Verwaltungsfachwirt
Die Bezeichnung Verwaltungswirt wird im öffentlichen Verwaltungsdienst der Bundesrepublik Deutschland von Beamten und Angestellten geführt. Hierbei wird jedoch unterschieden zwischen:
Verwaltungsfachwirt:
Die Berufsbezeichnung "Verwaltungsfachwirt" führen i.d.R. Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsangestellte mit Fachprüfung I, die den Angestelltenlehrgang II absolviert und die sich anschließende Prüfung erfolgreich bestanden haben. Der Angestelltenlehrgang II ist jedoch kein Studiengang, und schließt nicht mit einer FH-Diplomierung ab. Vielmehr ist er als Aufstiegsmöglichkeit für qualifizierte Verwaltungsfachangestellte zu betrachten. Voraussetzung zum Besuch des AL II ist eine i. d. R. einschlägige Berufserfahrung als Verwaltungsfachangestellter (zumeist 4 Jahre), sowie ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz. Zudem muss in der jeweiligen Dienststelle auch eine gehobene Position zu besetzen sein. Ist dies der Fall findet die Weiterbildung während der Dienstzeit statt. Dabei bezieht der Verwaltungsfachangestellte seine üblichen Dienstbezüge in vollem Umfang weiter. Die Kosten für den Lehrgang trägt in der Regel die jeweilige Dienststelle bzw. deren vorgesetzte Behörde. Inhalt der Fortbildung ist zum einen ein vertieftes Wissen auf dem Gebiet der staatlichen Rechtswissenschaften, zum anderen vertiefte verwaltungsbetriebswirtschaftliche Kenntnisse um später rechtlich komplexere Fälle bearbeiten zu können. Daneben werden auch diverse Sozialkompetenzen wie Mitarbeiterführung geschult. Die Aufstiegsfortbildung zum Verwaltungsfachwirt ist nach dem BBiG anerkannt. Wie Dipl.-Verwaltungswirte auch, nehmen Verwaltungsfachwirte Aufgaben wahr, die dem gehobenen Dienst entsprechen und können bei besonderer Eignung in Führungspositionen (z. B. Sachgebietsleiter, Amtsleiter, Ausbildungsbeauftragter etc.) eingesetzt werden.
Die Berufsbezeichnung "Verwaltungsfachwirt" wird jedoch nicht von allen Studieninstituten vergeben und hat daher keinen offiziellen Charakter. So bescheinigen beispielsweise die Bundeswehrverwaltungsschulen lediglich die erfolgreich absolvierte "verwaltungseigene Angestelltenprüfung II", die Bayerische Verwaltungsschule oder andere kommunale Studieninstitute verleihen hingegen den Titel "Verwaltungsfachwirt/in". Beide Bezeichnungen sind jedoch berufsrechtlich gleichgestellt und berechtigen gleichermaßen zur Wahrnehmung von Aufgaben der Entgeltgruppe 9 TVöD und höher.