Gebühr
Eine Gebühr ist
- ein Betrag, der für eine Dienstleistung einer Behörde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts (z. B. für eine Genehmigung) zu zahlen ist. Im Sprachgebrauch der Verwaltung zählen Gebühren neben den Beiträgen zu den Entgelten. "Entgelte" ist also der Oberbegriff für Gebühren und Beiträge.
- ein auf Grund gesetzlicher Vorschriften (z. B. RVG, GOÄ) erhobene Vergütung für Leistungen bestimmter Berufsgruppen.
- im älteren Sprachgebrauch das, was einem zukommt, was angemessen ist; noch lebendig ist diese Bedeutung im Sprichwort "Nicht über Gebühr beanspruchen" = Nicht über das notwendige Maß hinaus beanspruchen.
Definition
Gebühren sind Entgelte für hoheitliche Aufgaben (so die Definition in diversen Lexica).
Gebühren nennt man in der Finanzverwaltung die besonderen Vergütungen, welche von den Zahlungspflichtigen für unmittelbar von ihnen veranlasste öffentliche (Staats-, Gemeinde-) Leistungen oder für Benutzung von öffentlichen (Staats-, Gemeinde-) Einrichtungen erhoben werden.
Man unterscheidet Verwaltungsgebühren, die für einen Verwaltungsakt fällig werden (beispielsweise für eine Baugenehmigung), und Benutzungsgebühren, die (oft auch der Höhe nach) von der Inanspruchnahme einer Einrichtung abhängen (beispielsweise die Abwassergebühr).
Abzugrenzen ist die Gebühr vom Beitrag, der für die Bereitstellung einer Leistung unabhängig von ihrer Inanspruchnahme erhoben wird.
Umgangssprachlich, aber auch in Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wird der Begriff Gebühr fälschlich für Entgelte verwendet, die für privatwirtschaftliche Leistungen erhoben werden (Beispiel: "ebay-Gebühr"). - Siehe auch: Schutzgebühr
Höhe
Gebühren sind an eine konkrete Gegenleistung gekoppelt und damit durch die Verwaltung als zweckgebundene Einnahmen zu behandeln. Daraus folgt, dass die Gesamteinnahmen aus einer Gebühr nicht höher sein dürfen als die Kosten für ihre Erbringung. Es dürfen aber kalkulatorische Zinsen in die Gebühr hineingerechnet oder aus Gebühreneinnahmen Rücklagen für künftige Investitionen gebildet werden. Unter den Nutzern der Leistung können die Gebühren gestaffelt sein, z. B. nach sozialen Gesichtspunkten (dies ist z. B. häufig bei Kindergartengebühren der Fall). Im sozialen und kulturellen Bereich sind Gebühren nur selten kostendeckend, während z. B. bei Abfall und Abwasser (den bedeutendsten kommunalen Gebühren) meist Kostendeckung angestrebt wird.
Gebührensätze
Die Gebührensätze sind in der Regel aufgrund einer Rechtsnorm bestimmt. Grundlage der Rundfunk- und Internetgebühren ist z.B. der Rundfunkgebührenstaatsvertrag [1]. Kommunale Gebühren müssen durch eine Gebührensatzung festgelegt sein, um rechtmäßig zu sein.