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Manfred Roeder (Rechtsextremist)

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Manfred Roeder (* 6. Februar 1929 in Berlin) ist ehemaliger Rechtsanwalt und zählt zu der Gruppe der Geschichtsrevisionisten, die den Holocaust leugnen.

Leben

Dieser Roeder ist ein Adoptivsohn des Nazirichters * Manfred Roeder. Die Namensgleichheit ist deshalb kein Zufall.

Erzogen wurde er in der Nationalpolitischen Erziehungsanstalt (Napola) in Plön. Als einer der jüngsten regulären Soldaten hat er noch 1945 an den Kämpfen um die Verteidigung der damaligen Reichshauptstadt Berlin teilgenommen. Nach dem Zweiten Weltkrieg war er zeitweise Mitglied der CDU. Nach seinem Austritt aus der Partei knüpfte er Kontakte zur rechtsextremistischen Szene - auch im Ausland - und zum Ku Klux Klan. Roeders Lebenslauf zieren eine Fülle von Vorstrafen, darunter auch Widerstand gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung. 1980 haben die von ihm gegründeten Deutschen Aktionsgruppen Anschläge auf Asylbewerberheime initiiert. Roeder wurde wegen dieser Aktivitäten von der Bundesanwaltschaft als Terrorist eingestuft.

1997 wurde durch das Fernsehmagazin Panorama bekannt, dass Roeder im Jahr 1995 auf Einladung als Referent in Hamburg in der Führungsakademie der Bundeswehr aufgetreten ist. Dieser Skandal sowie die Tatsache, dass Roeder bei der Gelegenheit viele Sachmittel aus Bundeswehrbeständen geschenkt bekam, führte zur Ablösung des bisherigen Kommandeurs der Führungsakademie und zur Einsetzung des Konteradmirals Rudolf Lange als neuem Kommandeur, mit dem Ziel den guten Ruf der Akademie wieder herzustellen.

1997 ließ sich Roeder als Direktkandidat der NPD für Stralsund, Mecklenburg-Vorpommern zur anstehenden Bundestagswahl aufstellen und bot sich als „Kanzleralternative 1998” an, blieb aber erfolglos.

Verurteilungen

Wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde Roeder 1982 zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, und 1990, nach Verbüßung von zwei Dritteln der erkannten Strafe wegen guter Führung und günstiger Sozialprognose wieder entlassen. 1996 verübte Roeder in Erfurt zusammen mit anderen Rechtsextremisten einen Farbanschlag auf die Wehrmachtsausstellung, was ihm eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung und eine Geldstrafe von 4.500 DM einbrachte. Nach Verurteilungen zu Freiheitsstrafen durch die Landgerichte Schwerin und Rostock wegen Volksverhetzung und anderer Straftaten wurde er im September 2004 vom Landgericht Frankfurt wegen Verunglimpfung des Staates zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Im Februar 2005 folgte eine weitere Verurteilung wegen des selben Straftatbestandes durch das Amtsgericht Schwalmstadt. Am 12. Mai 2005 trat er seine Strafen in der JVA Gießen an.