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Notariatsinstrument

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Notariatsinstrument unter dem Auszug aus einem 1600 begonnenen Erbregister

Das Notariatsinstrument war ein Mittel zur Beglaubigung von Schriftstücken. Der jeweilige Notar setzte sein spezifisches Zeichen unter die jeweilige Urkunde und beglaubigte damit und mit seiner Unterschrift deren Inhalt. Die Gestaltung der Notariatsinstrumente hatte in der Regel künstlerische Züge, oft waren es Abbildungen aus dem Bereich des Justiz oder die mit dem Namen des Notars in Verbindung standen.