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Völkermord

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Völkermord bezeichnet die systematische und geplante Auslöschung einer bestimmten Menschengruppe, eines Volks oder einer Volksgruppe. Der Begriff wurde 1944 von Raphael Lemkin geprägt.

Im Dezember 1948 beschloß die Vollversammlung der [[Vereinte Nationen}UNO]] die "Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide", die im Januar 1951 in Kraft trat. Die Konvention definiert Völkermord in Artikel 2 als "eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe, ganz oder teilweise zu zerstören:

a) Töten von Angehörigen der Gruppe b) ernsthaften körperlichen oder geistigen Schaden den Angehörigen der Gruppe zuzufügen c) die absichtliche Auferlegung von Lebensbedingungen, die auf physische Zerstörung abzielen. d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung ...."

(eigene Übersetzung aus dem Englisch, bitte durch eine offizielle Übersetzung ersetzen)

Geschichtliche Völkermorde

Geschichtlich gesehen gab es zahlreiche Völkermorde, die auf grausame Weise an Menschen begannen wurden. Viele wurden nicht gesühnt und werden von den schuldigen Volksgruppen oft verleugnet.

siehe auch: Verbrechen gegen die Menschlichkeit