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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2007/12

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Jodo in Abschnitt Bild:DulsbergMap.png

Kollage von urherberrechtlich geschützten Werken

Im Rahmen der Panoramfreiheit dürfen wir Skulpturen im öffentlichen Raum zeigen. Darf dabei die Figur vollkommen aus dem Umfeld gelöst werden, z.B. durch kurzfristiges Aufhängen eines Hintergrundes wie eine Plane oder ein Bettlaken, oder durch Bildbearbeitung?

Und wie sieht es dann mit einer Weiterverarbeitung zu einer Kollage aus (das diese dann selbst dem Urheberrechtsschutz unterliegt ist klar).

Ist diese Verwendung: Bild:Buesten-Collage.jpg zulässig? --Bahnmoeller 12:11, 1. Dez. 2007 (CET)

So, wie es jetzt ist, geht es jedenfalls nicht: Es fehlt ein Beleg der Rechtsgrundlage, wieso Fotos der geschützten Plastiken verwendet werden dürfen (Lizenz des Bildhauers oder Beleg der Panoramafreiheit). Außerdem fehlt die Lizenz des Fotografen, seine Fotos zu veröffentlichen und zu bearbeiten bzw. ein Hinweis darauf, dass Fotograf und Bildbearbeiter dieselbe Person sind. {{subst:nld}} taggen, und wie ich sehe, eine ganze Menge andere Fotos von Plastiken des Künstlers auch. --Wikipeder 14:53, 1. Dez. 2007 (CET)

Bilder von den Commons mit der Bitte um Nennung des Fotografen

Beim Stöbern in den Commons nach geeigneten Bildern bin ich häufiger auf folgenden Kombination gestossen:

This file is licensed under the Creative Commons Attribution ShareAlike 2.5 License. In short: you are free to share and make derivative works of the file under the conditions that you appropriately attribute it, and that you distribute it only under a license identical to this one. mit Creator of this photo was xxxxx. Please credit the photo aaaa bbb ccc in the immediate vicinity of the image.

Ich verstehe das so, dass ich möglichst den Namen des Fotografen mit reinschreiben sollte (in no: gibt es dafür sogar ne Vorlage (Link zur Vorlage by Isderion)), diese Angabe wurde aber teilweise von anderen wieder entfernt. Was ist hier richtig und sinnvoll? --KUI 19:46, 1. Dez. 2007 (CET)

Bei der Nutzung außerhalb der Wikipedia muss der Name des Urhebers genannt werden. Innerhalb der Wikipedia ist der Name ja schon auf der Bildbeschreibungsseite genannt. -- ChaDDy 20:08, 1. Dez. 2007 (CET)
Danke. Die Norweger beispielsweise schreiben ihn aber trotzdem noch unter das Bild. Und nicht jeder klickt ja auf die Bildbeschreibungsseite - und die ist ja auch augenscheinlich nicht in the immediate vicinity of the image. --KUI 00:05, 2. Dez. 2007 (CET)

Verbessern von bildern

Hallo, ich habe an meinem Computer bei diesem Bild oben die Blätter weggeschnitten. Mit welcher Lizenz und mit welchen angaben soll ich das jetzt hochladen (es war ja nicht mein eigenes Bild)?
--Carport Mit mir sprechenBewertung 21:59, 1. Dez. 2007 (CET)

Mit den selben Angaben, die auf der Beschreibungsseite des Originalbildes stehen. Soll das Originalbild ersetzt werden? Wenn ja, dann lade die verbesserte Version bitte als "neue Dateiversion" hoch ([1]). -- ChaDDy 22:24, 1. Dez. 2007 (CET)

Steal This Album!

Dieses Cover dürfte mE keinerlei Schöpfungshöhe aufweisen. Was denkt ihr? --Gruß, Constructor 08:06, 3. Dez. 2007 (CET)

Nein, ich denke, dass keine SH gegeben ist. --jodo 13:40, 3. Dez. 2007 (CET)
Wohl war, da ist nix schützbares dran. Christian Bier Rede mit mir! 13:53, 3. Dez. 2007 (CET)

Wir wollen doch nicht mehr aus dem Bauch argumentieren, sondern brav einen Kriterienkatalog abarbeiten und immer dranschreiben, dass es auch ganz anders sein könnte (siehe oben) --Historiograf 17:49, 3. Dez. 2007 (CET)

Ja, genau, vor allem weil der Fragesteller ja auch ganz sicher einen Intensivkurs „Urheberrecht“ will. ;) -- ChaDDy 19:13, 3. Dez. 2007 (CET)
Gerne! :-) --Gruß, Constructor 19:58, 3. Dez. 2007 (CET)

Alle GFDL-Wikipedia-Inhalte werden wohl CC-BY-SA relizenziert

http://www.heise.de/newsticker/meldung/99887

Ich hatte bereits mehrfach deutlich gesagt, dass es vermutlich so kommen würde. Wer gedacht hat, durch die GFDL-Lizensierung seiner Inhalte die freie Nutzung in der Praxis verhindern oder zumindest stark erschweren zu können, wird nun sehen, dass diese Rechnung nicht aufgegangen ist. Die Relizensierung ist möglich, weil Benutzer nicht in eine bestimmte GFDL einwilligen, sondern in "Version 1.2 or any later version published by the Free Software Foundation". Damit hat man der Free Software Foundation das Recht eingeräumt, die Inhalte unter eine beliebige andere Lizenz zu stellen, wenn indem sie eine entsprechende neue GFDL-Version veröffentlicht. Das wird nun vermutlich geschehen. Wenn jetzt jemand kommt und sagt, er habe damit nicht rechnen müssen, dann liegt er damit falsch: Das war immer die Politik der FSF, das ist deutlich die Intention der Präambel usw. Und ich denke, wir sollten sofort eine Richtlinie einführen, um die nun sicher schnell folgenden Versuche, neue Inhalte auf Version 1.2 ohne spätere Versionen zu beschränken, von vorn herein auszuschließen. Solche Inhalte sollten wir ablehnen. --rtc 15:54, 2. Dez. 2007 (CET)

Warum heise.de wenn wir es auch haben :) : hier und foundation:Resolution:License update, -jkb- (cs.source) 16:05, 2. Dez. 2007 (CET)
mal ganz naiv gefragt, was bedeutet das jetzt für den "normalen" artikelschreiber? gruß --Hendrike 16:03, 2. Dez. 2007 (CET)
Gar nichts. Aber es ist ein gewaltiger Fortschritt für alle, die WP-Inhalte im Print weiterverwenden wollen. Das was immer beabsichtigt war, nämlich dass jedermann für jedenZweck die Inhalte nutzen kann, wird endlich möglich. Jeder beliebige Verleger in Südamerika darf also in Zukunft ein Bündel Artikel aus dem Thema Medizin und Gesundheit der spanischen oder portugiesischen Wikipedia in einem Heftchen zusammenfassen und für ein paar Peso in Gegenden verkaufen, wo es keinen Zugang zu Computern gibt. Bislang scheiterte sowas am Wortlaut der Lizenz, die absurde Auflagen machte, so hätte in diesem Heftchen zB ein vier- bis siebenseitiger Anhang mit der GDFL in englischer Sprache abgedruckt werden müssen. Bei der CC-by-sa reicht ein Hinweis auf die Lizenz. --h-stt !? 18:01, 2. Dez. 2007 (CET)
Das ist der Kernpunkt der Sache. Noch absurder war es wenn jemand ein Bild oder ein Graf von uns brauchte - er mußte dazu immer die 7 Seiten Lizenztext angängen. -jkb- (cs.source) 18:04, 2. Dez. 2007 (CET)
Würde die Relizenzierung zur Aufhebung der GFDL 1.2 führen oder gelten dann beide Lizenzen? --Phrood 18:06, 2. Dez. 2007 (CET)
So weit ich den Stand der Dinge kennen, wird die GFDL 2.0 (fällt unter das "... and later") inhaltlich identisch mit der CC-by-sa werden. Damit ist keine Neulizensierung nötig, sondern alle bestehenden Inhalte gehen automagisch über. --h-stt !? 18:18, 2. Dez. 2007 (CET)
Ich glaube an diesem Punkt ist dann die Autorengemeinschaft gefragt. Ob sie weiterhin unter der GFDL ... publizieren will oder unter cc-by-sa. So interpretiere ich "initiate a process of community discussion and voting before making a final decision on relicensing" Liesel 19:45, 2. Dez. 2007 (CET)
Wenn GFDL und CC-by-sa identisch sind, ist das aber sowieso egal. -- ChaDDy 19:57, 2. Dez. 2007 (CET)
Die Resolution ist von rechtlichen Laien geschrieben, die nicht verstanden haben, wie der Prozess im Einzelnen ablaufen wird. Diskutieren können wir nur, bevor die FSF die neue Version veröffentlicht. Danach ist sie wirksam, egal was wir oder wer auch immer für Meinungen hat. --h-stt !? 20:11, 2. Dez. 2007 (CET)

Halleluja. Ich halte es zwar immer noch für zu schön, um wahr zu sein, würde mich aber umso mehr freuen, wenn es tatsächlich so kommt. --Uwe 20:35, 2. Dez. 2007 (CET)

Ich lese am Fußende jeder Seite nur "Ihr Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation." Das verweist letztendlich auf die Version 1.2, wo steht das mit "or any later version"? – Simplicius 20:47, 2. Dez. 2007 (CET)

"Permission is granted to copy, distribute and/or modify this document under the terms of the GNU Free Documentation License, Version 1.2 or any later version published by the Free Software Foundation; ..." steht unter jedem Commons-Image unter GNU-Lizenz. --Brunosimonsara 20:55, 2. Dez. 2007 (CET)
Ich beziehe mich auf die Wikipedia, nicht auf Commons. – Simplicius 23:30, 3. Dez. 2007 (CET)
Abgesehen davon steht unter Punkt 10 "Future Revisions of this License": "... If the Document does not specify a version number of this License, you may choose any version ever published (not as a draft) by the Free Software Foundation. ..." --Uwe 20:59, 2. Dez. 2007 (CET)
Ok, das macht schon etwas mehr Sinn. – Simplicius 23:30, 3. Dez. 2007 (CET)
Hier steht es: WP:LB --Wladi001 21:01, 2. Dez. 2007 (CET)
Klar, es ist aber nicht wirklich relevant, was jemand mal da reinbuttert [2], sondern was die Free Software Foundation macht. – Simplicius 23:34, 3. Dez. 2007 (CET)
Das ist ein Zitat aus dem Original-Lizenztext. -- ChaDDy 23:39, 3. Dez. 2007 (CET)

Wenn das so käme, müssten wir die ganzen Urheberrechtsrichtlinienhilfeseiten umschreiben. Ich bin gespannt. --87.181.238.89 23:20, 2. Dez. 2007 (CET)

Das ist ja wie Weihnachten ohne Überfressen. sугсго.PEDIA 13:54, 3. Dez. 2007 (CET)

Ein bisschen sehr wichtiges ändert sich aber wohl doch. CC setzt die Nennung eines "Urhebers / Autors" voraus. Was bitte machen bei Artikeln, die von ganz vielen Autoren geschrieben wurden. Reicht es da, sich ein paar rauszupicken und zu sagen, die haben ja mitgeschrieben und jetzt darf ich offline den Artikel weiterverbreiten? --62.143.91.67 17:53, 3. Dez. 2007 (CET)

[3] --JD {æ} 18:05, 3. Dez. 2007 (CET)
Laut der Diskussion [4] Punkt 3 ist das nicht unbedingt der Fall. Alle CC-BY-SA Lizenzen > 2.0 [5], [ [6] enthalten in Punkt 4.c eine wachsweiche Formulierung in der der Service Provider, Sponsor etc. in seinen Servicebedingungen vom eigentlichen Autor fordern kann, dass nur er (Service Provider) als Autor genannt wird.--kogo 20:53, 3. Dez. 2007 (CET)
Wenn -folgend der von Dir verlinkten Mail von Gregory Maxwell- jeder "Service-Provider", der CC-sa-by-Werke mehrerer Autoren "bündelt", sich selbst als Urheber einsetzen darf, also für die Namensnennung bei Print dann reicht "aus Wikipedia und Flickr" oder "aus Wikipedia und Wikibooks", dann kann ich meine Werke auch gleich unter PD in den Commons einstellen. --jha 03:12, 4. Dez. 2007 (CET)
Die Lizenz stellt es in die Entscheidung des "Verlegers", wie die Quelle (das by) anzugeben ist. Wir bestimmen also, ob unter CC-by-sa die einzelnen Autoren oder die "Wikipedia" als Quelle zu benennen sein soll. en-Wikinews steht ja schon unter CC-by-sa und dort ist einfach nur "Wikinews" anzugeben. Aber wir werden sicher keine Lösung wählen, bei der Fotos nicht dem individuellen Photographen zugeschrieben werden. Deshalb ist das sicher ein relevanter Punkt, den wir diskutieren müssen. Aber es ist kein Grund, die Lizenz als solche abzulehnen. --h-stt !? 10:06, 4. Dez. 2007 (CET)
Das Problem ist nicht die Wikipedia sondern die Weiternutzung: Wenn ich das Zeug unter www.Syrcro.de kann ich mich selbst als Urheber über meine AGB darstellen: "by syrcro" und das dann auch mit RalfRs Fotos. sугсго.PEDIA 11:58, 4. Dez. 2007 (CET)
Es bedarf also ggf. "nur" eines "Zwischenproviders", der die Inhalte (und sei es auf dem Papier) einmal gehabt hat, um die Urheberschaft umzulabeln.
Und ich AGF mal außen vor lasse: Was die Foundation heute verspricht, wie die Autorennennung zu erfolgen hat, rechtlich gebunden wird sie daran nicht sein, dort zählt dann nur der Lizenztext, dem ich zugestimmt habe. --jha 15:10, 4. Dez. 2007 (CET)

Bild:Bayernpartei 2003.gif

Wenn ich durch die Versionsgeschichte gehe, scheint mir dieses Logo von der Bayernpartei unter die GNU-FDL gestellt worden zu sein. Braucht's da überhaupt die Vorlage:LogoSH? Und könnte man das Logo dann nicht sogar in die Commons verschieben? Siehe übrigens auch en:Image:Bavaria Party.gif. --Mg [ˈmœçtəˌɡeʁn] 21:26, 3. Dez. 2007 (CET)

Das Problem ist, dass der Parteivorsitzende oder ein anderer Parteifunktionör dieses Logo nicht unter GNU FDL stellen können, da sie nicht der Urheber sind. Dies kann nämlich nur der Gestalter des Logos. BTW: Ich seh hier Schöpfungshöhe (bzgl. des Bildes was da eingebaut ist). Bitte mal die anderen Experten Ihre Meinung äußern. Christian Bier Rede mit mir! 22:55, 3. Dez. 2007 (CET)
Diskussionen, die hier geführt wurden, ergaben durchaus, dass man auch als Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte Inhalte unter eine freie Lizenz stellen darf, vgl z.B. hier. --Isderion 23:18, 3. Dez. 2007 (CET)
Außerdem käme mir das komisch vor, wenn die Bayernpartei ihr Logo unter die GNU FDL setht obwohl sie das garnicht darf. Ich meine die muss sowas ja wissen, schließlich ist es ihr Logo. --Mg [ˈmœçtəˌɡeʁn] 21:25, 4. Dez. 2007 (CET)

Bild:Antonia Strassmann Elly Beinhorn und Georgia Lind-2.jpg

Datei:Antonia Strassmann Elly Beinhorn und Georgia Lind-2.jpg
Antonia Strassmann Elly Beinhorn und Georgia Lind, 1938

gleich Bild:Antonia Strassmann Elly Beinhorn und Georgia Lind.jpg.

From Wide World Photos, Berlin, and New York Times, Berlin. Also nix US-Bundesregierung.
Andererseits: von 1938. Da kräht vermutlich kein Hahn mehr nach den Rechten.
Also wie geht's weiter? – Simplicius 23:25, 3. Dez. 2007 (CET)

Löschen. Der Urheber ist mit Sicherheit noch keine 100 Jahre tot. Und unter die PD-alt-100-Regelung fällt das auch nicht. -- ChaDDy 23:34, 3. Dez. 2007 (CET)
Schön, dass wir das jetzt schon geklärt haben.
Das Bild wurde bereits im Januar 2004 hochgeladen.
Unser System ist also sehr effektiv. – Simplicius 23:38, 3. Dez. 2007 (CET)
Die Dateiüberprüfung gibt es ja wie du vielleicht weißt erst seit gut einem halben Jahr. Die Bilder von 2004-Mitte 2007 sind teilweise durch die Eingangskontrolle durchgekommen, weil noch nicht so flächendeckend kontrolliert wurde wie heute. Heute ist es kaum noch möglich solche Bilder unbemerkt "einzuschmuggeln". Viele Bilder aus der Anfangszeit der Wikipedia wurden in den letzten 5 Wochen durch die Überprüfung der alten Bild-PD Vorlage enttarnt und in die Dateiüberprüfung geschickt. Mit Sicherheit wird es in den über 50000 Bildern hier in der DE-WP noch einige Problemfälle geben. Es wird aber schwer diese zu filtern. Sicherlich wird aber im Rahmen der Commons-Transfers noch das eine oder andere Bild gefunden werden. Diese Arbeiten lassen sich leider nicht so einfach koordinieren, bei dieser Masse von Bildern. Christian Bier Rede mit mir! 00:20, 4. Dez. 2007 (CET)
Die Urversion wurde vor fast vier Jahren hochgeladen und seitdem nie hinterfragt. Das oben zuerst genannte Bild hat die Kontrolle beim Hochladen vor zwei Tagen, also "heute" überlebt.
Die Problemgruppe PD-US wurde häufig angesprochen. Von "nur einigen" würde ich da nicht sprechen. Ich wollte nur mal darauf hinweisen. Für so einen Einzelfall lohnt sich der LA fast gar nicht. – Simplicius 02:47, 4. Dez. 2007 (CET)
Okay, dann sollte man vielleicht mal die PD-US komplett durchgehen, und mal durchfiltern. Eigentlich sollten wir die Bilder gleich direkt in die Commons schicken, denn die haben zig Vorlagen für die unterschiedlichen Regierungsbehörden. Was dann noch übrig bleibt sind die Problemfälle und die könnten wir dann löschen. Ist natürlich wieder einen Haufen Arbeit. Am besten sollte das ein Admin machen, der gleich die Problembilder entfernen kann. Christian Bier Rede mit mir! 12:40, 4. Dez. 2007 (CET)
beide Bilder gelöscht

Da die Bilder eine klare Urheberrechtsverletzung waren, habe ich sie gelöscht. Dazu bedarf es keines LA oder SLA. Daß sowas auf Commons geduldet wird, steht auf einem anderen Blatt, ist aber eine Frechheit. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:18, 4. Dez. 2007 (CET) Bei der Gelegenheit habe ich auch gleich noch Bild:Albert Kesselring.jpeg auf Kategorie:Public-Domain-Bild (Werk der Regierung der Vereinigten Staaten) gefunden, aber da bleiben noch geschätzt 5.000 Bilder, die überprüft werden müssen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:50, 4. Dez. 2007 (CET)

Ich wollte noch hinzufügen, dass mir oben ein Fehler unterlaufen ist. Es genügt, wenn der Urheber seit 70 Jahren tot ist. Das ändert allerdings nichts daran, dass dieses Bild eine URV ist. Selbst wenn der Fotograf sofort nach dem Auslösen tot umgefallen wäre, wäre das Bild erst am 1. Januar 2009 gemeinfrei. -- ChaDDy 14:25, 4. Dez. 2007 (CET)

  • Anzumerken ist, dass alles was die US-Army im Rahmen von Kriegen (gerechten wie ungerechten, um mich mal in diese Nesseln zu setzen) nach Hause schleppt und dann in die LibraryOfCongress (LoC) einsortiert, in den USA als PD angesehen wird. Argumentation könnte sein "Beutezug wurde mit Steuergeldern und Blut unserer Soldaten bezahlt". Nur hilft das eben nicht gegen das in Deutschland geltende Urheberrecht. Auch wenn Hitlerdeutschland den Weltkrieg zu Recht glücklicherweise verloren hat und Reparationsleistungen erbringen musste, das Urheberrecht von einzelnen Fotografen wurde davon meines wissens nicht berührt.
    O.k. bis hier nicht viel neues für regelmäßigen Leser, aber was ist mit Bilder aus anderen Ländern? Koreakrieg, Vietnamkrieg... Also Länder in denen es keine starke Wikipediacommunity gibt, die die Stimme erhebt? Sollten wir nicht das "PD-us-gov"/"PD-us-mil" nicht einschränken auf "Fotograf ist US-Staatsbürger/US-Soldat"? Das würde solche Fälle reduzieren. --jha 15:19, 4. Dez. 2007 (CET)
Ich wäre für: Keine regulären US-PD auf de.WP. Für sowas haben wir die Commons. sугсго.PEDIA 15:25, 4. Dez. 2007 (CET)
Könnte man erwägen --134.130.68.65 20:53, 4. Dez. 2007 (CET)
@Syrcro: Dann benötigen wir aber in den Commons trotzdem noch eine Kategorie "Bild sollte aus urheberrechtlichen Gründen in deWP/deWB/.. nicht eingebunden werden." --jha 21:17, 4. Dez. 2007 (CET)
Wir wenden Schutzlandprinzip an, dazu sind wir in DACH durch den Gesetzgeber gezwungen, das haben wir uns nicht ausgedacht. Korea ist mit beiden Staaten 2003 bzw. 1996, Vietnam 2004 beigetreten - nur die USA haben das nicht ratifiziert. Großbritannien erkennt das Schutzlandprinzip seit dem 05.12.1887 an, was die Auslegung der Benutzer aus den USA ad absurdum führt. Genaugenommen dürften derartige Bilder nur in einer US-Wikipedia geduldet werden, in Großbritannien und nahezu allen anderen Ländern der Welt sind sie eine URV. Also auch ungeeignet für Commons, aber dort schert sich darum niemand. Aus Sicht und nach Recht eines Bürgers der USA sind die Bilder PD, wenn der sich in der USA aufhält - aber nur dann. Da die USA kein Schutzlandprinzip anerkennen, ist diese Überlegung aber irrelevant. Die Bilder dürften weder auf .en noch Commons noch sonstwo verwendet werden. US-PD-... können wir eigentlich überhaupt nicht dulden, weil die Abtretung der Urheberschaft ins PD unserem DACH-Recht widerspricht. Nach deutschem § 29 Satz 2 UrhG ist Urheberrecht selbst freiwillig nicht übertragbar, in Österreich und der Schweiz gibt es ähnliche Regelungen. Irgendwelche widersprechende Vertragsklauseln („Übertragung des Urheberrechts“) sind nach deutschem Recht unwirksam. Somit ist PD-US-GOV und PD-US-MIL in Deutschland ungültig, egal, von wann das Foto ist, egal, ob Regierungsbediensteter. --RalfRBIENE braucht Hilfe 02:24, 5. Dez. 2007 (CET)
Wie eben schon im Chat diskutiert: es ist nur niemand da, der klagen könnte. Für einen US-Bürger ist die ganze Geschichte PD. Und das heißt auch, dass dieser das ganze unter jede beliebige Lizenz stellen kann (wobei jede andere als wiederum PD natürlich absurd wäre). Das müsste dann in letzter Konsequenz heißen, dass ein solches Bild solange legal unter PD steht, wie es ein US-Bürger aus dem Archiv der US-Behörde nach Wikipedia Commons, Flickr oder in ein anderes Bildarchiv verfrachtet hat... Kompliziert! --TheK? 03:22, 5. Dez. 2007 (CET)

Sind Flaggen grundsätzlich gemeinfrei?

Oder zumindest praktisch immer? Hintergrund. Dann dürften Flaggen auf Artikel verlinken.--141.84.69.20 23:50, 3. Dez. 2007 (CET)

Kommt drauf an. Staatsflaggen sind allerdings alle als gemeinfrei anzusehen. Ebenfalls die Flagge der EU, der NATO, der UN und sicher auch noch die meisten anderen. -- ChaDDy 14:27, 4. Dez. 2007 (CET)

Handbuch des Landtages ein amtliches Werk?

Ist ein Handbuch eines Landtages bzw. dessen Online-version [7] ein amtliches Werk? Wenn ja könnten wir die Politiker Biografien übernehmen. z.B. Axel Wilke --Eingangskontrolle 14:15, 4. Dez. 2007 (CET)

Nein, mE nicht. Allerdings dürfen Fakten ja übernommen werden, s. Wikipedia:Textplagiat. --Isderion 15:01, 4. Dez. 2007 (CET)
Nein, kein amtl. Werk --134.130.68.65 20:51, 4. Dez. 2007 (CET)

Wir unterliegen durchaus der deutschen Gerichtsbarkeit, möglicherweise

http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1439 Halten wir ergänzend fest: Commons und de-Wikipedia wenden sich an ein deutschsprachiges Publikum durch den (bei Commons optionalen) Gebrauch der deutschen Sprache. Bilddateien sollen international nachgenutzt werden können, dazu gibt es z.T. mehrsprachige Disclaimer. --Historiograf 01:54, 5. Dez. 2007 (CET)

Richtig Histo, oder für die, die mit dem juristen Deutsch so ihr Problem haben. Es ist nie sinnvoll gegen ein Gesetz in demjenigen Land zu verstossen, wo man selber oder der "mögliche" Kläger wohnt. Denn in diesen beiden Fällen werden sich die jeweiligen (Landes-)Gerichte zuständig fühlen. Bobo11 11:25, 5. Dez. 2007 (CET)
Die WMF ist aber in der tollen Lage, dass sie deutsche Gerichtsbeschlüsse lediglich willkürlich ieS erfüllen muss, da US-Gerichte die Vollstreckung von ausländischen Titel recht wenig interessiert. So wie wir - Nutzer aus DACH - solange wir DACH nicht verlassen, recht wenig von US-Urteilen betroffen werden: Also jeder Nutzer sollte zuerst ins Gesetzbuch seiner Wohnortsstaaten schauen und das beachten: Es schütz keinen Saudi-Araber das wir nackte Frauenbusen oder Bilder des Propheten erlauben, da er seiner Heimat-Justiz ausgeliefert bleibt. 11:51, 5. Dez. 2007 (CET)

Bild:DulsbergMap.png

Ich gehe doch recht in der Annahme, daß ein Bild aus dem Baedeker von 1910 nicht deshalb PD-US-Gov ist, weil es auf dem Server der Uni-Texas liegt ... --Mogelzahn 17:41, 5. Dez. 2007 (CET)

Nö, da hast du recht. PD-alt triffts hier besser. Als Autor des Buches wird Karl Baedeker angegeben, der 1859 verstarb. Damit ist er mehr als 70 Jahre tot und PD-alt trifft zu. Problematisch sehe ich aber das die Karten in dem Buch alle den Vermerk "Wagner & Debis Leipzig" tragen. Kennt diese beiden Herrschaften jemand? Ich konnte nix finden dazu. Christian Bier Rede mit mir! 17:51, 5. Dez. 2007 (CET)
Sicherlich hat der Verlag die Verwertungsrechte und ist möglicherweise noch keine 70 Jahre "tot". Aber was hat das mit dem (deutschen) Urheberrecht zu tun ? --Staro1 19:23, 5. Dez. 2007 (CET)
Was hat der Verlag mit dem Urheberrecht der Kartenzeichner zu tun? *gegenfrage* Christian Bier Rede mit mir! 19:59, 5. Dez. 2007 (CET)
Wie beweisen die Erben der Kartenzeichner das diese an diesem Werk mitgearbeitet haben und noch keine 70 Jahre tot sind ? --Staro1 20:12, 5. Dez. 2007 (CET)
Den Zusammenhang verstehe ich jetzt nicht ganz. Wir sind in der Beweispflicht. Unter den Karten steht "Wagner & Debis Leipzig". Das heißt, die Erben von Wagner und Debis, wer auch immer diese Personen waren, könnten die Karten für uns freigeben. Mit Baedeker hat das dann rein gar nichts mehr zu tun. Christian Bier Rede mit mir! 20:15, 5. Dez. 2007 (CET)
Nein: "Wagner & Debis Leipzig" waren nicht schöpferisch tätig, damit steht ihren Erben kein Schutzrechtsanspruch zu --Staro1 20:26, 5. Dez. 2007 (CET)
Wie kommst du darauf? Wer hat denn dann die Karten gezeichnet? Und warum steht Wagner & Debis dann unter den Karten drunter? Christian Bier Rede mit mir! 20:27, 5. Dez. 2007 (CET)
Weil Wagner & Debis ein Verlag - somit eine juristische Person ist. Kann die zeichnen ? --Staro1 20:34, 5. Dez. 2007 (CET)
Okay, dann hätten wir die Frage wer "Wagner & Debis" waren endlich auch mal geklärt. Ich hab oben geschrieben, dass nirgends Infos zu diesem "Verein" zu finden sind. Woher hast du die Info mit dem Verlag? Kann ich das irgendwo nachlesen? Zumindest wäre ja dann möglich über den Verlag die Infos über die Zeichner rauszubekommen. Daraus folgend dann deren Erben. Jetzt logisch?Christian Bier Rede mit mir! 20:39, 5. Dez. 2007 (CET)
Der Verlag erfüllt die Relevantskriterien der WP nicht und wurde wegen Werbeverdacht gelöscht --Staro1 20:48, 5. Dez. 2007 (CET)
Um die Relevanzkriterien geht es doch grad gar nicht, oder? Du lenkst leicht vom Thema ab, kann das sein? Außerdem müssten doch auch anderswo Infos dazu zu finden sein, oder? Christian Bier Rede mit mir! 20:50, 5. Dez. 2007 (CET)
Hat der Verlag das unbeschränkte Nutzungsrecht an den Karten? Wenn ja, muss der Verlag die Karten frei geben, nicht die Erben der Zeichner. -- ChaDDy 20:51, 5. Dez. 2007 (CET)
Der Verlag müsste dann aber logischerweise auch den Nachweis über das Nutzungsrecht bringen, ansonsten bringt eine Freigabe dann auch nix. Christian Bier Rede mit mir! 20:58, 5. Dez. 2007 (CET)

Die Treuhandanstalt muss dir sagen, bei welchen VEB die Rechte von Wagner & Debis nach dem Krieg gelandet sind und an wen sie von der Treuhand weiterveräußert wurden.--Staro1 21:15, 5. Dez. 2007 (CET)

Ähem *Räusper* Hier geht es um eine Karte, die nur sehr knapp an unserer 100-Jahre-Regel vorbeischrammt. Drinbehalten oder löschen und zum Stichtag wiederherstellen. Beides ist rechtlich genuso (un)sicher. Man muß es nicht übertreiben. Wir diskutieren hier über ein Werk von vor dem 1. Weltkrieg! Allerdings ist der US-GOV-Baustein völliger Stuß. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:25, 5. Dez. 2007 (CET)
Ich war so frei und hab PD-alt-100 gesetzt. Wegen den paar Tagen ist der Aufwand des Löschens nun wirklich zu groß --jodo 22:30, 5. Dez. 2007 (CET)