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Grünpfeil

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Zeichen 720: Grünpfeil

Der Grünpfeil ist nach der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 8-10 StVO eine nicht leuchtende Ergänzung an Lichtzeichenanlagen, durch die die Wartezeit für Rechtsabbieger bei bestimmten Verkehrsituationen verkürzt wird. Dargestellt wird er durch einen nach rechts gerichteten Pfeil auf einem Zusatzschild rechts neben dem roten Licht der Ampel

Jaja blablabla... halt dein Maul Beamktenklugscheisser So siehts wirklich aus:

Der gemeine Grünpfeil, wie er auf Deutschlands Straßen häufig vorkommt, ist im Grunde genommen, lediglich, ein riesiger Haufen Scheisse.

Kurzum die dämonischteste Ausgeburt, welche die StVo jemals hervor gebracht hat !

SCHEISS DRECKS GRÜNPFEILE !!! AHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHH

Ende und Aus.