Swastika

Als Swastika (Sanskrit: स्वस्तिक „Glücksbringer“), auch Sonnenrad oder Rad des Lebens, wird ein sehr altes religiös-rituelles Kreuzsymbol mit winkeligen oder gebogenen Enden bezeichnet. Nach Funden in Schweden und Ägypten ist es mindestens 14.000 Jahre alt und bis heute auf vier Kontinenten anzutreffen.
Der Nationalsozialismus verwendete eine - meist auf der Spitze stehende - Swastika als Kennzeichen einer angeblichen Rasse von Ariern, Parteizeichen der NSDAP und Flagge des Großdeutschen Reiches. Diese Form wird als Hakenkreuz bezeichnet.
Mit allen nationalsozialistischen und verfassungswidrigen Organisationen ist die politische Verwendung ihrer Symbole – auch der älteren Swastikaformen – in Deutschland, Österreich und weiteren Staaten seit 1945 verboten worden. Für den friedliche Glaubensausdruck und wissenschaftliche, dokumentarisch-informative oder sonstige aufklärende Zwecke darf die Swastika weiterhin gezeigt werden.
Begriff
„Swastika“ setzt sich im Sanskrit aus den Silben su- (gut) und asti (Substantiv as-ti- zum Verb as- sein) zusammen. Es bedeutet wörtlich also: das (zum) Gutsein (gehörige), das Heilbringende. Das Kompositum svasti- wird schon im ältesten Sanskrit (dem Vedischen) in der Bedeutung „Heil, Segen“ gebraucht.
Auf Lateinisch wurde das Symbol crux gammata oder gräzisiert Gammadion genannt, weil seine Winkel wie vier umgekehrte griechische Buchstaben Gamma aussehen.
Im Deutschen sind diese Begriffe ungebräuchlich. Das Symbol wird hier „Sonnenrad“, früher auch „Winkelmaßkreuz“, seit dem späten 19. Jahrhundert jedoch meist „Hakenkreuz“ genannt.
Bedeutung und Formen
Die Swastika symbolisiert wie ein Rad mit vier Speichen die unaufhaltsam vorwärts rollende, bogen- oder kreisförmige Bewegung der Sonne. Das Symbol drückt die Dynamik, zyklische Wiedergeburt, Fruchtbarkeit, Zeugung oder Fortpflanzung des Lebens aus.
Es erscheint in zahlreichen Formen: Die vier Enden können nach rechts oder links führen, recht-, spitz-, flachwinkelig oder rundgebogen, mit Kreisen, Linien, Punkten und Ornamenten verbunden sein. Mit nach links gewendeten Haken heißt es in Indien im Gegensatz zur rechtsdrehenden Swastika „Sauastika“ und bedeutet „Nacht“, „Unheil“ und „Tod“. Auch farblich werden dort beide Formen unterschieden: Rot steht für den Sonnenaufgang im Osten, der neue Lebenshoffnung bedeutet, während Blau für den Sonnenuntergang im Westen, Einbruch der Nacht und damit Niedergang des Lebens steht.
Verbreitung
Die Swastika ist eins der ältesten Symbole der Menschheit, das in früheren Kulturen und bei verschiedenen Völkern auf vier Kontinenten außer Australien verbreitet war, zum Beispiel:
- in der kretominoischen Kultur auf Kreta (ab etwa 3500 v. Chr. als Vasenmalerei,
- in Mesopotamien und im Reich Elam,
- in der Geometrischen Periode der griechischen Vasenmalerei,
- im Buddhismus oder im Hinduismus, oft in Verbindung mit der Gottheit Ganesha)
- gelegentlich in alten Synagogen,
- auf einem römischen schwarzweißen Mosaikfußboden mit linksdrehenden Hakenkreuzen und sie umgebenden Ornamenten (Römisch-Germanisches Museum in Köln)
- als Kreuzsymbol auf frühchristlichen Fresken und Steinplatten,
- als „Schutzmittel gegen den Teufel“, verbunden mit der Mäanderlinie, in der romanischen Ornamentik
- auf manchen gotischen Bauwerken in Europa.
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Buddha mit Swastika auf der Brust
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Emblem von Falun Gong
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Griechische Soldatenhelme mit Swastika (ca. 350 vor Christus)
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Kretominoisches Hakenkreuz
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andere Swastikaformen
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Eine Tür mit Hakenkreuzen in Athen
Indien
Das Wort Swastika wird seiner Bedeutung gemäß in Indien für glückbringende Dinge und Symbole verwendet. Noch heute ist das -Symbol in Indien in Tempeln und auf Götterdarstellungen üblich. Die Bedeutung, die die Swastika durch den Nationalsozialismus erhielt, ist in Indien weitgehend unbekannt.
China
Im Chinesischen Alphabet ist die Swastika innerhalb eines Kreises das Schriftzeichen für das Wort „Sonne“, ohne Kreis (chinesisch 卍, 卐, Pinyin wàn) für Myriade (10.000) bzw. „Unendlichkeit“ (eigentlich: chinesisch 萬 / 万). Wenn es auf der Verpackung von in China hergestellten Lebensmitteln erscheint, bedeutet dies, dass diese rein vegetarisch hergestellt sind.
Das Emblem von Falun Gong, einer aus China stammenden Qi Gong-Bewegung, zeigt einen roten Kreis mit einer großen goldenen rechtsdrehenden Swastika, die von einem orangefarbenen Ring mit vier weiteren Swastikaymbolen und vier Yin und Yang-Symbolen umschlossen wird.
Kelten und Germanen
Die Kelten rollten bei Festen ein Wagenrad, an dem vier brennende Fackeln befestigt waren, einen Berg herab. Durch Rotation und Fahrtwind bildeten die lodernden Flammen ein Hakenkreuz. In der vorchristlichen germanischen Kultur, wo es auch Fyrfos genannt wird, symbolisiert es den wirbelnden Hammer des Donar. Dieser steht vor allem für die Kräfte der irdischen Natur, die sowohl Schutz als auch Schaden, Vernichtung und Wiedergeburt bringen können.
In der Heraldik wird das Hakenkreuz – neben zahlreichen anderen Kreuzformen – als Heroldsbild verwendet.
Verwendung außerhalb Deutschlands im 19. und 20. Jahrhundert
Seit etwa 1890 wurde ein Hakenkreuz in Europa und den USA von verschiedenen Firmen, Militärverbänden und Orden verwendet.
- Seit 1910 ist das Hakenkreuz das Emblem der Isländischen Dampfschifffahrts-Gesellschaft.
- Die Coca-Cola-Company warb 1925 mit einem Schlüsselanhänger in Hakenkreuzform.
- Im Logo der dänischen Brauerei Tuborg. der schwedischen Firma ASEA und der norwegischen A/S Per Kure – Norsk Motor- og Dynamofabrik waren Hakenkreuze integriert.
- In der Republik Polen benutzten die Luftgestützte Kampfgas-Verteidigungs-Liga und das 1. bis 6. Gebirgsjägerregiment („Goralenschützer“, vgl. Goralen) von 1918 bis 1939 ein Hakenkreuz als ihr Abzeichen.
- Ein aufrecht stehendes blaues Hakenkreuz war von 1918 bis 1944 Hoheitszeichen der finnischen Luft- und Panzerwaffe.
- Der finnische Orden des Freiheitskreuzes verwendet bis heute das Mannerheim-Kreuz.
- Die Hakenkreuze der Collane des finnischen Ordens der Weißen Rose wurden 1963 entfernt.
- Auch der lettische Bärentöterorden verwendete das Symbol.
- Die heutige Flagge des finnischen Präsidenten zeigt das Freiheitskreuz (Vapaudenristi) mit dem integrierten Hakenkreuz.
- In der deutschen Goa-Trance-Szene findet das Symbol gelegentlich Verwendung.
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Sonnenkreuz am Fuß des Taufsteins der Pfarrkirche Labach
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im Palais de la Porte Dorée (Paris)
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verschränkte Swastika in der Kathedrale von Amiens
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Wappen der Familie Boreyko, Polen, 14.–15.Jh
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lettische Luftwaffe, 1919–1940
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Goralenkreuz des 2. Gebirgsjägeregiments, Polen, 1921–1939
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finnische Luftwaffe, 1918–1944
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Flagge des finnischen Präsidenten mit Freiheitskreuz, aktuell
Esoterische, okkulte und völkische Gruppen im deutschsprachigen Raum
Vor dem Ersten Weltkrieg war das Hakenkreuz in Deutschland noch nicht eindeutig politisch festgelegt. Es fand sich als Emblem in okkulten oder neubuddhistischen Zeitschriften, aber auch als Verlagssignet des jüdischen Bondi-Verlages, der die Werke des Dichters Stefan George veröffentlichte. Vor allem aber erfreute es sich großer Beliebtheit in der Lebensreform- und der Jugendbewegung. Soweit es sich dabei nicht um Übernahmen aus der Theosophie oder der asiatischen Tradition handelte, war der „Lichtkult“ von Sonnenanbetern und Anhängern der Freikörperkultur entscheidend.
Die Völkische Bewegung bevorzugte bis 1910 den Mjölnir als ihr Abzeichen, verwendete aber auch schon das Hakenkreuz. Es tauchte als Nebenmotiv in damaligen Bestsellern auf, etwa in „Der letzte Hansbur“ von Hermann Löns oder „Wiltfeber“ von Hermann Burte. Seit etwa 1910 erstarkte der Einfluss von Ariosophen wie Guido von List, die das Hakenkreuz als „germanische Rune“ und als Geheimzeichen „urarischen Weistums“ betrachteten, unter den Völkischen. Der einflussreiche Bund deutscher Volkserzieher verwendete erstmals ein Hakenkreuz als Organisationsabzeichen. Sein Gründer Wilhelm Schwaner war eng mit dem Maler Ludwig Fahrenkrog befreundet: Beide gründeten 1912 die neopaganistische Germanische Glaubens-Gemeinschaft (GGG), deren Symbolik das Hakenkreuz besonders betonte.
Dem Vorbild der „Volkserzieher“ und der GGG folgten schon vor dem Ersten Weltkrieg zahlreiche andere völkische Organisationen, darunter der antisemitische Deutsche Turnerbund, der ariosophische Germanenorden und auch die Deutschvölkische Partei, die seit 1914 versuchte, alle völkischen und antisemitischen Strömungen zu sammeln. Der Erfolg blieb ihr allerdings versagt, und vor der Endphase des Krieges konnte auch keine Rede davon sein, dass das Hakenkreuz als politisches Symbol eine besondere Funktion gehabt hätte. Das änderte sich im Herbst 1918, unmittelbar vor dem Ende des Krieges. So trat im Oktober des Jahres ein „Deutscher Volksrat“ unter der Führung des völkischen Literaten Heinrich Pudor an die Öffentlichkeit, der mit dem Hakenkreuz als Symbol zu Pogromen gegen Juden aufforderte.
In den Wirren der Jahre 1919/20 entwickelte sich das Hakenkreuz zu dem Zeichen der Gegenrevolution. Es erschien als Graffito an Wänden und auf Straßen, als Uhranhänger oder Bierzipfel, Anstecker oder Brosche, auf Zeitungen, Zeitschriften und Broschüren, an Panzerwagen oder LKWs. Von vielen Schulen musste ein Trageverbot erlassen werden, um Schlägereien zu verhindern. Dass die Brigade Ehrhardt es beim Kapp-Putsch im März 1920 auf ihre Stahlhelme malte, war jedenfalls sinnfälliger Ausdruck ihres Willens, die aus der Revolution 1918/19 entstandene Weimarer Demokratie zu beseitigen.
Nationalsozialismus
1919–1933
1919 neugegründete deutsche faschistische Gruppen wie die Thule-Gesellschaft und DAP verwendeten im Anschluss an völkische Gruppen das Hakenkreuz. Von ihnen übernahm es die NSDAP, die 1920 aus ihrem Zusammenschluss hervorging, als ihr Parteizeichen. Die altösterreichischen Nationalsozialisten übernahmen das Hakenkreuz daraufhin im Frühsommer 1920 ebenfalls.
Adolf Hitler hatte bereits in den Jahren 1895/96 in seiner Eigenschaft als Chorknabe das Hakenkreuz im Wappen der Äbte von Lambach entdeckt und es war ihm damit schon seit seiner frühen Jugend bekannt.[1] Alfred Läpple stellt jedoch dazu fest: Eine bewusste Prägung oder einen später realisierten Impuls hat jedoch diese Begegnung nicht ausgelöst.[2]
Für die Deutung des Hakenkreuzes hat sich Hitler anscheinend nicht sonderlich interessiert. Er wollte es als „Marke“ seiner Partei verwenden, ihm kam es nur auf die praktische Verwendbarkeit, den Wiedererkennungswert und die rasche Reproduzierbarkeit an. Dass sich das Hakenkreuz zu diesen Zwecken besonders gut eignete, erklärt auch etwas von den Erfolgen der NSDAP im „symbolpublizistischen Bürgerkrieg“ (Arnold Rabbow) der frühen Dreißiger Jahre. 1930 stellte Hitler Betrachtungen über das Verhältnis von Kreuz und Hakenkreuz an und versuchte verständlich zu machen, warum sein Rassismus und Nationalismus Gott wohlgefällig sei:
Und wenn mir so mancher sagt: Wie können Sie Ihr heidnisches Zeichen diesem Kampf vorantragen, wo doch das Christenkreuz allein berufen ist, diesen Kampf zu führen? Dann sage ich: Dieses Zeichen richtet sich etwa nicht [sic!] gegen das Christenkreuz, im Gegenteil, es ist die politische Auswirkung dessen, was das Christentum tatsächlich will und wollen muss. Denn endlich kann man doch nicht den Kampf, den z. B. das Zentrum führt oder die Bayerische Volkspartei, als den Kampf des christlichen Kreuzes bezeichnen! […] Gewiss müsste unser christliches Kreuz das hehrste Symbol des Kampfes gegen den jüdisch-marxistischen-bolschewistischen Geist sein. […] Aber dann dürften nicht Parteien, die mit dem Marxismus, mit dem Atheismus, ja mit dem in der verfeinerten Form sich darstellenden Bolschewismus paktieren, das Christuskreuz als ihr Parteizeichen reklamieren.[3]
Der Österreicher Ottokar Kernstock (1848–1928) komponierte 1923 das Hakenkreuzlied für die Fürstenfelder Ortsgruppe der Deutschen Nationalsozialistischen Arbeiterpartei (DNSAP). Kernstock hatte während des Ersten Weltkriegs patriotische und den Krieg verherrlichende Gedichte verfasst, verwahrte sich aber nach Protesten gegen sein Hakenkreuzlied aus der Christlichsozialen Partei und der katholischen Kirche dagegen, ein „Hakenkreuzler“ zu sein. Das Lied solle vielmehr die „ursprünglichen idealen Werte“ der Partei besingen. Kernstock soll auch gegen die „propagandistische Einverleibung“ des Hakenkreuzliedes durch die DNSAP protestiert haben, als diese es im Wahlkampf in den sudetendeutschen Gebieten der Tschechoslowakei einsetzte.
1933-1945


Zur Beruhigung seiner deutschnationalen bürgerlichen Anhänger hatte Hitler immer betont, dass die rote Fahne mit dem Hakenkreuz neben ihrer Hauptbedeutung als Symbol eines antisemitischen „nationalen Sozialismus“ auch die alten Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot enthalte. Es schien in diese Linie zu passen, dass nach der Reichstagswahl 1933 Schwarz-Weiß-Rot und Hakenkreuzflagge nebeneinander zu Nationalflaggen erklärt wurden.
Bei diesem Kompromiss blieb es aber nur bis 1935. Danach galt ausschließlich die Hakenkreuzflagge als National- und Handelsflagge. In demselben Zusammenhang wurde außerdem der „Hoheitsadler“ der Partei, der das Hakenkreuz im Eichenkranz in den Fängen hielt, zum Reichswappen erklärt; der einzige Unterschied zwischen beiden Emblemen war, dass der Parteiadler vom Betrachter aus nach rechts, der Staatsadler nach links schaute.
Während des Krieges äußerte Hitler in seinen „Tischgesprächen“, er habe die alten Reichsfarben abgeschafft, da diese nur für das „Bismarck-Reich“ gestanden hätten; ihm sei es darum gegangen, ein neues Symbol für das neue „Germanische Reich deutscher Nation“ zu schaffen.
Auch die 1933 entstandene Deutsche Glaubensbewegung, die im Gegensatz zum Christentum völkische, eigene Kultformen herausbilden wollte, hatte als Symbol ein abgerundetes Hakenkreuz, vergleichbar mit dem der Thule-Gesellschaft.[4]
Verbotsgesetze seit 1945

In Österreich regelt das Verbotsgesetz 1947 den Umgang mit nationalsozialistischen Organisationen, Gedankengut und deren Symbolik und bestraft den Missbrauch.
In Deutschland bestimmt der § 86a des Strafgesetzbuches – StGB „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
§ 86
Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
(1) Wer Propagandamittel
1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
Juristische Auseinandersetzung um Anti-Nazi-Symbole
Hauptartikel: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Nach jüngerer Auffassung mehrerer deutscher Staatsanwaltschaften (OStA B. Häußler, Stuttgart) wären auch Darstellungen durchgestrichener oder durchbrochener Hakenkreuze verboten. Das Mannheimer Amtsgericht hat einen Studenten zum Ableisten von Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung und zur Zahlung einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt, da dieser einen Anstecker, auf dem ein durchgestrichenes Hakenkreuz abgebildet war, getragen hatte. Die Begründung des Gerichts war, dass es nicht eindeutig zu erkennen sei, dass sich der Träger eines solchen Ansteckers gegen den Nationalsozialismus äußert. Im Revisionsverfahren wurde der Student freigesprochen. Auch das Lager des Winnender Punk-Versandhandels Nix-Gut Records wurde von der Polizei durchsucht und Waren, auf denen durchgestrichene oder von einer Faust zerschlagene Hakenkreuze zu sehen waren, beschlagnahmt.
Am 16. März 2006 urteilte das Landgericht Tübingen, dass Darstellungen von z. B. durchgestrichenen Hakenkreuzen nicht strafbar seien, wenn sie für einen „objektiven Beobachter“ eindeutig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus ausdrücken.[5] Das Amtsgericht Tübingen hatte eine Strafbarkeit noch bejaht.[6] Die Staatsanwälte berufen sich auf den Paragrafen 86a des Strafgesetzbuches. Dieser verbietet das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. In Absatz 3 werden allerdings Ausnahmen genannt: Dienen die Kennzeichen etwa der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Forschung oder Lehre, sind diese erlaubt. Nach einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 25, 133, 1973) ist das Verwenden von Abbildungen, die objektiv den Nationalsozialismus nicht befürworten, nicht strafbar.[7]
Am 29. September 2006 verurteilte das Landgericht Stuttgart einen Versandhändler von „Anti-Faschistischen Gütern“, d. h. beispielsweise Aufnäher mit durchgestrichenen Hakenkreuzen, wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a Abs. 1 Nr. 1 und 2, 86 Abs. 1 Nr. 4 Strafgesetzbuch (StGB) zu einer Geldstrafe von insgesamt 3.600 Euro. Danach sei es rechtswidrig, Aufdrucke auf T-Shirts, Postern, Anhängern oder ähnlichem zu verwenden, welche sich offensichtlich bewusst gegen die auf ihnen dargestellte Symbolik aussprechen – unabhängig davon, unter welchem Slogan sie verfasst und beworben wurden (beispielsweise „Nazis raus!“). Begründet wird dies damit, dass es sich bei § 86a StGB unstreitig um einen abstrakten Gefährdungstatbestand handele und daher die politische Meinung unabhängig von der Erfüllung des Tatbestandes sei. Zudem solle die Symbolik der NS-Zeit gänzlich verbannt werden.
Das Urteil stieß sowohl seitens der Politik als auch vieler Strafrechtler auf große Empörung, weil diese Auslegung nicht vom Gesetzeszweck des § 86 a StGB gedeckt sei – das bewusste Eintreten gegen Rechtsextremismus sei förderungswürdig und nicht zu inkriminieren. Das Urteil des Landgerichts war sogar Diskussionsthema einer Debatte des Bundestages.
Die Revision war beim Bundesgerichtshof anhängig, die Revisionsverhandlung vor dem 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes fand am 8. März 2007 statt. Die Berliner Staatsanwaltschaft ist anderer Auffassung als die Stuttgarter Kollegen.[8] Zunächst bestand eine große Rechtsunsicherheit. Klarheit wurde erst durch das Urteil des Bundesgerichtshofes geschaffen, nachdem am 15. März 2007 die Verurteilung des Versandhändlers aufgehoben wurde.[9] Der Vorsitzende Richter Walter Winkler nannte die Symbole „gegen die Wiederbelebung nationalsozialistischer Bestrebungen gerichtet“. Dies sei „eindeutig und offenkundig zum Ausdruck gebracht worden“.[10] Zudem hatte das Bundesministerium der Justiz angekündigt, im Falle der Bestätigung des Urteils eine Gesetzesänderung herbeizuführen.
Siehe auch
Einzelbelege
- ↑ Henry Picker: Hitlers Tischgespräche im Führerhauptquartier, Wiesbaden 1983, S. 120
- ↑ Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon: Theodorich Hagn, Benediktiner, Abt, * 23. März 1816 in Griesbach in Bayern, † 29. August 1872 in Lambach in Oberösterreich
- ↑ Institut für Zeitgeschichte – Hitler IV,1, S. 33
- ↑ Der Neue Brockhaus, Band A-E, 1936
- ↑ Umstrittener Anti-Nazi-Anstecker darf verkauft werden, swr.de
- ↑ AG Tübingen vom 7.11.2005 – 12 Cs 15 Js 11522/2005; dazu Molsberger/Wax, Tatbestand und Korrektur, JZ 2006, 140
- ↑ Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (PDF), Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode
- ↑ Verfremdete Hakenkreuze In Berlin straffrei
- ↑ http://www.focus.de/politik/deutschland/anti-nazi-symbole_aid_50737.html
- ↑ Bundesgerichtshof: Urteil des 3. Strafsenats vom 15.03.2007 – 3 StR 486/06
Literatur
- Jacques Gossart: La longue marche du svastika. Histoire connue et inconnue de la croix gammée. Paris 2002.
- Lorenz Jäger: Das Hakenkreuz. Zeichen im Weltbürgerkrieg. Eine Kulturgeschichte. Wien und Leipzig 2006.
- Steven Heller: The Swastika. Symbol Beyond Redemption? New York 2000.
- Bernard Marillier: Le Svastika. Petite Bibliothèque des Symboles, Puiseaux 1997.
- Arnold Rabbow: Artikel „Hakenkreuz”. In: dtv-Lexikon politischer Symbole. München 1970, S. 110–118.
- Heinrich Hutzmann: Deutsche Wappenkunst, Insel-Verlag Leipzig.
- Elisabeth Weeber: Das Hakenkreuz. Geschichte und Bedeutungswandel eines Symbols. Lang, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-631-56363-2 (Rezension)
Weblinks
- Die Entwicklung des Hakenkreuzes zum todbringenden Symbol des Nationalsozialismus – von Peter Diem (Rechts- und Politikwissenschafter)
- Zivilcourage gegen Rechts: Von Polizeibehörden ausgebremst – Beitrag des TV-Magazins Monitor
- Freispruch für Vertrieb von Anti-Nazi-Symbolen
- sabon.org „Die Swastika – Ihre Geschichte, Herkunft und Bedeutung“
- swastika-info.com Website über die Swastika aus Sicht der religiösen Bewegung Falun Gong
- § 86a StGB Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- Vorlage:Gesetz-D
- Vorlage:Gesetz-D