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Fahren ohne Führerschein

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Das Fahren ohne Führerschein (im Polizeijargon kurz „Fahren ohne“) mit fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen ist in Deutschland nach § 75 Nr. 4 i. V. m. § 4 Abs. 2 Satz 2 FeV eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die verwarnt werden kann. Für das Nichtmitführen ist bundesweit ein Verwarnungsgeld mit einem Regelsatz von 10 € vorgesehen.

Der Führerschein ist ein amtliches Dokument im Rang einer Urkunde, das beweist, dass der Inhaber berechtigt ist, im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen. Er ist nach § 4 Abs. 2 FeV während der Fahrt ständig mitzuführen und bei Kontrollen der Polizei auf Verlangen vorzulegen, wird dies verweigert ist ebenso eine Verwarnung möglich. Beim Nichtmitführen kann die Polizei vor Ort eine Kontrollaufforderung ausstellen und aushändigen.

Vom Fahren ohne Führerschein zu trennen ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis, was bedeutet, dass jemand die Fahrerlaubnis gar nicht besitzt, zum Beispiel weil sie sichergestellt oder beschlagnahmtoder schlicht und einfach kein Führerschein gemacht wurde.