • 1. Januar 1976 - Eröffnung der Piste 14/32
  • 1. Juni 1980 - Eröffnung des SBB-Bahnhofes der Flughafenlinie, mit direkter Anbindung an das Bahnnetz
  • 1. November 1985 - Eröffnung des Fingerdocks A
  • 17. April 1986 - Einweihung des neuen Kontrollturms
  • 23. August 1998 - 50. Geburtstag des Flughafens
  • 6. April 2000 - Einführung des Markennamens Unique für die Flughafenbetreiberin
  • 2. Oktober 2001 - Einstellung des Flugbetriebs der Swissair («Grounding»)
  • 5. Dezember 2002 - Einweihung des Satellitenterminals Dock E (Midfield)

Flughafen Zürich in Zahlen

2006 zählte der Zürcher Flughafen 19'237'216 Passagiere und 260'786 Flugbewegungen. Das Frachtvolumen betrugt 363'325 Tonnen. Das Pistensystem des Flughafens besteht aus drei Start- und Landebahnen: 16/34 mit 3'700 Metern Länge, 14/32 mit 3'300 Metern Länge und 10/28 mit 2'500 Metern Länge.

Pistensystem am Flughafen Zürich, Dock E neben 10/28

Der Flughafen Zürich verfügt über die drei Docks A, B und E. B ist das älteste Dock und wurde mit der Eröffnung von Dock E im Herbst 2003 als Reaktion auf die sinkenden Passagierzahlen vorläufig stillgelegt. Seit August 2005 dient es als sogenanntes Eventdock, welches für Anlässe gemietet werden kann. Ab dem Jahr 2009 soll es wegen dem Schengen-Abkommen (und den verschärften Sicherheitskontrollen) wieder in Betrieb genommen werden. Das Dock E liegt zwischen den Pisten 16/34 und 14/32. Es ist durch die Luftkissenbahn Skymetro, einen Strassentunnel sowie durch unterirdische Gepäckförderbänder erschlossen. Passagierdrehscheibe und Wahrzeichen des Flughafens Zürich ist das Airside Center. Das Gebäude verbindet Dock A und B. Im Untergeschoss befindet sich ausserdem die Station der Skymetro zum Dock E. Dank diesem Gebäude ist der Flughafen Zürich ein «One Terminal»-Flughafen. Das heisst, ein Passagier kann an jedem beliebigen Ort durch die Passkontrollen gehen und trotzdem an sein Gate beziehungsweise an das richtige Gepäckförderband gelangen.

Die fünf im Jahre 2004 wichtigsten am Flughafen Zürich vertretenen Fluggesellschaften waren die SWISS (47,9 % der Flugbewegungen und 48,2 % der Passagiere), die Lufthansa (4,8 % und 7,0 %), Air Berlin (3,1 % und 2,3 %), Edelweiss Air (2,9% und 1,3%) und British Airways (2,4 % und 1,9 %). Insgesamt im 2004 wurden 146 Ziele in 77 Ländern direkt angeflogen.

2004 erzielte Unique (Flughafen Zürich AG) ein Jahresergebnis von rund 17,3 Millionen Schweizer Franken (im Vorjahr 3,8 Millionen Franken) bei einem Umsatz von 637 Millionen Franken (im Vorjahr 562 Millionen Franken). 57 % stammen aus dem Fluggeschäft (vorwiegend Passagier- und Landegebühren), 43 % aus dem Nicht-Fluggeschäft (unter anderem Immobilien sowie Retail).

Die Namenaktien der Unique (Flughafen Zürich AG) wird an der Schweizer Börse SWX gehandelt (Valorennummer 1'056'796, SWX-Symbol UZAN);[1] Mehrheitsaktionäre sind der Kanton Zürich mit 48,8 % der Aktien und die Stadt Zürich mit 5,41 %, wobei die Unique (Flughafen Zürich AG) als private Aktiengesellschaft organisiert ist.

Den Flugfunkverkehr am Zürcher Flughafen kann man unter den folgenden Frequenzen mithören:

  • Zurich Arrival West (Anflugkontrolle West) 118.000 MHz
  • Zurich Arrival East (Anflugkontrolle Ost) 120.750 MHz
  • Zurich Final (Endanflugkontrolle bei viel Verkehr) 125.325 MHz
  • Zurich Departure (Abflugkontrolle) 125.950 MHz
  • Zurich Tower 118.100 MHz
  • Zurich Apron North (Bodenkontrolle nördlich von Piste 28) 121.850 MHz
  • Zurich Apron South (Bodenkontrolle südlich von Piste 28) 121.750 MHz
  • Zurich Ground (zusätzliche Bodenkontrolle) 121.900 MHz
  • Zurich Delivery (Streckenfreigaben) 121.800 MHz
  • Zurich ATIS (Endlosband mit relevanten Informationen für An- und Abflüge) 128.525 MHz

Unique (Flughafen Zürich AG)

Airside Center - Das neue Wahrzeichen des Flughafens Zürich

Die Unique, im Handelsregister als Flughafen Zürich AG eingetragen, ist die Eigentümerin und Betreiberin des Flughafens Zürich. Die gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft mit dem Kanton Zürich als grösstem Einzelaktionär (vorgeschriebener Anteil >33.33 % des Aktienkapitals) entstand in ihrer heutigen Form am 1. April 2000 durch die Fusion der Flughafen-Immobilien-Gesellschaft (FIG) und der Flughafendirektion Zürich (FDZ).

Die Flughafen-Immobilien-Gesellschaft FIG, deren Wurzeln bis in den November 1948 zurückgehen, war zuletzt eine Aktiengesellschaft (seit 1984) mit Sitz in Kloten und für den Bau und Betrieb der Hochbauten am Flughafen zuständig. Bedeutende Aktionäre der FIG waren der Kanton Zürich (23 %) und die Stadt Zürich (18 %).

Die Flughafendirektion Zürich war der kantonalen Volkswirtschaftsdirektion angegliedert und die formelle Eigentümerin des Flughafens, als Gesamtanlage. Die Zuständigkeiten umfassten den Bau und Betrieb der Tiefbauten (Pisten, Taxiways), den Flughafenbetrieb, die Aushandlung und Umsetzung des Betriebsreglements und die politische Vertretung des Flughafens.

Die erfolgreiche Privatisierung der FIG und das stetige Wachstum des Flughafens führten zum politischen Vorstoss den Flughafen Zürich zu Verselbständigen und hierzu die FDZ aus der kantonalen Verwaltung auszugliedern und mit der FIG zu fusionieren. Auf den Vorstoss hin wurde ein neues Flughafengesetz ausgearbeitet und am 12. Juli 1999 vom Kantonsrat mit 60 % Ja-Stimmen genehmigt. Das Flughafengesetz wurde am 28. November den Zürcher Stimmbürgern zur Abstimmung vorgelegt und von diesen mit 61 % Ja-Stimmen angenommen.

Damit war die Grundlage für die neue Betriebsgesellschaft geschaffen und zum 1. März 2000 trat das neue Flughafengesetz in Kraft. Auf Basis von drei Fusionsverträgen zwischen der FIG und dem Kanton Zürich wurde am 30. März eine Erhöhung des Aktienkapitals von ursprünglich 70 Millionen (140'000 Namenaktien à 500 CHF) auf neu 245'615'000 Schweizer Franken (4'912'300 Namenaktien à 50 CHF) vorgenommen und die FDZ in die FIG integriert, welche am 1. April als Flughafen Zürich AG (FZAG) ihren Betrieb aufnahm.

Die FZAG lancierte am 6. April den Auftritt des Unternehmens unter dem Namen Unique, unter dem sie seither ausschliesslich auftritt. Seit dem 12. April 2000 ist das Unternehmen an der SWX notiert; der Kanton Zürich besass durch die Neustrukturierung am ersten Tag 78.1 % des Aktenkapitals des Unternehmens. Die Anteile wurden laufend reduziert, jedoch durfte dessen Anteil an der FZAG in dieser ersten Stufe der Privatisierung einen 50 %-Anteil nicht unterschreiten, da die Betriebsbewilligung noch bis zum 1. Juni 2001 auf den Kanton Zürich ausgestellt war. Nachdem die Betriebskonzession auf die FZAG übertragen worden war, durfte der Kanton seinen Anteil auf ein vorgeschriebenes Minimum von 33.33 % senken.

Im Dezember 2001 gründete die FZAG das Tochterunternehmen Unique Airports Worldwide AG, welches Unique seither erlaubt, weltweit Flughäfen zu betreiben und Beteiligungen an Flughäfen zu halten.

Über dieses Tochterunternehmen betreibt Unique in Chile die drei Regionalflughäfen Puerto Montt, Calama und La Serena, die 2002 von rund 450'000 Passagieren genutzt wurden. In Venezuela führt Unique den Flughafen von Isla de Margarita. In Indien ist Unique am Bau des neuen Flughafen von Bangalore beteiligt, der voraussichtlich 2008 eröffnet wird.

Corporate Governance

Das Unternehmen hat seinen rechtlichen Sitz in Kloten und fällt damit in die Zuständigkeit des Bezirksgerichts Bülach. Seit März 2001 ist die Flughafenverwaltung zentral im neuen Verwaltungsgebäude Unique One im Westen des Flughafenareals, an der Grenze zu Rümlang untergebracht.

CEO des Unternehmens ist Josef Felder, der Unique seit der Gründung führt. Der achtköpfige Verwaltungsrat umfasst jeweils auch Vertreter von Kanton und Stadt Zürich; dieser Grundsatz wurde von wirtschaftsliberaler Seite kritisiert und wurde zwischen dahingehend verändert, dass die Regierungsräte jeweils eigene Vertreter nominiert, anstatt selber Einsitz zu nehmen. Seit dem 1. Juli 2005 setzt sich der Verwaltungsrat wie folgt zusammen: Andreas Schmid (Präsident), Martin Candrian, Dr. Elmar Ledergerber, Dr. Kaspar Schiller, Eduard Witta, Dr. Martin Wetter, Dr. Lukas Briner und Rita Fuhrer.

Revisionsstelle der Unique (Flughafen Zürich AG) ist KPMG Fides Peat mit Sitz in Zürich.

Flughafenfeuerwehr, Rettungsdienst

Die Flughafenfeuerwehr heisst bis zum 31. Dezember 2007 offiziell Berufsfeuerwehr Flughafen Zürich. Sie ist als Berufs- und Betriebsfeuerwehr der Unique (Flughafen Zürich AG) für die Brandbekämpfung am Flughafen Zürich zuständig und dafür rund um die Uhr einsatzbereit. Im Ernstfall muss die Flughafenwehr jeden Ort auf dem Flugplatzgelände, einer Fläche von 880 ha, nach internationalen Standards in höchstens drei Minuten erreichen können. Ihre Fahrzeuge haben eine extrem beschleunigungsstarke Motorisierung und Tanks mit grossem Fassungsvermögen. Die Flughafenfeuerwehr geht zum 1. Januar 2008 zusammen mit dem Rettungsdienst und der Einsatzzentrale organisatorisch zur Dienstabteilung «Schutz und Rettung» ins Polizeidepartement der Stadt Zürich über.

Pro Jahr verzeichnet die Flughafenfeuerwehr über 1000 Einsätze. 2004 betrafen 260 davon Zwischenfälle mit Flugzeugen, bis hin zu Not- oder Sicherheitslandungen.

Der Rettungsdienst am Flughafen Zürich entstand um 1982 als ursprüngliche "Löschzugambulanz". D.h. er diente in erster Linie der Absicherung von Feuerwehrpersonal bei Brandeinsätzen, in zweiter Linie als Sanität zur Versorgung verletzter Passagiere. Schnell wurde erkannt das auch ausserhalb des Flughafens ein stetig wachsender Bedarf an Rettungsmitteln für die Bevölkerung bestand, oftmals konnten angrenzende Spitäler welche diese Leistung abdeckten aufgrund Kapazitätsengpässen dies nicht bewältigen, resp. waren entsprechende Strukturen im Zürcher Unterland nicht vorhanden. Der Rettungsdienst am Flughafen Zürich leistete im Jahr 2006 um 5500 Einsätze mit 36 Rettungssanitätern und 3 Auszubildenden. Der Hauptsächliche Anteil der Einsätze wird in der Region um den Flughafen geleistet, dies sind 28 Vertragsgemeinden.

Fluglärm-Problematik am Flughafen Zürich

Rund um den Flughafen Zürich wehren sich viele Menschen gegen den Fluglärm. Die Zürcher Fluglärm-Problematik wurde ausgelöst durch den Ausbau des Flughafens, ohne dass ein schweizerisch-deutsches Gesamtkonzept zum Flugverkehr in der Region vorlag. Im Mai 2000 kündigte das deutsche Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eine Vereinbarung vom September 1984, welche die Benutzung des Luftraumes über deutschem Gebiet regelte.[2] Ein neuer Staatsvertrag, welcher im Oktober 2001 unterzeichnet wurde, fand in den Schweizer Parlamenten jedoch letztendlich keine Zustimmung. So trat der Schweizer Nationalrat am 19. Juni 2002 auf die Vorlage nicht ein, worauf das Geschäft an den Ständerat ging. Als Reaktion auf die Ablehnung des Vertrages durch den Nationalrat erliess Deutschland per 27. Oktober 2002 eine einseitige Verordnung, welche die Flugbewegungen über Süddeutschland in den Abend- und Morgenstunden einschränkte. Daraufhin reichten die Swiss International Air Lines und der Unique Flughafen Zürich AG eine Klage beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim ein; diese wurde im Januar 2003 abgelehnt. Am 12. Dezember 2002 stimmte der Ständerat mit 29 zu 10 Stimmen dem neuen Staatsvertrag zu und übergab das Geschäft an die Verkehrskommission des Ständerates zwecks Berichterstattung und Antrag. Im Anschluss daran lehnte der Ständerat am 18. März 2003 den Staatsvertrag ebenfalls ab.[3] Kurz darauf erliess Deutschland zum 17. April 2003 eine weitere Verordnung, welche eine Ausweitung der Sperrzeiten auf 21.00 bis 07.00 Uhr sowie weitere Beschränkungen beinhaltete. Darauf hin strebte der Schweizer Bundesrat ein Mediationsverfahren an, welches jedoch scheiterte. Eine Klage der Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof wurde von diesem an das Gericht erster Instanz verwiesen (Rechtssache T-319/05); ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Unique als Flughafenbetreiberin strebt weiterhin die überwiegende Nordausrichtung für Landeanflüge an.

Die Beschränkung der Anflüge über den süddeutschen Raum führte u.a. dazu, dass sich der Flugverkehr in Gebiete verlagerte, welche bisher nicht oder kaum von Fluglärm betroffen waren. Da in den Sperrzeiten von Norden her nur noch bei ungünstigen Bedingungen angeflogen werden darf, erfolgen die Anflüge von Süden her über dicht besiedeltes Gebiet. Als Folge davon sind nun insgesamt deutlich mehr Menschen von starkem Fluglärm betroffen. Besonders die Menschen im Bereich der Südanflüge empfinden es als ungerecht, dass die meisten Flugbewegungen am frühen Morgen über ihr Gebiet erfolgen. Einerseits sind dabei mehr Menschen betroffen und andererseits liegt die Lärmbelastung auch markant höher. Momentan haben um den Flughafen Zürich in der Schweiz rund 210'000 Personen und in Deutschland 750 Personen eine Fluglärmbelästigung von 50 Dezibel zu ertragen.[4] Die betroffenen deutschen Landkreise führen an, dass sie zum Ausbau des Flughafens nicht befragt wurden und der Landeanflug über deutsches Gebiet sich negativ auf den Tourismus in der Region auswirkt. Der politische Druck, in der Fluglärmproblematik eine annehmbare Lösung für alle zu finden, wird zunehmend grösser. Viele setzen die Hoffnung auf den "gekröpften Nordanflug", eine alternative Anflugroute, die über ausschliesslich schweizerisches Gebiet führt. Doch auch gegen diese Anflugroute gibt es von Seiten Deutschlands und des Kantons Aargau Einwände. Aus Wut und Verzweiflung über die Misslage fordern Teile der lärmgeplagten Bevölkerung harte Gegenmassnahmen. Der Zürcher Stadtpräsident Elmar Ledergerber hat den süddeutschen Kollegen, darunter Günther Oettinger geschildert, was ihm die Bürger an Gegenmassnahmen gegen Süddeutschland empfehlen, sollten die Beschränkungen für den Flugverkehr am Flughafen Zürich nicht wieder gelockert werden. Im Gegenzug solle die Schweiz die Rheinbrücken aus Lärmschutzgründen sperren, aus dem Schwarzwald stammenden Flughafenbeschäftigten kündigen und deutsche Passagiere von der Nutzung des Flughafens ausschliessen.[5] Dies wurde in Deutschland als Provokation aufgefasst [6] und löste in der Schweizer Presse ein grosses Echo aus.[7][8]

Publikationen

Unique informiert durch ihre beiden Internetauftritte www.flughafen-zuerich.ch (für Passagiere, Besucher und Flughafeninteressierte) und www.unique.ch (für Themen, die auf die Betreibergesellschaft bezogen sind).

Darüberhinaus veröffentlicht Unique periodisch erscheinende Zeitschriften, die auch im Internet verfügbar sind. Homebase ist die interne «Hauszeitung» der Unique und richtet sich in erster Linie an die Mitarbeiter; Unique! war bis Juli 2005 die Anwohnerzeitschrift des Unternehmens, an ihre Stelle trat das neue Air Magazine.

Siehe auch

Quellen

  1. SWX Swiss Exchange: Marktdaten: Flughafen Zürich N (UZAN)
  2. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Auch weitere Flugverkehrsbeschränkungen für den Flughafen Zürich müssen beachtet werden (1. August 2003)
  3. Die Bundesversammlung: Luftverkehrs-Staatsvertrag Schweiz - Deutschland (16. Februar 2004)
  4. Tages-Anzeiger: «Man fliegt statt von Norden eben von Süden an» (22. März 2007)
  5. 20 Minuten: Gefährliche Überreaktionen (4. Februar 2007)
  6. Tages-Anzeiger: Ledergerber provoziert Süddeutsche (5. Februar 2007)
  7. Tages-Anzeiger Schweizer Selbstzerfleischung (7. Februar 2007)
  8. Weltwoche Die Stunde der Selbstgeisselung ist vorbei (9. Februar 2007)